21-0087

Hausbruch 41 (Wulmsberg) - Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.09.2019
09.09.2019
Sachverhalt

Ausgangslage

 

Im zentralen Bereich des Plangebiets westlich der Straße Ehestorfer Heuweg befinden sich entlang der Fahrwege „Beim Bergwerk“, „Wulmsberggrund“ und „Wulmstal“ ca. 25 Haupt- zzgl. Nebengebäude. Die Häuser sind  überwiegend eingeschossig und werden zum größten Teil dauerhaft bewohnt, einige werden als Ferienhäuser genutzt. Lediglich das ehemalige Landschulheim, Wulmstal 4 wird in der Hauptnutzung als Tagespflegestelle für Kinder genutzt.

 

Die Erschließung erfolgt über die schon genannten Fahrwege, wobei sich die Fahrwege „Beim Bergwerk“ und „Wulmstal“ bis zum Haus Wulmstal 7 im Eigentum der FHH und der Fahrweg „Wulmsberggrund“ in privatem Eigentum befinden und überwiegend einen sehr geringen Ausbaustandard und schlechten Unterhaltungszustand aufweisen. Die bebauten Grundstücke sind nicht an das Sielnetz angeschlossen.

 

Mit dem Bebauungsplan Hausbruch 41 soll die geordnete Erschließung der vorhandenen Wohnbebauung erzielt werden. Des Weiteren sollen neben einer behutsamen baulichen Nachverdichtung mit freistehenden Einfamilienhäusern, die Standorte der vorhandenen Wohnhäuser planungsrechtlich gesichert und in einem geringen Umfang Spielraum für Erweiterungen der Gebäude ermöglicht werden. Dabei soll besondere Rücksicht auf die bewegte Geländetopografie und den erhaltenswerten waldartigen Baumbestand genommen werden.

 

Aufhebung des Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Hausbruch 41

 

Das o.g. Bebauungsplanverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss H 02 / 04 vom 24. Juni 2004 nach Bekanntmachung vom 5. Juli 2004 (Amtl. Anz. Nr. 77, S. 1353) eingeleitet. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung (d.h. öffentliche Plandiskussion) mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat nach Bekanntmachung vom 7. April 2005 (Amtl. Anz. Nr. 30, S. 778) am 28. April 2005 stattgefunden. Nach der öffentlichen Plandiskussion wurde das Bebauungsplanverfahren nicht mehr weitergeführt, da für den Eingriff in den Waldbestand keine ausreichenden Ausgleichsflächen (reale Waldfläche in räumlich gegebener Zuordnung zur Eingriffsfläche) nachgewiesen werden konnten.

 

Der bestehende Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 soll nun formell eingestellt werden, da das Bebauungsplanverfahren Hausbruch 41 seit 2011 ruht, aufgrund des ruhenden Verfahrens bei den betroffenen Eigentümern und Mietern aus bauordnungsrechtlicher Sicht Unsicherheiten bestehen sowie die gravierende Ausgleichsflächenproblematik weiterhin nicht behoben werden konnte. Die vorgesehene Schaffung von nur wenigen neuen Wohneinheiten und geringfügigen Erweiterungsmöglichkeiten der bestehenden Wohnhäuser sowie der vorgesehene Ausbau der Erschließungsstraße führen in der Gesamtbetrachtung zu einem unverhältnismäßig hohen Eingriff in den Wald.

 

Ergänzender Hinweis

 

Die vorhandenen Wohngebäude sind rechtlich durch HBauO und BauGB gesichert, sie genießen Bestandschutz. Für den durch das Aufhebungsverfahren Bereich ist zukünftig weiterhin als rechtliche Grundlage der Baustufenplan Neugraben-Fischbek vom 08.06.1956 heranzuziehen. Dieser setzt in dem tangierten Bereich „Außengebiet“ bzw. „Außengebiet unter Landschaftsschutz“ fest. Großflächige Außengebietsausweisungen – wie an dieser Stelle – hat die Rechtsprechung im Jahre 2000 für unwirksam erklärt. Für die entsprechenden Bereiche sind bei Bauvorhaben somit § 34 BauGB oder § 35 BauGB als rechtliche Grundlage heranzuziehen.

 

Hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Genehmigungspraxis in diesem Bereich lässt sich feststellen, dass in der Regel Außenbereich gem. § 35 BauGB anzunehmen ist und somit bauliche Erweiterungen abseits privilegierter Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 BauGB nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sind. Die erteilten Genehmigungen für die dezentralen Abwasseranlagen seien rechtlich sicher. Der Großteil der Anwohner dieses Gebiets haben bereits ihre dezentralen Abwasseranlagen saniert oder erneuert. Eine Besielung des Gebiets ist somit nicht erforderlich.

 

Petitum

 

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Aufhebung des Aufstellungsbeschluss zum Hausbruch 41 zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Aufhebung des Aufstellungsbeschluss zum Hausbruch 41 zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.

 

 

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Jörg Heinrich Penner

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt