Stellungnahme zum NEU Antrag CDU betr. Umsetzung des Bundesgesetzes zur Stärkung der Angebote während der Schulferien im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 10.06.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 9.1
Mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ sollen künftig auch Angebote der Jugendarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beitragen.
Für den Bezirk Harburg eröffnet dies die Möglichkeit, Vereine, Jugendverbände und freie Träger stärker einzubinden, um ein vielfältiges und verlässliches Ferienangebot zu schaffen.
Gleichzeitig ist zu klären, welche Rahmenbedingungen, Qualitätsstandards und Finanzierungsmodelle hierfür vorgesehen sind.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung in den Jugendhilfeausschuss einzuladen, um zu berichten,
Der Bericht kann auf Wunsch der Fachbehörde auch schriftlich erfolgen und soll im Jugendhilfeausschuss frühzeitig Transparenz über die Planungen im Bezirk schaffen.
Hamburg, am 09.03.2026
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
12. Mai 2026
Die Behörde für Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zu dem Antrag der Harburger Bezirksversammlung, Drs. 22-1537, wie folgt Stellung:
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zur o.g. Anfrage wie folgt Stellung:
An allen staatlichen Schulen in Hamburg besteht seit dem Schuljahr 2012/13 für die Schülerinnen und Schüler bis zum 14. Lebensjahr, d. h. in der Regel bis zur Jahrgangsstufe 8, ein Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Ergänzt wird das flächendeckende Ganztagsangebot durch ein Ferienangebot. Dieses wird ebenfalls flächendeckend in allen Bezirkenangeboten und ist für Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz beziehen, für sechs Wochen im Jahr kostenfrei. Grundsätzlich haben alle Sorgeberechtigten die Möglichkeit, bis zu elf Ferienwochen plus sechs Betreuungstage zu buchen. Die Ferienangebote an den Schulen werden in der Regel in Kooperation mit Trägern beispielsweise der Offenen Kinder- und Jugendhilfe oder auch Sportvereinen angeboten. An den weiterführenden Schulen nimmt das Interesse an den Ferienangeboten mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler ab, so dass Angebote schulübergreifend organisiert werden. Gleiches gilt für sogenannte „Schließzeiten“, die es an einzelnen Standorten für maximal vier Wochen in den Ferien geben kann. Auch hier wird schulübergreifend ein Angebot organisiert. Die Verantwortung für die Organisation liegt bei Schulen mit ganztätiger Bildung und Betreuung (GBS-Schulen) bei den Schulen und Kooperationspartnern und beiden Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept (GTS-Schulen) bei den Schulen.
Das „Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ wird insofern insbesondere in den Flächenländern ein wichtiger Baustein sein, um dort den Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter zu erfüllen. In Hamburg ist das seit langem Realität.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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