Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion betr. Winterräumung an der Unterführung Harburger Rathausplatz / Sand: Zuständigkeit und Haftbarkeit
Letzte Beratung: 10.02.2026 Hauptausschuss Ö 5.7
Alljährlich wiederholt sich bei Schnee und Eis das selbe Bild: Die Zugänge zur Unterführung zwischen den Harburger Rathausplatz und dem Sand bleiben ungeräumt, auch das Ausbringen von Streugut unterbleibt. Aufgrund der hohen Besucherfrequenz werden Schnee und Eis schnell zu einer kompakten, spiegelglatten Fläche, die eine signifikante Gefahr für die Hamburgerinnen und Harburger darstellt.
Deshalb fragen wir die Verwaltung:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
14. Januar 2026
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 22-1304, wie folgt:
Es handelt sich um gewidmete Flächen. Die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Wegeflächen obliegt grundsätzlich der Freien und Hansestadt Hamburg als Trägerin der Straßenbaulast.
Zu den genannten Belegenheiten gibt es keine Einträge.
Die Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Verkehrsflächen der Freien und Hansestadt Hamburg ist organisationsrechtlich auf die Stadtreinigung Hamburg (SRH) als Anstalt öffentlichen Rechts übertragen worden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Stadtreinigungsgesetz (SRG), das der SRH die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im öffentlichen Interesse ermöglicht.
Die SRH führt den Winterdienst auf Grundlage eigener Einsatz- und Priorisierungspläne durch.
Die Wegstrecke ist von der SRH als Streustrecke ausgewiesen. Zur Wahrnehmung des Winterdienstes der SRH kann das BA Harburg keine Aussage treffen.
Ungeachtet der bestehenden Rechtslage wird das Bezirksamt Harburg die Situation weiterhin beobachten und gegenüber der Stadtreinigung Hamburg anregen,
Carstensen
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