NEU Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. NF67 Fischbeker Reethen: Sichere und komfortable Einbahnstraßen für den Radverkehr
Letzte Beratung: 30.04.2024 Bezirksversammlung Harburg Ö 27
Die Schlussverschickung für die Verkehrsanlagen zum Plan NF67 Fischbeker Reethen ist erfolgt und enthält Abwägungsvermerke zu den eingegangenen Stellungnahmen unterschiedlicher Organisationen.
Leider wurde den Forderungen des HVV (Lfd.-Nr. 31.04) und des ADFC (Lfd-Nr. 40.09) hinsichtlich einer Reduzierung der geplanten Fahrbahnbreite von 3,80 m in den Straßen Rethenbek (Nord) und Fischbeker Boulevard nicht entsprochen, die das Risiko regelwidrigen Überholens von Radfahrenden vermindert hätte. Im Abwägungsvermerk heißt es unter Lfd-Nr. 31.04: „3,80 m sind das Mindestmaß gemäß aktueller Vorschrift. Es gilt die StVO. Abstimmung mit VD erfolgte.“
Um die Sicherheit der Radfahrenden dennoch sicherzustellen, sollte in beiden Straßen daher ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen angeordnet werden.
Zudem ist auch der Radverkehr in Gegenrichtung gemäß VwV-StVO zu Zeichen 220 Einbahnstraße zuzulassen, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt und die empfohlene Fahrbahnbreite für die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung erreicht wird.
Beide Änderungen sollten in Anbetracht der erfolgten Schlussverschickung kurzfristig ohne Beeinträchtigung der restlichen Planung möglich sein.
Die Bezirksamtsleitung möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die im Sachverhalt genannten Verbesserungen zur Schlussverschickung der Verkehrsanlagen für das Gebiet NF67 Fischbeker Reethen noch kurzfristig geprüft und umgesetzt werden. Über das Ergebnis sollen die Mitglieder des Ausschusses für Mobilität und Inneres in Kenntnis gesetzt werden.
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