22-2043

Volt Antrag: Hotelunterbringung im Harburger Binnenhafen - Kapazitätsentscheidung und Beteiligung nach § 28 BezVG

Antrag

Sachverhalt

Volt Antrag: Hotelunterbringung im Harburger Binnenhafen - Kapazitätsentscheidung und Beteiligung nach § 28 BezVG

Ende August 2026 wurde durch Medienberichte bekannt, dass das erst im Mai eröffnete „Holiday Inn – the niu Quay“ in der Blohmstraße im Harburger Binnenhafen vollständig durch Fördern & Wohnen (F&W) zur Unterbringung von rund 340 aus der Ukraine geflüchteten Menschen genutzt werden soll. Die Bezirksversammlung, ihre Ausschüsse und nach eigener Aussage auch die Bezirksamtsleitung waren zuvor nicht informiert worden.

Die Sozialbehörde erklärte zunächst eine Anmietung vom 1. September bis 31. Dezember 2026. Spätere Stellungnahmen gehen jedoch von einer Verlängerung um mehrere Monate und einem schrittweisen Abbau der Belegung erst bis Juni beziehungsweise Juli 2027 aus. Nach Presseberichten können allein bis Ende 2026 Kosten von bis zu 3,4 Millionen Euro entstehen. Der genaue Vertragsinhalt, Verlängerungsoptionen und der belastbare Plan für die Anschlussunterbringung sind bislang nicht öffentlich nachvollziehbar.

Zugleich weist die Bürgerschaftsdrucksache 23/4918 für Harburg eine Kapazität von 4.930 Plätzen bei einer Belegung von 3.909 Plätzen aus – rechnerisch eine Differenz von 1.021 Plätzen. Soll- oder Maximalkapazitäten sind nicht zwingend sofort nutzbare Plätze; Einschränkungen können etwa durch Baumaßnahmen, Belegungsbindungen oder ungeeignete Zimmerzuschnitte entstehen. Gerade deshalb ist offenzulegen, wie viele Plätze zum Zeitpunkt der Hotelentscheidung tatsächlich belegbar waren, welche Alternativen geprüft wurden und warum dennoch ein neu eröffnetes Hotel mit 340 Plätzen ausgewählt wurde.

Nach § 28 Nr. 9 BezVG ist die Bezirksversammlung vor Entscheidungen über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung einer öffentlichen Unterbringung anzuhören, wenn die Maßnahme für den Bezirk oder einen wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist. Die vollständige Nutzung eines Hotels für rund 340 Personen über voraussichtlich mehrere Monate wirft daher die Frage auf, weshalb keine Anhörung erfolgte. Dies gilt umso mehr, als der befristete Fortbetrieb des Harburger Interimsstandorts Schwarzenbergstraße noch im Juli 2026 förmlich Gegenstand einer Anhörung nach § 28 BezVG war (Drs. 22-1957). Zu klären ist insbesondere, wann die Sozialbehörde oder F&W erstmals Kontakt zu NOVUM Hospitality beziehungsweise der Eigentümer- und Betreiberseite aufnahm und ob vor einer bezirklichen Information bereits verbindliche Zusagen oder Verträge bestanden.

Eine nachvollziehbare Berichterstattung ist notwendig, um Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Beteiligungsrechte transparent zu bewerten. Sie richtet sich nicht gegen die Unterbringung schutzsuchender Menschen, sondern dient einer verlässlichen Planung und der demokratischen Kontrolle bezirklich bedeutsamer Standortentscheidungen.

Petitum/Beschluss


Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter:innen der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration sowie von Fördern & Wohnen AöR – unter Beteiligung der Bezirksamtsleitung und, soweit erforderlich, weiterer zuständiger Fachbehörden – zur nächstmöglichen Sitzung des SIGI einzuladen. Diese sollen insbesondere berichten über:

- Zeitpunkt und Initiative der ersten Kontaktaufnahme mit der Hotelgruppe sowie den weiteren Ablauf bis zur Entscheidung, Vertragsbindung und Information des Bezirks;

- den tatsächlichen Unterbringungsbedarf und die Auswahl des Hotels vor dem Hintergrund der in Drs. 23/4918 ausgewiesenen 4.930 Plätze bei 3.909 belegten Plätzen;

- die rechtliche Bewertung nach § 28 BezVG, die unterbliebene Anhörung sowie die künftig vorgesehenen Informations- und Beteiligungswege;

- den aktuellen Vertragsumfang einschließlich Kosten, Laufzeit, Verlängerungsoptionen und etwaiger Mindestabnahmen oder Belegungsgarantien sowie den Zeit- und Standortplan für den Auszug und die Anschlussunterbringung.

Lokalisation Beta
Blohmstraße Plan Schwarzenbergstraße

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