21-2525.01

Stellungnahme zum Zusatzantrag DIE LINKE zu Drs. 21-2483: Abschlagszahlungen für Antragsteller/innen auf Wohngeld nötig!

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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17.01.2023
Sachverhalt

Das Entlastungspaket der Bundesregierung ist bislang noch nicht ausgearbeitet, die Eckpunkte noch nicht bekannt. Es wird also noch eine geraume Zeit dauern, bis die versprochenen Leistungen in Anspruch genommen werden können. Die geplante Wohngeldreform wird deshalb zunächst dazu führen, dass sich die Bewilligung von Anträgen auf Wohngeld verzögern wird. Das stellt ein großes Problem dar, denn schon jetzt kommt es in einigen Bezirken zu einer Wartezeit von 25 Wochen, bis ein Antrag auf Wohngeld bearbeitet und bewilligt ist.

Die Software für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen muss ebenfalls umgestellt werden. Dies wird einige Zeit benötigen und wird die Bearbeitung von Wohngeldanträgen zusätzlich verzögern. Es wurde zwar die Einstellung von 100 zusätzlichen Personen zur Bearbeitung von Wohngeldfällen versprochen, aber diese müssen erst eingearbeitet werden, was ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt, bis sich die Bearbeitungszeit wieder verkürzen kann.

Menschen, die Wohngeld beantragen müssen, leben am Existenzminimum. Es ist unzumutbar, sie über mehrere Monate ohne finanzielle Unterstützung auf die Bewilligung warten zu lassen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, ihnen vor Bewilligung des Antrags eine Unterstützung zukommen zu lassen, um die Wartezeit überstehen zu können.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich bei der Sozialbehörde dafür einsetzen das geprüft wird, ob allen Antragsteller/innen auf Wohngeld bis zur Bewilligung des Antrags Abschlagszahlungen gezahlt werden können, um die Zeit bis zur Antragsbewilligung zu überbrücken.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

         2. Dezember 2022

 

            

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zu dem Antrag DIE LINKE (Drs. 21-2525) wie folgt Stellung:

 

Um einkommensschwache Haushalte angesichts der hohen Energiepreise zu entlasten, hat die Bundesregierung das Wohngeld-Plus-Gesetz auf den Weg gebracht. Mit diesem soll zum 1. Januar 2023 der Kreis der berechtigten Haushalte erheblich ausgeweitet werden und eine Heizkostenpauschale sowie eine Klimakomponente in das Wohngeldgesetz integriert werden. Schätzungen des Bundes gehen von einer Verdreifachung der berechtigten Haushalte aus. Für Hamburg würde dieses bedeuten, dass bis zu 25.000 zusätzliche Haushalte über das Wohngeld unterstützt würden, welche voraussichtlich größtenteils zwischen Januar 2023 und Mai 2023 einen Antrag auf Wohngeld stellen würden.

 

Der Senat ist bestrebt, das Wohngeld-Plus-Gesetz schnellstmöglich umzusetzen und hat dafür bereits frühzeitig vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eine Taskforce unter Beteiligung von BSW, der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke und den Bezirksämtern eingesetzt, um die Voraussetzungen zu schaffen, dem erwarteten deutlich erhöhten Antragsaufkommen ab Januar 2023 begegnen zu können: So werden derzeit in der Zusammenarbeit mit Dataport auch die nötigen Programmierungen im IT-Fachverfahren durchgeführt, um bei nach neuer Rechtslage höheren Wohngeldansprüchen von Haushalten, welche bereits Wohngeld beziehen, die entsprechend erhöhten Leistungen automatisiert zum 1. Januar 2023 auszuzahlen.

 

Als Verstärkung wird eine „Zentrale Einheit“ zur Bearbeitung der Neuanträge aufgebaut und hierfür Personal rekrutiert. Die Wohngeldsachbearbeitung soll um 100 Sachbearbeitungsstellen in der zentralen Einheit aufgestockt werden. Erste rund 30 Einstellungen sind bereits im November erfolgt, gestaffelt folgen weitere Neueinstellungen. Zur Qualifizierung der neuen Beschäftigten wird derzeit ein Schulungs- und Einarbeitungskonzept umgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird sowohl ein angepasstes IT-Fachverfahren als auch eingearbeitetes neues Personal in der zentralen Einheit zum 1.1.2023 zur Verfügung stehen.

 

Dennoch ist zu erwarten, dass insbesondere zum Jahresanfang viele neue Haushalte ihren Wohngeldantrag stellen werden. Daher hat auch der Bundesgesetzgeber in seinem Gesetzentwurf zum Wohngeld-Plus-Gesetz Vorkehrungen getroffen, um schnelle Auszahlungen zu ermöglichen. Insoweit sieht er eine Rechtsgrundlage vor, auf deren Grundlage Wohngeld vorläufig und unter vereinfachten Voraussetzungen bewilligt werden kann. Zusätzlicher Abschlagszahlungen bedarf es insoweit nicht.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille