Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.02.2020

Ö 1 - 20-3756.01

Bebauungsplanverfahren Harburg 68 (Hafenquartier) - Vorstellung der Planung des Nordteils (Bericht des Architekturbüros)

Der Architekt zeigt die Lage des nördlichen Planungsgebietes an der Nartenstraße und der Hannoverschen Straße mit seinen unterschiedlichen Grundstücken auf. Er geht auf die vorhandenen Nutzungen und die Fa. Vossloh ein. Auf dem Gelände sollen eine neue kompakte Gewerbebebauung r die Firma. Vossloh, neue Büroflächen und neue Gewerbeume für Handwerker errichtet werden. Nach intensiver Diskussion auch mit dem Oberbaudirektor sei man zu der Erkenntnis gekommen, das geplante Hotel im Neuländer Quarrée mit einer Höhe von 29 Metern für die Neubebauung als maximale Höhe anzusetzen. Unter der bestehenden Stromleitung werde ein Korridor freigehalten, da an der Stelle nur eine Bauhöhe von 18 Metern machbar sei. An anderer Stelle sei beabsichtigt, Gebäude mit 8 Geschossen (29 Metern Höhe) zu errichten.

 

In der Bauphase I werde eine kleine Halle abgerissen und an der Stelle das neue Verwaltungsgebäude mit Produktionshalle im Erdgeschoss entwickelt. Damit werde für die Fa. Vossloh die Möglichkeit eröffnet, an diesem Standort zu bleiben und ihren Betrieb zu erweitern. Weiterhin sei ein Parkhaus (450 Stellplätze) im mittleren Bereich des Grundstücks geplant, das ein Bestandteil eines ganzen Ensembles werde und später von der Nartenstraße und der Hannoverschen Straße aus nicht mehr sichtbar sei. Für die Fassade werde der historische und bereits vor Ort vorhandene Backstein aufgegriffen. Die auf dem Gelände vorhandene Bausubstanz werde erhalten bleiben. Im Erdgeschoss würde zur Aufwertung der Nartenstraße u. a. Gastronomie vorgesehen. Weiterhin sei im Norden des Areals eine Produktionshalle mit einer Höhe von 10 Metern geplant. Über der Halle entstehe ein kleiner Hof mit Aufenthaltsqualität für die Büros.

 

Abschließend werden anhand einer Visualisierung die Ansichten des Ensembles aus den unterschiedlichen Richtungen gezeigt.

 

Herr Lied ergänzt, dass der Neubau für die Fa. Vossloh voraussichtlich auch ohne eine Bebauungsplanänderungglich sei, da es sich um einen produzierenden Betrieb handele, der vorbehaltlich der detaillierten Prüfung im Genehmigungsverfahren bereits auf Basis des bestehenden Planrechts machbar sei. Andere Teile seien möglicherweise erst auf Basis des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans genehmigungsfähig. Damit könne der Gebäudekomplex für Vossloh einschließlich Parkhaus wahrscheinlich als Erstes realisiert werden.

 

Auf den südlich angrenzenden Flächen der ehemaligen New-Yorck-Hamburger Gummiwaarenfabrik werde noch ein Wettbewerb durchgeführt. Man gehe davon aus, dass es zwei hochbauliche Hochpunkte mit 65 und 42 Metern Gebäudehöhe geben werde. Nach Abschluss des Wettbewerbs könne das Bebauungsplanverfahren dann für den gesamten Geltungsbereich weitergeführt werden.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Die Anzahl der Arbeitsplätze könne nicht benannt werden, da es stark von der Arbeitsstruktur abhängig sei.
  • r die Nutzung des geplanten Gebäudes hinter der mit Nitrosamin belasteten Fassade der ehemaligen New-York-Hamburger Gummiwaarenfabrik gebe es noch kein Konzept.
  • Es werde ein Mobilitätskonzept als auch ein Energiekonzept entwickelt.
  • Die vorhandenen Betriebe produzierten im Inneren der Gebäude. Dies werde auch für die zukünftigen Unternehmen gelten. Insofern gebe es kaum Lärmemissionen.
  • An- und Abtransport von Produkten werde über Lkw erfolgen. In Ausnahmefällen auch mit Schwerlasttransportern hinsichtlich der Produkte von Vossloh. Die Handwerker tten Kleinbusse für ihren Lieferverkehr.
  • Zurzeit gestalte sich der Lieferverkehr für die Fa. Vossloh recht kompliziert, da die Fahrzeuge wendenssten und teilweise Straßensperrungen erfolgten. Mit dem neuen Erschließungskonzept entfielen diese Maßnahmen.
  • Zwischen der Nartenstraße und der Hannoverschen Straße werde eine nichtöffentliche Wegeverbindung hergestellt.
  • Es gebe für das Quartier verschiedene Plätze mit Aufenthaltsqualität. U. a. auch am vorhandenen Schiffsgraben.
  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen für die Stromleitung seien von den Festsetzungen auf der Schlossinsel übernommen worden.

 

Herr Rook gibt bekannt, dass die BUE zunehmend einen Energiefachplan für größere Bebauungsplanverfahren, auch für Planverfahren für Wohnungen ab 150 Wohneinheiten, fordere. Problematisch sei, dies bei bereits geltendem Recht noch durchzusetzen. Daher würden in der Regel städtebauliche Verträge abgeschlossen, in denen mit dem Projektentwickler verhandelte Maßgaben eingetragen würden. Bei diesem Vorhaben bestehe jedoch durchaus Bereitschaft mit der südlichen angrenzenden Projektentwicklung der CG-Gruppe ein gemeinsames Energiekonzept zu entwickeln. Er geht davon aus, im Rahmen der Projektentwicklung und des Bebauungsplanverfahrens die Ergebnisse vorstellen zu können.

 

Abschließend teilt der Vertreter des Projektentwicklers mit, dass am letzten Freitag ein Treffen mit dem Leiter der CG-Gruppe stattgefunden habe. Man habe sich geeinigt, gemeinsam auch mit einem Vertreter der Verwaltung ein Energiekonzept zu entwickeln. Zumal es aus ökonomischen Gründen ausgesprochen sinnvoll sei.

Ö 2 - 20-2233

Gemeinsamer Antrag CDU/SPD betr. Neubau Kita DRK Quartierspark NF65 (Bericht durch das Deutsche Rote Kreuz)

Ein Vertreter der IBA Hamburg GmbH zeigt die zukünftige Lage der Kindertagesstätte im Baugebiet Vogelkamp und führt anschließend aus, dass die Ausschreibung durch die IBA in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Behörde für Arbeit, Soziales, Familien und Integration (BASFI), dem Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) sowie dem Bezirksamt Harburg im Juni 2015 erfolgt sei. Den Zuschlag erhielt das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Das Grundstück habe ca. 3.455 m² mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 1.300 m². Die Bebauung sei geplant mit einem ein- und zweigeschossigem Gebäudeteil. Kita-Plätze gebe es für ca. 150 Kinder. Zurzeit in der provisorischen Kita seien es ca. 70 Plätze.

 

Das DRK habe von Februar bis April 2016 einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Aus dem Wettbewerb sei kein erster Preis hervorgegangen. Zwei gleichrangige Preise seien an die Büros Krebs und Wöhrmann ergangen. Nach der Überarbeitung habe das Preisgericht die Empfehlung gegeben, die Arbeit des Büros Krebs weiterzuverfolgen. Die Verhandlungen zwischen dem DRK und dem Büro Krebs seien im weiteren Verlauf gescheitert und die Zusammenarbeit sei im Februar 2017 beendet worden. Daraufhin habe sich das DRK mit dem Büro Wöhrmann auseinandergesetzt und im Jahr 2017 seien die Vertragsverhandlungen aufgenommen worden. Nach schneller Einigung sei im Oktober 2017 der Bauantrag gestellt worden.

 

Weitere beabsichtigte Verfahrensschritte:

 

  • Baugenehmigung: November 2018
  • Ausführungsplanung und Ausschreibung: 2019
  • Baubeginn Rohbau: März 2020
  • Fertigstellung / Inbetriebnahme: August 2021

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Mit der ersten Ausschreibung sei keine bauausführende Firma gefunden worden. Daraufhin sei die Ausschreibung erneuert worden und im zweiten Anlauf habe sich eine Firma bereiterklärt, die Kita zu errichten. Die Verträge seien bereits unterschrieben und der Baubeginn nne im März 2020 erfolgen.
  • Mit der Baufertigstellung sei dieses die fünfte Kita in dem Baugebiet und die Anzahl der Kita-Plätze reiche dann für den gesamten Vogelkamp aus.
  • Fachkräftemangel bestehe nach wie vor. Das DRK sei zurzeit dabei, Personal einzustellen. Allerdings erhöhe sich der Personalschlüssel für die Kinderbetreuung ab 2021.

 

Herr Richter äert sein Unverständnis darüber, dass sich ein so wichtiges Projekt für den Standort derart verschleppt. Er bittet die IBA und das DRK den Bau der Kita nun zügig durchzuführen, da die Kita-Plätze dringend benötigt würden.

 

Der DRK Geschäftsführer stimmt Herrn Richter zu und bekräftigt, dass auch sie eine frühzeitigere Fertigstellung begrüßt hätten.

Ö 3 - 20-2344.01

Ersatzbau für das Harburg Center Harburger Ring 6 (Bericht durch den Investor BPD)

Ein Vertreter von bpd gibt einen aktuellen Sachstand zum Neubauprojekt Harburger Ring 6 mit Hilfe einer Präsentation ab. Er erinnert an seine Projektvorstellung im April 2017, gemeinsam mit dem Architekten.

 

Dieses Projekt sei für sie außerhalb der Normalität und es sei eine sehr komplizierte Situation. Er geht auf die Grundstücklage mit seinem Umfeld wie folgt ein:

 

  • Das Grundstück befinde sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg
  • Das Erbbaurecht sei bis 2092 verlängert worden.
  • Grundstücksflächenerweiterung durch 25 m² Straßenfläche Entwidmung noch nicht vollzogen.
  • Grundstücksflächenreduzierung für neue Freitreppenanlage (505 m²)
  • Überbauung der öffentlichen Straße „Schüttstraße“
  • Komplexe Niveau- und Höhensituation
  • Hochbahn-Haltestelle (Bus)
  • Geplanter Ausbau der Veloroute
  • Die Umlegung der Versorgungsleitungen dauere an.

 

Das aktuelle Entwicklungskonzept sehr vor:

 

  • Bruttogeschossfläche ca. 17.600 m² - unverändert
  • Ca. 8.400 m² Wohnfläche / 203 Mikroapartments (18 m² bis über 50 m²) und 31 Wohneinheiten unverändert. Es werde barrierefreie Wohnungen geben. Barrierefrei erreichbar seien sie alle.
  • Ca. 2.280 m²r 2 Gewerbeeinheiten unverändert (Voraussichtlich Gastronomie, Einzelhandel)
  • 30 Stellplätze in einer Tiefgarager die Kunden des Gewerbebereiches Entfall des 2. Untergeschosses (ca. 80 Stellplätze). Es habe eine Untersuchung stattgefunden, was für Nutzer heutzutage Mikroapartments bezögen und wie die Motorisierungsgrade seien. Das Ergebnis sei gewesen, dass an diesem Standort keine Stellplätze benötigt würden. Für Kfz-Besitzer gebe es in fußufiger Entfernung, nicht ausgelastete Parkhäuser, die eine monatliche Stellplatzmiete in Höhe von 40 75 € erhöben. Für diesen Preis könne heutzutage kein Stellplatz in einer Tiefgarage hergestellt werden.
  • NEU: Berücksichtigung von voraussichtlich 2 Stellplätzen für Car-Sharing r Jedermann in der Tiefgarage. Car-Sharing-Partner sei bereits in Aussicht.
  • Hochwertige Fassadengestaltung unverändert

 

Verfahrensablauf:

 

  • Bauantrag sei Ende September 2019 eingereicht worden die Baugenehmigung stehe noch aus.
  • Nachforderungen würden bearbeitet
  • Die Abrissarbeiten (oberirdisch) seien beendet.
  • Bauvorbereitende Arbeiten liefen (Leitungsverlegungen dauern an)
  • Ausschreibung der Bauleistungen laufe Ausführungsplanung nach Vorliegen der Baugenehmigung
  • Der Baubeginn sei für 2020 geplant.
  • Fertigstellung nach ca. 2 Jahre.

 

Herr Lied ergänzt, dass der geplante Fahrstuhl (städtischer Besitz) zur Überbrückung der Ebenen im öffentlichen Teil im Bereich des noch vorhandenen Treppenaufgangs entstehen werde. Damit werde die absolute Barrierefreiheit hergestellt.

 

Auf Nachfrage erklärt er ausführlich die Planungen für die Freitreppe und dass der Vorplatz mit ihrer Gestaltung offener und leichter werde.

 

Er führt weiter aus, dass es für die Stadt wichtig sei, auch einen gewissen Anteil der Apartments mit über 45 m² herzustellen und damit eine Vielfalt von Nutzern Berücksichtigung finden könnten. Es werde keine Nutzungsbindung und auch keine Festlegungen auf öffentliche Förderungen geben.

 

Der städtebauliche Vertrag sei bereits zu Zeiten des Vorbescheides geschlossen worden. Die 2 Car-Sharing-Plätze seien dem Nachtrag hinzugefügt worden. Ansonsten seien u. a. die Freitreppe sowie eine Bauverpflichtung festgelegt.

 

Es seien noch Unterlagen zum Bauantrag nachgereicht worden und die Verwaltung sei sehr bestrebt, dieses Vorhaben ganz besonders zügig zu bearbeiten.

 

Abschließend teilt der Vertreter von bpd mit, dass sich im Bauantragsverfahren Fragen ergeben würden. Sie und die Harburger Verwaltung stünden in enger Abstimmung und er bewertet die Zusammenarbeit als sehr positiv. Die Verwaltung stimmt dem zu.

Ö 4 - 21-0427

Entwurf Wohnungsbauprogramm 2020 - Vorstellung neuer und entfallender Flächen (Bericht der Verwaltung, mit der Bitte um Zustimmung zur Behördenbeteiligung)

Herr Stolzenburg stellt das weitere Vorgehen vor:

 

  • Zustimmung zur Behördenbeteiligung heute
  • Bis Ende 02/2020 Anpassung Strategieteil und Einpflege der Erkenntnisse aus der Wohnungsmarktanalyse
  • Behördenbeteiligung (Dauer ca. 8 Wochen)
  • 05/2020 Erneute Befassung inkl. Erörterung der Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss.
  • Veröffentlichung

 

Anschließend erläutert er ausführlich die in das Wohnungsbauprogramm neu aufgenommenen Flächen:

 

Neu1 / 2020 Eißendorfer Pferdeweg 67 (Heimfeld)

Die Fläche habe 0,116 ha. Es sei vorstellbar, auf dem Wege der Befreiung eine besondere Wohnform mit 20 Wohneinheiten umzusetzen.

 

Neu2 / 2020 Hohe Straße 37ff (Wilstorf)

Als Option sei hier eine Blockschließung mit ca. 60 Wohneinheiten denkbar. Eine Bebauungsplanänderung werde notwendig, da die Fläche zurzeit als Parkanlage ausgewiesen ist und kein Baurecht besteht.

 

Neu3 / 2020 Neuwiedenthaler Straße (Hausbruch)

Hier besteht Planrecht für eine Wohnnutzung. Denkbar sei Geschosswohnungsbau mit 60 Wohneinheiten. Ein gültiger Vorbescheid liegt vor.

 

Neu4 / 2020 Quellmoor 24 (Hausbruch)

An dieser Stelle gebe es teilweise die Ausweisung Wohnen und teilweise Parkplatzfläche. Auch wird Geschosswohnungsbau mit 43 Wohneinheiten geplant. Es liegt dem Bezirksamt bereits eine Vorbescheidsanfrage vor.

 

Neu5 / 2020 Ladenzentrum Ernst-Bergeest-Weg (Marmstorf)

Die rechtsgültige ältere Plangebietsausweisung „den“, sehe lediglich Verkaufsfläche in niedriger Geschossigkeit vor. Es sei dichtere Entwicklung vorstellbar, in dem im Erdgeschoss die gewerblichen Nutzungen im Rahmen eines z. B. Urbanen Gebietes (MU) sichergestellt würden. Darüber ren dann andere Nutzungen, beispielsweise Wohnungsbau denkbar, dies sei jedoch vom Eigentümer / Investor abhängig. Dafür werde neues Planrecht benötigt.

 

Neu6 / 2020 bbersweg (Eißendorf)

Hier sei die gegenwärtige Planausweisung Baustufenplan im Außenbereich. Es sei eine Blockrandbebauung, mehrgeschossig mit 50 Wohneinheiten kalkuliert. Es gebe noch kein abschließendes Konzept. Beabsichtigt sei jedoch, entsprechend der Bebauung in der Umgebung Wohnungsbau zu entwickeln.

 

Der Jugendclub müsse entweder auf der Fläche neu entstehen oder in der Nähe in einem Gebäude untergebracht werden.

 

Neu7 / 2020 Winsener Straße / Gordonstraße (Langenbek)

Es sei nach dem Nahversorgungskonzept eine Nahversorgungslage und gemäß Bebauungsplan ausgewiesenes Gewerbegebiet, das in Teilen durch Einzelhandel überzeichnet sei. Auch hier solle eine Planrechtsänderung optional als MU-Gebiet zur Sicherstellung kleinteiliger Einzelhandelsfunktion kombiniert mit Wohnungsbau vorgenommen werden. Dies sei jedoch abhängig vom Eigentümer, der ein Entwicklungsinteresse bekundensste.

 

Zusammenfasstung

Durch die neuen Flächen könnten 390 zusätzliche Wohneinheiten realisiert werden.

 

Abschließend weist Herr Stolzenburg auf die aus dem Wohnungsbauprogramm entfallenen Flächen hin:

 

Fläche           Ortsteil           WE        Grund:

Knoopstraße  Harburg  100  Bau ist begonnen

neburger Str. 5 Harburg   73   Konzeptwechsel zu Hotel

Scheideholzweg 69 Neugraben-Fischbek  50  Bau ist begonnen

 

Herr Bliefernicht merkt zur Fläche 5 (Marmstorf) an, dass die CDU-Fraktion sich gegen diese Entwicklung ausspreche. Es handele sich um ein funktionierendes Zentrum. Durch die Neubebauung würde sich der heute bereits vorhandene Parkdruck verstärken und Kunden aus dem Umland würden wegfallen. Damit würde den Einzelhändlern die wirtschaftliche Grundlage genommen und die CDU-Fraktion sehe diese Entwicklung als sehr schädlich für dieses Quartier an. Abschließend weist er auf die Wettbewerbssituation zu den Nahversorgungszentren Hittfeld und Varendorf hin.

 

Zur Fläche 6 (Lübbersweg) regt Herr Bliefernicht an, die Fläche zu teilen und den Jugendclub auf dem Grundstück zu belassen. Auch hier sei der Grund, das Quartier nicht zu verschlechtern. Allerdings stelle sich die CDU-Fraktion nicht gegen den Wohnungsbau.

 

Herr Finkler sieht bei der Fläche 5 nicht die Problematik im Parkdruck, sondern darin, dass die Eigenmer private Personen seien, die in die Konzeptentwicklung mit eingebunden werden sollten. Er empfiehlt, diese Fläche in diesem Jahr aus dem Wohnungsbauprogramm zu entnehmen. Ziel sei jedoch, dass dieses Gebiet entwickelt werde. Dafür sei sicherzustellen, dass der Einzelhandel seinen Betrieb aufrechterhalten kann.

 

Herr Wiesner schließt sich Herrn Finklers Ausführungen an, dass die Fläche 5 zurzeit nicht in das Wohnungsbauprogramm aufgenommen werde. Sollten die Grundeigentümer Einigung über eine Entwicklung dieses Standortes erzielen, könne ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.

 

Gleiches gelte für die Fläche 7 (Gordonstraße / Langenbek). Auch hier gelte, sollten der Grundeigentümer Interesse für eine Entwicklung zeigen, könnten Gespräche aufgenommen werden. Jedoch nur unter der Maßgabe, dass die Einkaufsmöglichkeiten erhalten blieben.

 

Herr Fleischer weist daraufhin, dass das Einkaufzentrum in Marmstorf bei den Anwohnern sehr beliebt sei und auch vom Umland sehr gut angenommen werde. Insbesondere sehe er die Durchführung des Bauvorhabens für die Einzelhändler sehr kritisch.

 

Herr Lied geht auf die Einwendungen ein und macht deutlich, dass eine Wohnbebauung über den Supermärkten für ein Ladenzentrum durchaus eine Chance sei. Er bestätigt, dass das Ladenzentrum Marmstorf gut funktioniere, jedoch durch Neuentwicklung die Attraktivität gestärkt werden könne.

 

r die Fläche Lübbersweg seien Testentwürfe angestellt worden. Er schlägt vor, sich nicht bereits heute auf die Fläche für den Jugendclub festzulegen. Eventuell gebe es im näheren Umfeld weitere Möglichkeiten, die für den Jugendclub eine bessere Lösung darstellten.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Lied das Instrument Wohnungsbauprogramm und macht darauf aufmerksam, dass man sich mit ihm in einem sehr frühen Stadium von Entwicklungsabsichten befände. Es handele sich zunächst nur um eine grobe Einschätzung, an welchen Stellen Wohnungsbau betrieben werden könnte. Kleinteiligere Planungselemente würden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.

Ö 5 - 21-0526

Harburger Binnenhafen, Baufeld 3, Lotsekai 1 - Erhalt und Umnutzung der westlichen Lagerhalle (Beschlussfassung)

Herr Lied stellt mit Hilfe eines Planes das in Rede stehende Gebäude vor. Anschließend berichtet er ausführlich zur Beschlussvorlage.

 

Herr Bliefernicht erklärt, er sei aufgrund seiner Tätigkeit als 1. Vorsitzender des Vereins, der das Gebäude nutze, befangen und werde sich deshalb enthalten.

 

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

Rahmenplan Innenstadt Harburg 2040 - Vorstellung des Entwurfs
Drucksache: 20-4703.02

 

Herr Lied erinnert an die Vorstellung der Unterführung vom Schlossmühlendamm in den Harburger Binnenhafen. Er habe Kosten in Höhe von einem 2stelligen Millionenbetrag genannt und nicht wie in der Presse dargestellt, in Höhe eines 3stelligen Millionenbetrages.

 

Weiterhin sei über die Voruntersuchung über städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen berichtet worden. Darüber werde die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in der nächsten Sitzung der Begleitgruppe referieren. Sobald es weitere Erkenntnisse zu den Voruntersuchungen gebe werde, werde die BSW einen Bericht im Stadtentwicklungsausschuss geben.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Ö 7

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.