22-1304.01

Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion betr. Winterräumung an der Unterführung Harburger Rathausplatz / Sand: Zuständigkeit und Haftbarkeit

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 10.02.2026 Hauptausschuss Ö 5.7

Sachverhalt

Alljährlich wiederholt sich bei Schnee und Eis das selbe Bild: Die Zugänge zur Unterführung zwischen den Harburger Rathausplatz und dem Sand bleiben ungeräumt, auch das Ausbringen von Streugut unterbleibt. Aufgrund der hohen Besucherfrequenz werden Schnee und Eis schnell zu einer kompakten, spiegelglatten Fläche, die eine signifikante Gefahr für die Hamburgerinnen und Harburger darstellt.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

  1. Wer ist für etwaige Sach- oder Personenschäden an der genannten Stelle haftbar?
  2. Ist der Verwaltung bekannt, ob es in den vergangenen Jahren zu Klagen im Zusammenhang mit Stürzen oder sonstigen Schäden an dieser Stelle gekommen ist? Wenn ja: Wie viele Verfahren waren betroffen und welche Schadensarten waren jeweils streitgegenständlich?
  3. Welche Stelle ist für die Winterräumung und das Streuen der Zugänge zur genannten Unterführung zuständig?
  4. Aus welchen Gründen unterbleibt die Winterräumung an den Zugängen zur Unterführung offenbar regelmäßig?
  5. Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um künftig eine ordnungsgemäße und zeitnahe Winterräumung an dieser stark frequentierten Stelle sicherzustellen?














FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg


14. Januar 2026




Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 22-1304, wie folgt:

  1. Wer ist für etwaige Sach- oder Personenschäden an der genannten Stelle haftbar?

Es handelt sich um gewidmete Flächen. Die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Wegeflächen obliegt grundsätzlich der Freien und Hansestadt Hamburg als Trägerin der Straßenbaulast.

  1. Ist der Verwaltung bekannt, ob es in den vergangenen Jahren zu Klagen im Zusammenhang mit Stürzen oder sonstigen Schäden an dieser Stelle gekommen ist? Wenn ja: Wie viele Verfahren waren betroffen und welche Schadensarten waren jeweils streitgegenständlich?

Zu den genannten Belegenheiten gibt es keine Einträge.

  1. Welche Stelle ist für die Winterräumung und das Streuen der Zugänge zur genannten Unterführung zuständig?

Die Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Verkehrsflächen der Freien und Hansestadt Hamburg ist organisationsrechtlich auf die Stadtreinigung Hamburg (SRH) als Anstalt öffentlichen Rechts übertragen worden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Stadtreinigungsgesetz (SRG), das der SRH die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im öffentlichen Interesse ermöglicht.

Die SRH führt den Winterdienst auf Grundlage eigener Einsatz- und Priorisierungspläne durch.

  1. Aus welchen Gründen unterbleibt die Winterräumung an den Zugängen zur Unterführung offenbar regelmäßig?

Die Wegstrecke ist von der SRH als Streustrecke ausgewiesen. Zur Wahrnehmung des Winterdienstes der SRH kann das BA Harburg keine Aussage treffen.

  1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um künftig eine ordnungsgemäße und zeitnahe Winterräumung an dieser stark frequentierten Stelle sicherzustellen?

Ungeachtet der bestehenden Rechtslage wird das Bezirksamt Harburg die Situation weiterhin beobachten und gegenüber der Stadtreinigung Hamburg anregen,




  • die verkehrliche Bedeutung der Unterführung im Rahmen der Winterdienstplanung erneut zu bewerten,
  • zu prüfen, ob organisatorische Anpassungen innerhalb der Priorisierung möglich sind.

Carstensen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.02.2026
Ö 5.7
Lokalisation Beta
Harburger Rathauspl. Hamburg

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