Wohnungsbauprogramm 2024 - Freigabe zur Behördenbeteiligung
Betr.: Entwurf Wohnungsbauprogramm 2024
Ausgangslage/ Anlass
Das bezirkliche Wohnungsbauprogramm wird jährlich aktualisiert. Dafür schlägt die Verwaltung die anliegend dargestellten neuen Flächen zur Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm vor.
Für die verbleibenden Flächen werden ergänzend redaktionelle Änderungen (Aktualisierungen) vorgenommen, sofern sich im Rahmen der Konzeptentwicklung bis zur Beschlussfassung neue Sachstände ergeben haben (z.B. Teil-Baubeginn, erledigte Vorarbeiten, Konzeptanpassungen).
Ergänzend zu den fortzuschreibenden Flächen des Wohnungsbauprogramms 2023 werden für 2024 eine aus einem bestehenden Steckbrief separierte und sieben neue Potenzialflächen mit insgesamt ca. 277 Wohneinheiten zur Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm vorgeschlagen (vgl. anliegende Steckbriefe).
Für die Flächen „Großer Schippsee 16“ und „Schloßmühlendamm 2 – 8“ lassen sich aktuell noch keine belastbaren Zahlen schätzen. Diese ergeben sich erst im Rahmen näherer Prüfungen. Die Projekte sind aber in die Gesamtzahl mit zusammen 50 WE als Mindestansatz eingerechnet.
Die Fläche „Postareal Neugraben“ war bisher unter „Zentrum Neugraben“ subsumiert, auf Grund der fortgeschrittenen Konkretisierung wird sie dort nun ausgegliedert und erhält einen eigenen Projekt-Steckbrief.
Beschlusslage
Wohnungsbauprogramm 2023, siehe auch:
https://www.hamburg.de/stadtplanung-harburg/3314366/wohnungsbauprogramm-start/
Fazit
Zur Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2024 sollen die neuen Flächenvorschläge zur Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden freigegeben werden. Das Ergebnis der Behördenabstimmung wird dem Stadtentwicklungsausschuss Harburg zusammen mit der Fortschreibung der verbliebenen Flächen zur finalen Beschlussfassung dann erneut vorgelegt.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung zu den neuen Flächenvorschlägen und um Freigabe zur Behördenabstimmung gebeten.
Hans-Christian Lied