Harburger Binnenhafen, Baufeld 3, Lotsekai 1 - Erhalt und Umnutzung der westlichen Lagerhalle
Die zum Abbruch vorgesehenen Bestandshallen am Lotsekai 1, das östliche bisherige Feuerwehr-Gebäude und die westliche derzeit vom SV Grün-Weiß von 1920 e.V. und von Privat genutzte Halle, sollen gemäß B-Plan H 67 / HF 46 und Rahmenkonzept für den Harburger Binnenhafen einer 19 m hohen Bebauung weichen (Baufeld 3A des Rahmenplans für die Schloßinsel) . Die Grundstücksfläche ist u. a. aufgrund des Hochspannungsmastes für eine Wohnbebauung nicht zugelassen. Die Wirtschaftsförderung sucht für dieses Grundstück momentan einen wirtschaftsförderfähigen Betrieb. Die Geschichtswerkstatt Harburg setzt sich seit Jahren für den Erhalt der beiden Hallen ein. Aktuell gibt es konkrete Überlegungen, die westliche Halle zu erhalten und neu zu nutzen.
Herr Werner Pfeifer, Eigentümer der „Fischhalle“, hat in der Sitzung der Begleitgruppe Harburger Binnenhafen am 18.12.2019 sein großes Interesse an dem Erhalt mindestens der westlichen Halle mitgeteilt und das Konzept Lagerhalle V / „Hafenkino“ vorgestellt. Das 1895 errichtete Gebäude sei ein Teil des Binnenhafens und fast gänzlich im Original erhalten. Zukünftig seien lt. Herrn Pfeifer mit einer sparsamen Sanierung weitere Nutzungen, wie coworking spaces, Kino und preiswerte Mietflächen für z.B. Künstler*innen denkbar. Der Ort sei geeignet, sich zum Kreativzentrum des Binnenhafens zu entwickeln. Herr Holger Cassens hat in der Sitzung erklärt, dass eine finanzielle Unterstützung des Projektes aus der Mara und Holger Cassens Stiftung grundsätzlich denkbar sei.
Ein gemäß Bebauungsplan möglicher fünfgeschossiger Neubau mit annähernd gleicher Bruttogeschossfläche wie im Baufenster des Bebauungsplans vorgesehen ließe sich auch auf dem verbleibenden östlichen Grundstücksteil nach Abbruch der Feuerwehrhalle bei einer Befreiung von den Baugrenzen realisieren. In ähnlicher Weise wurden auch zur Erhaltung der Fischhalle und zum Neubau des Fraunhofer-Gebäudes Befreiungen von den Baugrenzen erteilt.
In welcher Form ein Verkauf oder die Vergabe eines Erbbaurechts für das westliche Teilgrundstück oder das gesamte Baufeld 3A durch den LIG oder ggf. die HIE erfolgen soll, muss im weiteren Verfahren mit dem LIG geklärt werden.
Nach einer der Projektidee gegenüber positiven Diskussion wurde in der Begleitgruppe einstimmig der folgende Beschluss zur Weiterleitung an den Stadtplanungsausschuss gefasst:
„Die Begleitgruppe bittet die Bezirksversammlung, sich für den Erhalt der westlichen Lagerhalle V am Lotsekai 1 (Nordwestende des Lotsekanals) einzusetzen. Die Halle soll für kulturelle Zwecke genutzt werden.“
Die Bezirksversammlung unterstützt den Erhalt der westlichen Lagerhalle V am Lotsekai 1 (Nordwestende des Lotsekanals). Die Halle soll für kulturelle Zwecke genutzt werden.
Jörg Heinrich Penner
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt