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Stellungnahme zum NEU Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. NF67 Fischbeker Reethen: Sichere und komfortable Einbahnstraßen für den Radverkehr

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 10.09.2026 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 4.1

Sachverhalt

Die Schlussverschickung für die Verkehrsanlagen zum Plan NF67 Fischbeker Reethen ist erfolgt und enthält Abwägungsvermerke zu den eingegangenen Stellungnahmen unterschiedlicher Organisationen.

Leider wurde den Forderungen des HVV (Lfd.-Nr. 31.04) und des ADFC (Lfd-Nr. 40.09) hinsichtlich einer Reduzierung der geplanten Fahrbahnbreite von 3,80 m in den Straßen Rethenbek (Nord) und Fischbeker Boulevard nicht entsprochen, die das Risiko regelwidrigen Überholens von Radfahrenden vermindert hätte. Im Abwägungsvermerk heißt es unter Lfd-Nr. 31.04: „3,80 m sind das Mindestmaß gemäß aktueller Vorschrift. Es gilt die StVO. Abstimmung mit VD erfolgte.“

Um die Sicherheit der Radfahrenden dennoch sicherzustellen, sollte in beiden Straßen daher ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen angeordnet werden.

Zudem ist auch der Radverkehr in Gegenrichtung gemäß VwV-StVO zu Zeichen 220 Einbahnstraße zuzulassen, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt und die empfohlene Fahrbahnbreite für die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung erreicht wird.

Beide Änderungen sollten in Anbetracht der erfolgten Schlussverschickung kurzfristig ohne Beeinträchtigung der restlichen Planung möglich sein.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleitung möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die im Sachverhalt genannten Verbesserungen zur Schlussverschickung der Verkehrsanlagen für das Gebiet NF67 Fischbeker Reethen noch kurzfristig geprüft und umgesetzt werden. Über das Ergebnis sollen die Mitglieder des Ausschusses für Mobilität und Inneres in Kenntnis gesetzt werden.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

24. August 2026

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Die IBA Hamburg GmbH hat die Forderung der Reduzierung der Fahrbahnbreite mit dem beauftragten Verkehrsanlagenplaner geprüft. Grundsätzlich wäre eine Reduzierung lediglich in einem kleinen Teilbereich, dem Fischbeker Boulevard Nord möglich, da in der Straße Rethenbek und dem Teilbereich Fischbeker Boulevard Süd aufgrund von Busverkehr sowie Anliegerverkehr für einen ansässigen Landwirt eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,50m erhalten bleiben muss.

r den Teilbereich Fischbeker Boulevard Nord wird eine Reduzierung jedoch aus fachlichen, terminlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht befürwortet.

Zum einen ist die IBA Hamburg GmbH sehr weit in den Planungen vorangeschritten. So ist die Planung gemäß der Schlussverschickung aus dem Jahr 2024, die wiederum auf dem finalen Bebauungsplan NF67 basiert, bereits abgestimmt. Zudem ist die Deckenhöhenplanung der Straßen und der Nebenanlagen fast vollständig abgeschlossen. Veränderungen an den Planungen würden zu einem erheblichen Abstimmungsaufwand mit den Beteiligten führen, zeitkritisch für die Bauablaufplanung werden sowie finanziell zu erheblichen Mehrkosten führen. Groben Schätzungen zufolge würde ein zusätzliches Honorar von 30.000-40.000 Euro notwendig. Hierbei sind Anpassungen in der Entwässerungs- und Nebenanalgenplanung noch nicht berücksichtigt.

Zum anderen sei angemerkt, dass ein Überholen von Radfahrenden bei einer Straßenbreite von 3,80 m gemäß Straßenverkehrsordnung nicht zulässig ist, da innerorts ein Abstand von 1,50 m beim Überholen eingehalten werden müssen. Um gemäß dem Hamburger Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) ein Überholen zu ermöglichen, wäre eine Verbreiterung auf 4,00 m erforderlich. Zudem handelt es sich um eine Tempo-30-Zone, in der sich der MIV ohnehin entsprechend langsam fortbewegen muss.

Die ReStra 2026 empfiehlt bei der Führung des Radverkehrs im Mischverkehr inkl. Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung eine Fahrbahnbreite von mindestens 4,00 m, sodass die Fahrbahnbreite nicht noch zusätzlich reduziert werden sollte. Auch die Freigabe von Fahrradfahrenden als Gegenverkehr sollte aus diesem Grund nicht erfolgen.

Die BSW folgt den vorgebrachten Gründen die Planungen nicht anzupassen.

gez. Böhm f.d.R.

Schulz

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Fischbeker Reethen Plan

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