Die Referentin stellt sich als neue Bereichsleiterin der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE) für die Entwicklung der Hamburger Innovationsparks vor. Sie weist auf die Harburger Besonderheit einer Innovationsachse hin und lädt den Ausschuss ein, mit der HIE in den Dialog für eine gemeinsame Entwicklung des Innovationsquartiers zu treten.
Auf Nachfrage teilt sie mit, dass während der Corona-Zeit der Bereich der Innovationsparks nicht weiterverfolgt worden sei. Mit der Übernahme ihrer Tätigkeit werde nun auch ein neues Team aufgebaut und die Entwicklung der Innovationsparks wieder aufgenommen. Allerdings habe die HIE lediglich zwei Flächen im Bezirk Harburg, die in der Schlachthofstraße verortet seien. Ansonsten stünden keine weiteren städtischen Flächen zur Verfügung. Aufgrund der Komplexität könne sie zur Fläche Am Radeland keine Auskunft geben.
Herr Stolzenburg macht darauf aufmerksam, dass die Fläche Am Radeland unter schwierigsten Bedingungen zu entwickeln sei und sehr genau überlegt werden müsste, welche Art der Entwicklung erfolgen könne. Das Verfahren sei bereits vor Corona gestoppt worden. Über den Fortgang des Vorhabens könne er zurzeit keine Aussage treffen.
Herr Lied zeigt einige Flächen im Harburger Binnenhafen auf und merkt an, dass das Potenzial im Binnenhafen aus seiner Sicht relativ groß sei. Es sei bereits eine recht erfolgreiche Entwicklung von Forschung- und Innovationsbetrieben im Harburger Binnenhafen erzielt worden. Aufgrund der verkehrlichen Kfz- und Fernbahn-Anbindung seien insbesondere die Brachflächen im östlichen Binnenhafen für eine Fortsetzung der Entwicklung geeignet. Insofern sollte mit der HIE und der Wirtschaftsbehörde geklärt werden, ob diese Qualitäten und Potenziale des Binnenhafens bei der Flächenentwicklung berücksichtigt werden müssten.
Die Vertreterin der HIE nimmt diesen Hinweis auf und sichert zu, sobald ein aktueller Sachstand vorliegt, erneut zu berichten.
Herr Schönherr geht unter Zuhilfenahme einer Präsentation auf die Lage des Plangebiets Fischbeker Reethen (Neugraben-Fischbek 67) ein und zeigt die Nähe zu den Quartieren Heidbrook (Neugraben-Fischbek 66) und Vogelkamp (Neugraben-Fischbek 65) auf.
Für das neue Stadtgebiet NF 67 mit einer Gesamtfläche von 70 Hektar (ha) seien ca. 2.300 Wohneinheiten (ca. 20 ha) mit einem Freiraum von ca. 18 ha vorgesehen. Zentraler Freiraumbestandteil sei das Blau-Grüne-Band. An den „Moorweiden“ solle kommunale Sportfläche entwickelt werden. Weiterhin gebe es noch die Nord-Süd-Achse, die der Erholung dienen soll. Das Quartier werde zu 100 % mit Erneuerbarer Energie bei der Wärmeversorgung ausgestattet. Dazu habe es einen Konzessionsvertrag gegeben.
Die Funktionsplanung sei 2021 fortgeschrieben worden. Der neue Schulstandort sei von Nordosten (Gewerbegebiet) in das Wohngebiet im Südosten verlegt worden. Das führte zu einem Verlust von Wohnungsbau, der punktuell an anderer Stelle des Quartiers kompensiert werden konnte.
Im Zuge der weiteren Planung sei die Erschließungsplanung im Gebiet angepasst. Man habe sich mit der Entwässerungsplanung auseinandergesetzt. Dazu seien Starkregenanalysen durchgeführt worden. Gleichzeitig habe es Diskussionen zu dem Radschnellweg Stade – Hamburg gegeben. Hier sei entschieden worden, ein separates Bebauungsplanverfahren durchzuführen, jedoch würden bereits im Bebauungsplan Fischbeker Reethen entsprechende Vorkehrungen getroffen.
Die weitere Zeitplanung für den Bebauungsplanentwurf (Stand April 2023) sei:
Herr Alpheus erläutert mit Hilfe einer Präsentation Änderungen des Landschaftsprogramms und stellt das aktuelle dem Entwurf des geänderten Landschaftsprogramms gegenüber. Das planerische Ziel sei, Sektionen für den Nord-Süd-Verbund freizuhalten, was im Plan-Entwurf wie folgt umgesetzt worden sei:
Im Osten des Gebiets gebe es eine Verbreiterung der Nord-Süd-Verbindung.
Im Westen, zur Grenze nach Niedersachsen sei die Nord-Süd-Verbindung zurückgenommen worden und es würden nun Kleingartenparzellen vorgesehen und kleinere Gehölzbestände erhalten.
In dem Plangebiet seien sehr große Anforderungen des Artenschutzes zu erfüllen. Die umfangreichen Kartierungen aus den Jahren 2015 bis 2017 seien aufgrund ihres Alters und der zwischenzeitlich erfolgten Landschaftsveränderungen (unbewirtschaftete Ackerflächen) in diesem Jahr für Brutvögel und Fledermäuse neu aufgelegt worden. Es müssten vor dem Eingriff in die Fläche, vorgezogene artenschutzrechtlichen Maßnahmen durchgeführt werden. Dazu müsse die Rethenbek für die Oberflächenentwässerung aus dem Gebiet, als einer der Vorfluter, aktiviert werden. Weiterhin Erhalt der Bestandsbäume, um eine bestimmte Vegetationsprägung vorsehen zu können und für einen Lebensraum für Fledermäuse zu sorgen. Im Weiteren zeigt er die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerche, die Wiesenschafstelze, den Turmfalken und den Stieglitz auf.
Er geht anschließend ausführlich auf die Fuß- und Radwegverbindungen innerhalb des Quartieres ein, für die die alte, historische Wegeverbindungen (alte Feldwegestruktur) aufgenommen worden seien.
Mit Hilfe eines aktuellen Luftbildes erläutert Herr Alpheus einen Bereich angrenzend an Sandbek im Osten und südlich der Bahnstrecke mit hohen ökologischen Qualitäten, der von der Gesamtbebauung ausgenommen worden sei. Diese Flächen entwickelten sich zunehmend mit Strauchweiden sowie Gehölzen und hätten einen extrem hohen Grundwasserstand mit Aussickerungen, der eine große Reinigungswirkung zur Folge habe. Beabsichtigt sei, zukünftig entstehendes Oberflächenwasser in diese Richtung zu leiten, um die Fläche weiter zu vernässen. 30 % der Fläche würden initial mit typischen Gehölzen des Hochwaldes bepflanzt, um die Bruchwaldentwicklung zu etablieren.
Der Sandbeker Redder werde als 6 Meter breite attraktive Fuß- und Rad-Wegeverbindung ausgebildet, um die rechts und links befindlichen Gehölzbestände erhalten zu können. Im östlichen Teil werde er auf 5 Meter Breite verjüngt. Damit sei eine Busverbindung an dieser Stelle nicht möglich. Auch der Kfz-Verkehr werde ausgeschlossen. Die Fläche werde gepflastert und durchgehend beleuchtet.
Weiterhin geht Herr Alpheus auf nachfolgende Planungen entlang der Wegeverbindungen ein:
Zu beachten sei auch die ökologische Empfindlichkeit auf der Fläche des Bebauungsplangebietes, als auch auf der Fläche des Vogelschutzgebietes im Norden. Im Vorweg sei eine Verträglichkeitsprüfung durch anerkannte Gutachter und der BUKEA durchgeführt worden, um zu untersuchen, wie die Entwicklung der Wohnbauflächen in diesem Umfang mit den Schutzzielen des Vogelschutzgebietes vereinbar sei. Sollte die Verträglichkeit bescheinigt werden, müssten nachfolgende Maßnahmen ergriffen werden:
Frau Wichmann berichtet über die Neuordnung des Quartierszentrums Ohrnsweg in 3 Bauabschnitten für die Siedlung Sandbek, das Neubaugebiet Heidbrook sowie Fischbeker Reethen, um soziale und sportliche Infrastruktur anzusiedeln.
Das Quartiershaus befinde sich zurzeit im Bau und sei voraussichtlich im September 2023 fertiggestellt. Entgegen der ursprünglichen Planung werde das Quartiershaus nunmehr an einem Ort errichtet, an dem es gemäß bestehendem Bebauungsplan rechtlich gesichert sei. Die Kindertagesstätte Margaretenhort, die Straßensozialarbeit und das Stadtteilbüro der Stadtteilentwicklungsgesellschaft (Steg) würden in das Gebäude einziehen. Gleichzeitig werde es erweiterte Angebote in dem Haus für Familien geben. Temporär werde im Erdgeschoss die Kindertagesstätte des Hamburger Schulvereins untergebracht, da der jetzige Ort für die Weiterentwicklung des Quartierszentrum in Anspruch genommen werden müsse.
Die Verlagerung eines Tennisplatzes des TV-Fischbek sei erforderlich, da diese Fläche als Verkehrsfläche für die Ver- und Entsorgung des Quartierszentrums notwendig sei. Auch um die Erschließung für die Neubauten des TV-Fischbek und des Hamburger Schulvereins ermöglichen zu können. Die Verlagerung eines 2. Tennisplatzes werde durch den TV-Fischbek in Eigenregie durchgeführt.
Frau Wichmann geht anschließend auf das Planungskonzept mit den für die Realisierung unbedingten Zwischennutzungen ein und teilt mit, dass zwischenzeitlich der Quartiersplatz hergestellt werde.
Ergänzend fügt sie hinzu, dass in dem Gebiet des Quartierszentrums ein Biotopverbund von der BUKEA verbreitert worden sei. Die noch vorhandene Flutlichtanlage und Sitzplätze müssten verlagert werden, um die Flugaktivitäten der Fledermäuse an der Stelle nicht zu irritieren.
Herr Lied weist auf den Quartiersplatz hin, der mit dem nach hinten gerückten Quartiershaus hervorgehoben werde und eine wichtige Schaltfunktion mit der direkten Zugänglichkeit zur Grundschule für die Kinder aus den Fischbeker Reethen und Sandbek habe.
Erst wenn die Schule im Fischbeker Reethen hergestellt werde, könne das Freizeitheim umziehen und der Quartiersplatz voll ausgebildet werden. Allerdings könne mit der Herstellung sukzessive begonnen werden. Der Prozess werde nunmehr mit der Auswahl eines Freiraumplaners begonnen, der die Platzgestaltung und ein funktionierendes Miteinander mit dem Schulgelände planen werde.
Im Anschluss an die Vorträge werden Fragen der Ausschussmitglieder wie folgt beantwortet:
Ein Kombibad sei in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig. Man habe jedoch bereits im Vorgriff eine Lärmtechnische Untersuchung und eine Untersuchung der Verkehrsströme durchgeführt.
Der Ausschuss nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
Es liegt nichts vor.
Herr Richter weist darauf hin, dass die nächste Sitzung am 23.05.2023 entfällt.