22-1304

Winterräumung an der Unterführung Harburger Rathausplatz / Sand: Zuständigkeit und Haftbarkeit

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Alljährlich wiederholt sich bei Schnee und Eis das selbe Bild: Die Zugänge zur Unterführung zwischen den Harburger Rathausplatz und dem Sand bleiben ungeräumt, auch das Ausbringen von Streugut unterbleibt. Aufgrund der hohen Besucherfrequenz werden Schnee und Eis schnell zu einer kompakten, spiegelglatten Fläche, die eine signifikante Gefahr für die Hamburgerinnen und Harburger darstellt.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

  1. Wer ist für etwaige Sach- oder Personenschäden an der genannten Stelle haftbar?
  2. Ist der Verwaltung bekannt, ob es in den vergangenen Jahren zu Klagen im Zusammenhang mit Stürzen oder sonstigen Schäden an dieser Stelle gekommen ist? Wenn ja: Wie viele Verfahren waren betroffen und welche Schadensarten waren jeweils streitgegenständlich?
  3. Welche Stelle ist für die Winterräumung und das Streuen der Zugänge zur genannten Unterführung zuständig?
  4. Aus welchen Gründen unterbleibt die Winterräumung an den Zugängen zur Unterführung offenbar regelmäßig?
  5. Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um künftig eine ordnungsgemäße und zeitnahe Winterräumung an dieser stark frequentierten Stelle sicherzustellen?
Lokalisation Beta
Harburger Rathauspl.

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