21-1002.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Dringlichkeitsantrag SPD - GRÜNE betr. Tempo 30 auf den gesamten Falkenbergsweg anwenden

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Sachverhalt

Im Falkenbergsweg wurde im Bereich des Gymnasium Süderelbe aus Sicherheitsgründen bereits seit langem Tempo 30 angeordnet. Durch eine Änderung der STVO beschloss die Bezirksversammlung Harburg, auch eine Tempo 30 Zone zwischen Scharpenbargsweg und Neugrabener Heideweg einzurichten. Dies soll nun umgesetzt werden. Das PK47 wird aber, der Sicherheit und Übersichtlichkeit wegen, beide Tempo30 Zonen vereinen.

In diesem Zuge wurde vom PK47 angeregt, Tempo 30 auf dem gesamten Falkenbergsweg anzuwenden. Dieses ist aus der Sicht der Antragsteller nachvollziehbar, da damit mehrere Sicherheitsprobleme auf dem Falkenbergsweg gelöst würden.

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten, im Zuge der Umsetzung des Bezirksversammlungsbeschlusses Tempo 30 vom Scharpenbargsweg bis zum Neugrabener Heideweg einzurichten, dieses auf den ganzen Falkenbergsweg auszudehnen. Somit entsteht eine großflächige Tempo 30 Zone.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

04.06.2025

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu den Anträge 21-1002 und 21-1638 wie folgt Stellung:

Grundsätzlich begrüßt das Bezirksamt eine Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf gesamter Länge der Straße Falkenbergsweg.

Unter Abwägung verschiedener Belange, wie z.B. einem folglich erforderlichen Umbau der Straße, wird eine Umsetzung jedoch kritisch gesehen.

Begründung:

  1. Umbauprioritäten für Temp-30-Zonen und anderen Verkehrs­beruhigungs­maßnahmen sind im Verlauf von anderen Straßen deutlich höher, daher können derzeit für diese Straße keine Ressourcen für bauliche Veränderungen zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, ein Beschluss stuft dieses Vorhaben als oberste Priorität ein.
  2. Die Straße ist übersichtlich und wird von relativ wenig Verkehr (Kfz-, Rad- und Fußverkehr) frequentiert.
  3. Die Straße weist keinen Durchgangsverkehr auf, lediglich unmittelbare Anwohner und Bewohner des Erschließungsgebiets nutzen die Straße.
  4. Vor den schutzbedürftigen Einrichtungen besteht eine T30-Strecke bereits bzw. ist dort leicht realisierbar.

Stattdessen wird empfohlen, die Umsetzung einer weiteren T30-Strecke am Kindergarten, zu der bereits vorhandenen an der Schule, umzusetzen. Das liegt jedoch in der Zuständigkeit der örtlichen Verkehrsbehörde (PK47).

Falls dennoch eine T30-Zone eingerichtet werden soll, empfehlen wir diese lediglich per Beschilderung einzuführen, da eine bauliche Umsetzung derzeit nicht möglich ist.

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden hinsichtlich einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr geprüft und sind berücksichtigt.

gez. i.V. Queckenstedt

Lokalisation Beta
Falkenbergsweg Scharpenbargsweg Neugrabener Heideweg

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