Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wilstorf 44 (Rot-Kreuz-Straße) - Einleitungsbeschluss
Letzte Beratung: 28.06.2022 Bezirksversammlung Harburg Ö 22.1.5
Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Wilstorf 44 sollen, um der steigenden Nachfrage nach Wohnraum nachzukommen, Flächen für den Wohnungsbau bereitgestellt werden. Die Nachverdichtung entspricht den städtischen Zielen, Flächen im Bestand und baulich untergenutzte Flächen in gemischt genutzten Lagen in den Fokus zu stellen. Es soll eine Blockrandbebauung entstehen, die, in Verbindung mit den bestehenden Häusern an der Hohen Straße, eine Einheit bilden soll. Der Neubau soll außerdem eine schützende Wirkung für die Bestandsbauten erfüllen, in dem er die Bundesstraße 75/Harburger Umgehung abschirmt. In dem Plangebiet befindet sich heute eine Stellplatzanlage.
Der geltende Teilbebauungsplan 1135, festgestellt am 20. Juni 1961, setzt für das Plangebiet Öffentliche Park- und Grünanlagen fest. Der geltende Bebauungsplan ermöglicht nicht die Umsetzung des vorliegenden, städtebaulichen Konzepts mit den einhergehenden stadtplanerischen Zielsetzungen, so dass die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich ist.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – durchgeführt werden, so dass von einer Umweltprüfung abgesehen werden kann. Auch bei einem Verzicht auf einer Umweltprüfung sind die Vorschriften der §§ 1, 1a BauGB zum Umweltschutz zu beachten, d. h. die relevanten Umweltauswirkungen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Artenschutz ist nicht erforderlich.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
Hans Christian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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