Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wilstorf 44 (Rot-Kreuz-Straße) - Aufstellungsbeschluss
Letzte Beratung: 27.09.2022 Bezirksversammlung Harburg Ö 32.1.9
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Wilstorf 44 sollen, um der steigenden Nachfrage nach Wohnraum nachzukommen, Flächen für den Wohnungsbau planungsrechtlich gesichert werden. Die Nachverdichtung entspricht den städtischen Zielen, Flächen im Bestand und baulich untergenutzte Flächen in gemischt genutzten Lagen in den Fokus zu stellen. Es soll eine Blockrandbebauung entstehen, die in Verbindung mit den bestehenden Häusern an der Hohen Straße den Blockrand in westlicher und südlicher Richtung schließt. Die Neubebauung soll außerdem eine schützende Wirkung für die Bestandsbauten erfüllen, in dem diese vor dem Verkehrslärm der Bundesstraße 75/Harburger Umgehung abschirmt werden. Das Plangebiet wird durch eine Parkplatzanlage genutzt und weist einen umfangreichen Baumbestand aus.
Zur Umsetzung der geplanten Entwicklung muss neues Planrecht geschaffen werden. Die Zustimmungen zur Einleitung des Planverfahrens und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bereits am 20. Juni 2022 durch den Stadtentwicklungsausschuss und am 28. Juni 2022 durch die Bezirksversammlung beschlossen. Die Grobabstimmung erfolgte am 05. September 2022.
Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren, gemäß § 13 a Absatz 1 Nummer 1 des BauGB, aufgestellt werden. Es wird ein Durchführungsvertrag einschließlich eines Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Vorhabenträgerin abgeschlossen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss zuzustimmen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
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Hans-Christian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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