Vorlage der Verwaltung zum Nachbesetzungsverfahren für den Harburger Integrationsrat
Festlegung eines ergänzenden Nachbesetzungsverfahrens für den Harburger Integrationsrat für den Fall, dass die Nachrücker:innen-Liste des Wahlergebnisses vom 26. Januar 2019 aufgebraucht ist
Mit der Drucksache 20-4549 hat die Bezirksversammlung Harburg im Februar 2019 den 2. Harburger Integrationsrat für eine fünfjährige Wahlperiode, von Februar 2019 bis Januar 2024, eingesetzt.
Die Zusammensetzung des Integrationsrates – inkl. zukünftiger Nachbesetzungen – erfolgte durch die Bezirksversammlung Harburg entsprechend der Ergebnisse der Wahl vom 26. Januar 2019.
Mit der Drucksache 20-4549 wurde nicht geregelt, wie die Nachbesetzung des Integrationsrates zu vollziehen ist, wenn die Liste der Personen für eine Nachbesetzung auf Grundlage des Ergebnisses der Wahl vom 26. Januar 2019 ausgeschöpft ist. Daher schlägt das Bezirksamt Harburg, in Abstimmung mit dem Integrationsrat, folgendes ergänzendes Verfahren für eine Nachbesetzung des Gremiums vor:
Sobald eine Person aus dem Integrationsrat ausscheidet, jedoch keine Person mehr für eine Nachbesetzung auf Grundlage des Wahlergebnisses vom 26. Januar 2019 zur Verfügung steht, kann der Integrationsrat der Bezirksversammlung Harburg neue Mitglieder zur Berufung in den Harburger Integrationsrat vorschlagen. Ein derartiger Vorschlag bedarf der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der bei einer entsprechenden Sitzung anwesenden Mitglieder des Integrationsrates.
Der Tagesordnungspunkt „Beschluss über einen Vorschlag für eine Nachbesetzung in den Harburger Integrationsrates“ muss den Mitgliedern des Integrationsrates mindestens eine Woche vor der Sitzung durch den Vorstand des Rates zur Kenntnis gebracht werden.
Der Integrationsrat hat von dieser Möglichkeit der Nachbesetzung insbesondere dann unverzüglich Gebrauch zu machen, wenn seine Mitgliederanzahl unter 15 Personen fällt und die restliche Wahlperiode noch mindestens sechs Monate andauert.
Der Integrationsrat kann der Bezirksversammlung Harburg nur so viele Mitglieder zur Nachbenennung vorschlagen, wie zum Erreichen der maximalen Anzahl seiner Mitglieder (19 Personen) nötig ist. Hierbei sind die Wählbarkeitsvoraussetzungen zur Wahl zum Integrationsrat vom 26. Januar 2019 zu berücksichtigen; Menschen die im Bezirk Harburg wohnen und bei Benennung mindestens 16 Jahre alt sind, unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit. Der Regionen-Proporz muss bei der Nachbesetzung nicht berücksichtigt werden.
Der Vorschlag des Integrationsrates kann auch ehemalige Mitglieder der laufenden Wahlperiode des Integrationsrates beinhalten. Diese Option ist durch den Rat als erstes zu prüfen. Ist dies erfolglos, veröffentlicht der Integrationsrat eine Bekanntmachung über die Nachbesetzung von Mietgliedern, so dass infrage kommende Personen darüber informiert werden und sich dem Rat als mögliche Kandidierende vorstellen können. Zwischen Veröffentlichung der Bekanntmachung und der Sitzung des Integrationsrates, bei der über einen Vorschlag zur Nachbesetzung entschieden wird, liegen mindestens drei Wochen. Den genauen Ablauf der Veröffentlichung und Bewerbung stimmen der Integrationsrat und das Bezirksamt miteinander ab. Das Bezirksamt unterstützt den Rat organisatorisch.
Der Integrationsrat leitet seinen Vorschlag an das Bezirksamt weiter. Dieses legt den Vorschlag dem für das Thema Integration zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung Harburg vor. Dieser berät den Vorschlag und empfiehlt der Bezirksversammlung Personen zur Nachbenennung in den Integrationsrat. Mit Beschluss der Bezirksversammlung sind die benannten Personen bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Integrationsrates ordentliche Mitglieder des Gremiums.
Sinkt die Anzahl der Mitglieder des Integrationsrates unter die Anzahl von 15 Personen, und es verbleiben noch mindestens sechs Monate der laufenden Wahlperiode und kommt ein Beschluss des Rates, wie er oben skizziert wird, innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Umstandes, nicht oder teilweise nicht zu Stande oder erfüllt er nicht die genannten Anforderungen, schlägt das Bezirksamt der Bezirksversammlung eine Anzahl von Personen für eine Nachbenennung vor, um die Mindestanzahl von 15 Mitgliedern wieder zu erreichen. Hierfür veröffentlicht das Bezirksamt für mindestens drei Wochen eine entsprechende Bekanntmachung, um infrage kommende Personen zu informieren.
Ab Veröffentlichung der Bekanntmachung durch das Bezirksamt und bis zur Beratung durch den für das Thema Integration zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung kann der Integrationsrat keinen eigenen Vorschlag zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung beschließen. Mitglieder des Integrationsrates können in dieser Zeit jedoch dem Bezirksamt geeignete Personen benennen, die das Bezirksamt nach eigenem Ermessen für seinen eigenen Vorschlag an die Bezirksversammlung berücksichtigt. Eine Nichtberücksichtigung eines Vorschlages des Rates ist diesem zu begründen.
Petitum
Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion wird um Beratung des oben skizzierten Verfahrens zur Nachbesetzung des Harburger Integrationsrats und um eine Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung Harburg gebeten.
gez. Dr. Jobmann
Festlegung eines ergänzenden Nachbesetzungsverfahrens für den Harburger Integrationsrat für den Fall, dass die Nachrücker:innen-Liste des Wahlergebnisses vom 26. Januar 2019 aufgebraucht ist
Mit der Drucksache 20-4549 hat die Bezirksversammlung Harburg im Februar 2019 den 2. Harburger Integrationsrat für eine fünfjährige Wahlperiode, von Februar 2019 bis Januar 2024, eingesetzt.
Die Zusammensetzung des Integrationsrates – inkl. zukünftiger Nachbesetzungen – erfolgte durch die Bezirksversammlung Harburg entsprechend der Ergebnisse der Wahl vom 26. Januar 2019.
Mit der Drucksache 20-4549 wurde nicht geregelt, wie die Nachbesetzung des Integrationsrates zu vollziehen ist, wenn die Liste der Personen für eine Nachbesetzung auf Grundlage des Ergebnisses der Wahl vom 26. Januar 2019 ausgeschöpft ist. Daher schlägt das Bezirksamt Harburg, in Abstimmung mit dem Integrationsrat, folgendes ergänzendes Verfahren für eine Nachbesetzung des Gremiums vor:
Sobald eine Person aus dem Integrationsrat ausscheidet, jedoch keine Person mehr für eine Nachbesetzung auf Grundlage des Wahlergebnisses vom 26. Januar 2019 zur Verfügung steht, kann der Integrationsrat der Bezirksversammlung Harburg neue Mitglieder zur Berufung in den Harburger Integrationsrat vorschlagen. Ein derartiger Vorschlag bedarf der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der bei einer entsprechenden Sitzung anwesenden Mitglieder des Integrationsrates.
Der Tagesordnungspunkt „Beschluss über einen Vorschlag für eine Nachbesetzung in den Harburger Integrationsrates“ muss den Mitgliedern des Integrationsrates mindestens eine Woche vor der Sitzung durch den Vorstand des Rates zur Kenntnis gebracht werden.
Der Integrationsrat hat von dieser Möglichkeit der Nachbesetzung insbesondere dann unverzüglich Gebrauch zu machen, wenn seine Mitgliederanzahl unter 15 Personen fällt und die restliche Wahlperiode noch mindestens sechs Monate andauert.
Der Integrationsrat kann der Bezirksversammlung Harburg nur so viele Mitglieder zur Nachbenennung vorschlagen, wie zum Erreichen der maximalen Anzahl seiner Mitglieder (19 Personen) nötig ist. Hierbei sind die Wählbarkeitsvoraussetzungen zur Wahl zum Integrationsrat vom 26. Januar 2019 zu berücksichtigen; Menschen die im Bezirk Harburg wohnen und bei Benennung mindestens 16 Jahre alt sind, unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit. Der Regionen-Proporz muss bei der Nachbesetzung nicht berücksichtigt werden.
Der Vorschlag des Integrationsrates kann auch ehemalige Mitglieder der laufenden Wahlperiode des Integrationsrates beinhalten. Diese Option ist durch den Rat als erstes zu prüfen. Ist dies erfolglos, veröffentlicht der Integrationsrat eine Bekanntmachung über die Nachbesetzung von Mietgliedern, so dass infrage kommende Personen darüber informiert werden und sich dem Rat als mögliche Kandidierende vorstellen können. Zwischen Veröffentlichung der Bekanntmachung und der Sitzung des Integrationsrates, bei der über einen Vorschlag zur Nachbesetzung entschieden wird, liegen mindestens drei Wochen. Den genauen Ablauf der Veröffentlichung und Bewerbung stimmen der Integrationsrat und das Bezirksamt miteinander ab. Das Bezirksamt unterstützt den Rat organisatorisch.
Der Integrationsrat leitet seinen Vorschlag an das Bezirksamt weiter. Dieses legt den Vorschlag dem für das Thema Integration zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung Harburg vor. Dieser berät den Vorschlag und empfiehlt der Bezirksversammlung Personen zur Nachbenennung in den Integrationsrat. Mit Beschluss der Bezirksversammlung sind die benannten Personen bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Integrationsrates ordentliche Mitglieder des Gremiums.
Sinkt die Anzahl der Mitglieder des Integrationsrates unter die Anzahl von 15 Personen, und es verbleiben noch mindestens sechs Monate der laufenden Wahlperiode und kommt ein Beschluss des Rates, wie er oben skizziert wird, innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Umstandes, nicht oder teilweise nicht zu Stande oder erfüllt er nicht die genannten Anforderungen, schlägt das Bezirksamt der Bezirksversammlung eine Anzahl von Personen für eine Nachbenennung vor, um die Mindestanzahl von 15 Mitgliedern wieder zu erreichen. Hierfür veröffentlicht das Bezirksamt für mindestens drei Wochen eine entsprechende Bekanntmachung, um infrage kommende Personen zu informieren.
Ab Veröffentlichung der Bekanntmachung durch das Bezirksamt und bis zur Beratung durch den für das Thema Integration zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung kann der Integrationsrat keinen eigenen Vorschlag zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung beschließen. Mitglieder des Integrationsrates können in dieser Zeit jedoch dem Bezirksamt geeignete Personen benennen, die das Bezirksamt nach eigenem Ermessen für seinen eigenen Vorschlag an die Bezirksversammlung berücksichtigt. Eine Nichtberücksichtigung eines Vorschlages des Rates ist diesem zu begründen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion wird um Beratung des oben skizzierten Verfahrens zur Nachbesetzung des Harburger Integrationsrats und um eine Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung Harburg gebeten.
gez. Dr. Jobmann