Eine Vertreterin der Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) geht auf die Historie des Otto-Line-Preises ein.
In Zusammenarbeit mit externen Expert:innen aus Planungsbüros und Universitäten seien folgende Aufgabenstellungen für 2023 entwickelt worden:
Mit Hilfe einer Präsentation zeigt sie den ausgewählten Bearbeitungsraum „Lühmannquartier“ mit seinen Strukturen auf. Ein großer Teil des Quartiers befände sich in Privatbesitz. Allerdings sei auch die SAGA mit großem Flächenanteil und die Fläche der Schule (FHH) vertreten. Beide Institutionen seien Mitglieder der Preis-Jury und diese Bereiche würden im Verfahren betrachtet.
Die Besonderheiten des Quartiers seien in Fokusräume unterteilt worden, die von den Studierenden bearbeitet würden:
Die Vertreterin der BUKEA beschreibt den Zustand der einzelnen Räume und zeigt die angestrebten Verbesserungen im Hinblick auf Klima-Resilienz und Aufenthaltsqualität auf.
Die Schwerpunkte der 5 Arbeiten lagen auf den Fokusräumen
Ausblick auf die Phase II der 5 ausgewählten Arbeiten:
Die Umsetzung der preisgekrönten Maßnahmen sei nicht gesichert. Die SAGA habe sich jedoch an den Entwürfen sehr interessiert gezeigt. Daher werde gehofft, dass im Zuge der Gebäudesanierung durch die SAGA Vorschläge berücksichtigt und umgesetzt werden könnten. Von Seiten der BUKEA würden keine finanziellen Mittel für eine Umsetzung zur Verfügung gestellt.
Herr Stolzenburg verweist auf das Wohnungsbauprogramm und erklärt, dass der Bezirk prüfen werde, welche Themen aus der Preisverleihung in diesen Quartieren weiterhelfen könnten. Auch werde die Nachverdichtung im Fokus der Stadtentwicklung betrachtet und abgewogen, welche Maßnahmen in Absprache mit der SAGA dann berücksichtigt werden können.
Nachfragen werden wie folgt beantwortet:
Die Vertreterin der BUKEA sagt zu, dem Ausschuss die Siegerentwürfe nach der Preisverleitung vorzustellen.
Herr Stolzenburg erinnert an die Berichterstattung in vergangenen Sitzungen und informiert unter Zuhilfenahme einer Präsentation erneut über die Veranstaltung, die am 27.09.23 und 28.09.2023 stattfinden werde.
Die Präsentation liegt der Drucksache 21-2720.01 an.
Herr Stolzenburg teilt mit, dass die aktuellen Wohnungsbauzahlen noch nicht vorliegen würden. Allerdings hätten sich im letzten Jahr die Baugenehmigungen in Harburg erheblich reduziert. Verpflichtend gemäß dem Vertrag für Hamburg seien seit 2016 800 Baugenehmigungen zu erteilen. Mit Stand August 2023 belief es sich lediglich auf 117 Baugenehmigungen und die Zielzahl werde in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr erreicht. 2017 habe es einen Spitzenwert von 1.296 Genehmigungen gegeben. Anschließend erfolgte ein kontinuierlicher Abwärtstrend und endete in 2022 mit 850 genehmigten Wohnungen. Da jedoch der Durchschnitt der genehmigten Wohnungen von 800 über einen Zeitraum von mehreren Jahren erreicht worden sei, werde die Zielzahl von 800 Wohnungen rechnerisch auch in 2023 erreicht und es verbleibe damit nach heutigem Stand für den Gesamtzeitraum ein Überschuss von 1.412 Einheiten.
Die Prognose für die Entwicklung der Baugenehmigungszahlen in 2023 sei mit 594 Wohneinheiten veranschlagt worden. Bis dahin müssten noch 477 Wohneinheiten bewilligt werden. Die Bauantragslage belief ich zum 31.05.2023 auf 128 Wohneinheiten.
Um die Wohnungsbauzahl gem. dem Vertrag für Hamburg erreichen zu können, würden mehr Wohnungsbaupotenzialflächen und Genehmigungen benötigt.
Herr Stolzenburg sichert zu, die Anzahl der tatsächlich hergestellten Wohneinheiten zur Niederschrift nachzureichen.
Herr Stolzenburg schlägt neue Potenzialflächen für das Wohnungsbauprogramm 2024 vor. Mit Hilfe einer Präsentation geht er erläuternd auf sie wie folgt ein.
Neu 1 / 2024 – Cuxhavener Straße – Neugraben-Fischbek
Es handele sich hierbei um eine Mischgebietsfläche. Der Grundeigentümer zeige Interesse an einer Neuentwicklung der Fläche. Das geltende Baurecht weise eine Bebauung mit einer Gewerbefläche im Erdgeschoss und Wohnungsbau (mindestens 20 WE) in den Obergeschossen (2 Geschosse und 1 Staffelgeschoss) aus. Bei jedem Bauantrag werde jedoch geprüft, ob eine höhere Anzahl der Geschosse machbar sei.
Auf Nachfrage erklärt Herr Stolzenburg, dass die Lärmintensität an der vorhandenen Kreuzung für eine Wohnbebauung noch nicht geprüft worden sei. Er macht deutlich, dass mit der Magistralenplanung auch die Machbarkeit des Wohnungsbaus entlang der B73 geprüft werden müsse. Oftmals würde kein Planrecht für Wohnungsbau bestehen, was an dieser Stelle jedoch vorhanden sei. Im Zusammenhang einer Bauleitsplanung an den Magistralen werde man sich mit der Geschossigkeit und auch mit der Lärmsituation vor Ort auseinandersetzen.
Die Bezirksverwaltung sei der Auffassung, dass dieses Bauvorhaben der zukünftigen Entwicklung der Magistrale nicht im Wege stehe.
Er kündigt an, dass in einer der nächsten Sitzungen das Thema Verkehrsentwicklung B73 (Magistrale) aufgegriffen werde.
Neu 2 / 2024 – Falkenbergsweg 1 und 3 – Neugraben Fischbek
Ergänzende Nutzung für Senioren- und Pflegeinrichtung (+ 42 GWB). Interesse wurde durch den Eigentümer bekundet.
Herr Timmann gibt bekannt, dass im Regionalausschuss Süderelbe der Befreiung 0564/2023 für einen Komplett-Neubau zugestimmt worden sei.
In der Sitzung sei mitgeteilt worden, dass nach Abriss der bestehenden Gebäude ein kompletter Neubau erfolgen solle. Interimslösungen für die jetzigen Bewohner seien ihm bisher nicht bekannt. Es müsse jedoch für die Bewohner ein für sie verträgliches Konzept für die Zeit der Neubauphase erarbeitet werden.
Neu 3 / 2024 – Großer Schippsee 16 – Harburg
Die Fläche stünde bereits seit einigen Jahren in der Vermarktung. Einen aktuellen Interessenten gebe es jedoch momentan nicht. Es werde ein Mischkonzept mit anteiligem Wohnen und höherer Dichte angestrebt. Auch wenn an dieser Stelle keine klassische WA-Ausweisung sei. Ein städtebauliches Konzept für den Bereich östlich von Karstadt müsse noch erarbeitet werden.
Neu 4 / 2024 – Hans-Fitze-Straße 2 – Harburg
Das Grundstück sei aktuelle bebaut. In dem vorhandenen Gebäude befände sich ein Sanitätshaus. An dieser Stelle sei vom Eigentümer eine Aufstockung vorgesehen. Das geltende Planrecht weise 2 Geschosse aus. Aus städtebaulicher Sicht seien im Zuge des Rahmenplans auch 4 Geschosse vorstellbar. Allerdings sei dies eine architektonische Herausforderung. Auch die Anforderungen in Hinblick auf ein resilientes Quartier (z. B. Dach- oder Fassadenbegrünung) seien hoch. Daher sei mit jetzigem Stand unklar, ob es zu einer Realisierung kommt.
Neu 5 / 2024 - Hausbrucher Bahnhofstraße 31 – Hausbruch
Für dieses Grundstück gelte altes Baurecht. Es habe eine große überbaubare Fläche sowie einen großen großkronigen Baumbestand. An dieser Stelle werde die Frage aufgeworfen, ob eine behutsame Nachverdichtung gewollt werde, die eng mit den Belangen des Bauschutzes korreliert. Dies Insbesondere unter der Prämisse einer klimaresilienten Stadtentwicklung. Es müsse ein Konzept entwickelt werden, in dem der städtebauliche Aspekt mit dem Baumbestand für die Bewohner vor Ort in Einklang zu bringen sei. Vollflächig sei eine Bebauung nicht durchzuführen.
Neu 6 / 2024 – Schloßmühlendamm 2-8 – Harburg
Man sei noch in der Konzeptfindung, gemeinsam mit den Fachbehörden. Die Aufgabe der bisherigen Kaufhaus-Flächen eröffne Potenziale für eine moderne, innerstädtische Mischnutzung. Entsprechend dem Rahmenplans Innenstadt Harburg 2040 sei Gewerbenutzung im Erdgeschoss und in den darüberliegenden Geschossen Wohnungsbau angedacht. Dieser städtebauliche Ansatz sollte aus Sicht der Verwaltung und der Fachbehörde auch so bewegt werden, da Innenstädte zukünftig nur mit Nutzungsmischungen und Wohnungsbau in ihrer Funktion neu betrachtet und zukunftsfähig gemacht werden müssten.
Neu 7 / 2024 – Rönneburger Straße 48 – Wilstorf
Bezüglich der Fläche des evangelischen Kirchkreises sei bereits in der Vergangenheit über Entwicklungskonzepte mit dem Eigentümer gesprochen worden. Es sei Geschosswohnungsbau für Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Wohnen und einer Kita-Nutzung für diesen Standort vorgesehen. Allerdings müsse die Genehmigung über den Befreiungswege erteilt werden.
Neu 8 – 2024 – Postareal Neugraben – Neugraben-Fischbek
Für ein zentrumsnahes Wohnen in Ortsrandlage mit Grünbezug müsse an dieser Stelle neues Planrecht geschaffen werden. Zurzeit bestehe Planrecht mit einer Gemeinschaftsausweisung. Ein Baubeginn sei im Idealfall 2026 möglich.
Es liegt nichts vor.
Netto-Markt Weusthoffstraße
Herr Rook teilt mit, dass im Bebauungsplanverfahren die Phase der Trägerbeteiligung erreicht worden sei. Zurzeit werde die Rechtsprüfung vorbereitet. Gespräche mit dem Rechtsamt seien für die weiteren Verfahrensschritte abgeschlossen. Bislang werde der Zeitrahmen eingehalten.
Landesbetriebe Verkehr – Großmoordamm
Sachstand wird in der nächsten Sitzung abgegeben.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.