Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE - FDP - CDU betr. Antisemitismus und die Verherrlichung von Terror haben in Harburg keinen Platz
„Am Morgen des 7. Oktober ist Israel in einem Alptraum aufgewacht.“ Mit diesen Worten begann Bundeskanzler Scholz seine Regierungserklärung am 12.10.2023 zu den Terrorangriffen der Hamas auf Israel. Die Hamas feuerte tausende Raketen aus dem Gazastreifen auf Israel, bei einem Musik- Festival wurden mehr als 250 junge Menschen hingerichtet und über zweihundert Menschen als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Zeitgleich sind die Terroristen in Ortschaften eingedrungen und haben dort die Menschen in ihren Häusern überfallen und viele brutal gefoltert und ermordet. Frauen wurden vor den Augen ihrer Kinder vergewaltigt, Babys wurden geköpft, Kinder verbrannt. Dabei wurden die Massaker noch von der Hamas gefilmt und über Social Media verbreitet. Mehr als tausend Bürger:innen Israels sind diesem Terror zum Opfer gefallen. Tausende wurden zum Teilschwer verletzt. Wir verurteilen die Gewalt der Terroristen auf das Schärfste und sagen in aller Klarheit: Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen diesen barbarischen Angriff zu verteidigen. Die Sicherheit und das Existenzrecht Israels ist durch nichts in Frage zu stellen. Die Hamas hat mit ihrem Angriff auf Israel unzählige Tote auf beiden Seiten in Kauf genommen und damit unermessliches Leid über die Menschen in Israel und den palästinensischen Gebieten gebracht. Die Gedanken der Mitglieder der Bezirksversammlung Harburg sind bei den Opfern der Angriffe, ihren Hinterbliebenen und allen, die um ihr Leib und Leben und das ihrer Angehörigen bangen. Ihre Solidarität gilt dem demokratischen Staat Israel und seinem Volk. Gleichzeitig wird die humanitäre Nothilfe der Europäischen Union für die Zivilbevölkerung im Gazastreifen als ein Akt der Menschlichkeit begrüßt. Das Ziel muss weiterhin eine zwischen Israel und den Palästinenser:innen im Einvernehmen beschlossene Grundlage für ein friedlichesZusammenleben in zwei Staaten ohne die Hamas sein. Vor diesem Hintergrund ist es beschämend, dass es am Montag, den 23.10.2023 in Harburg durch ca. bis zu 80 Jugendliche und Jungerwachsene zu widerlichen Parolen und Krawallen gekommen ist, die die schlimmen Taten der Hamas offenkundig begrüßten. Dies gipfelte in der ekelhaften Aussage eines Teilnehmers, „er wünsche sich Hitler zurück und Juden müssten vergast werden“. Wir sind erschüttert über derartige Handlungen und Äußerungen. Wegen des Menschheitsverbrechens der Shoah gehört das Existenzrecht Israels zu Recht zur deutschen Staatsräson. Nie wieder darf auf der Welt ein vergleichbares Verbrechen geschehen. Deutschland steht dabei aufgrund seiner Geschichte in einer besonderen Verantwortung. Umso bedrückender ist es, wenn es in Deutschland – und auch in Harburg – Menschen gibt, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen und in ihren extremistischen Gedanken einen erneuten Völkermord an Jüdinnen und Juden offenbar begrüßen würden.-Diese Handlungen und Äußerungen sind mit allen Möglichkeiten des Gesetzes zu verfolgen und zu ahnden. Zugleich ist dies ein Zeichen, dass noch mehr unternommen werden muss, um jungen Menschen die Brutalität und einzigartige Grausamkeit der Shoah und ihre ideologischen und historischen Hintergründe vor Augen zu führen, um deutlich zu machen, dass Terror und Gewalt kein legitimes Mittel sind, sondern nur Leid auf allen Seiten verursacht.
Alle in Harburg lebenden Menschen sollten das Existenzrecht Israels anerkennen und respektieren, dass dies unverrückbarer Bestandteil deutscher Staatsräson ist. Die geschichtlichen Hintergründe rund um die Gründung des Staates Israel , des UN Teilungsplans und der Friedensprozesse, sollte in breitem Maße Teil der Schulbildung sein.
1. Die Bezirksversammlung Harburg stellt fest, dass Hamburg und Israel heute mehr denn je durch ein dichtes Netz politischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller und zivilgesellschaftlicher Kontakte eng verbunden sind. Dieses gilt es angesichts des großen menschlichen Leids, das die Massaker der Hamas in Israel verursacht haben, zu bewahren und auszubauen. Das Existenzrecht Israels ist unantastbar.
2. Die Bezirksversammlung Harburg verurteilt die Krawalle am 23.10.2023 und die antisemitischen und die Gewalt der Hamas gegen unschuldige Zivilist:innen begrüßenden Handlungen und Äußerungen. Sie begrüßt eine intensive und vollständige rechtliche Aufarbeitung und Sanktionierung der Beteiligten.
3. Die Bezirksversammlung Harburg bittet den Senat und die zuständige Schulbehörde, zu prüfen, ob und mit welchen Methoden die Vermittlung der Shoah als Menschheitsverbrechen und Völkermord und der notwendigen Schlussfolgerungen in den Hamburger Schulen intensiviert werden können. Allen Schüler:innen unabhängig von ihrer Herkunft muss vermittelt werden, dass die historische Lehre ist, dass Terror, Völkermord und Gewalt kein legitimes Mittel zur Lösung politischer Konflikte sein darf.
4. Wir bitten das Bezirksamt, die Polizei und alle weiteren zuständigen Behörden , alles Notwendige zum Schutz jüdischer Menschen, Einrichtungen und Erinnerungsorte zu unternehmen.
5. Wir rufen alle zivilgesellschaftlichen Organisationen und Vereine auf, sich in diesem Sinne nach innen und außen zu engagieren. Nur gemeinsam können wir dieser Bedrohung des inneren und äußeren Friedens entgegentreten.
6. Die Bezirksverwaltung wird gebeten zu prüfen, in welcher Weise der Bezirk seine Verbundenheit zu Israel und das Existenzrecht Israels transparent und lebendig dargestellt werden kann. (Denkmal, Straßennamen, Veranstaltungen, etc).
7. Die zuständige Behörde und die Schulleitungen sind gebeten der Bezirksversammlung zu berichten, welche Bildungs-Maßnahmen erforderlich sind und umgesetzt werden, um Hass gegen Juden und Jüdinnen in geeigneter Weise zu begegnen. Zusätzliche Maßnahmen zur Bildungsarbeit wie Ausstellungen, Diskussionrunden, Filmevorstellungen etc. können durch die Bezirksverwaltung initiiert oder unterstützt werden. Doch die Lehre von Fakten alleine reicht nicht. Die Schulleitungen sind gebeten zu berichten wie die emotional aufgeladene Auseinandersetzung bewältigt wird und welcher Unterstützungsbedarf dafür besteht.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
18.12.2023
Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt zu den Punkten 3. und 7. des Antrages wie folgt Stellung:
In der aktuellen Situation erfordert die multinationale und multikulturelle Zusammensetzung der Hamburger Schülerinnen und Schüler eine proaktive und intensivierte Auseinandersetzung mit dem akuten kriegerischen Konflikt unter der Anleitung gut informierter Lehrkräfte. Ziel ist, den Jugendlichen gegenüber eine zugewandte und im Hinblick auf das Existenzrecht des Staates Israel sowie hinsichtlich der terroristischen Morde und Entführungen eindeutige und klare Haltung zu zeigen. Gleichzeitig soll Schule den Raum bieten, Gesprächsbedarfe der Jugendlichen aufzunehmen und einzuordnen. Um dies zu ermöglichen, hat das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) sehr frühzeitig – bereits am 10. Oktober 2023 – einen Sondernewsletter an alle Fachlehrkräfte der Gesellschaftswissenschaften versandt, der die durch die aktuelle Situation entstandenen pädagogischen Herausforderungen beschreibt und eine Übersicht über verschiedene Materialien zum Thema gibt. Seit dem 17. Oktober sind diese Hinweise auf der Webseite des LI veröffentlicht: https://li.hamburg.de/fortbildung/themen-aufgabengebiete/demokratiepaedagogik-und-projektlernen/anregungen-gespraeche-lage-in-israel-692714). Die Hinweise enthalten auch eine Materialübersicht für den Fachunterricht.
Das LI steht für Beratungsanfragen per Telefon und Mail zur Verfügung, die priorisiert bearbeitet werden. In Ergänzung wurde ein aktuelles Fortbildungsangebot aufgelegt, zu dem es eine hohe Resonanz gibt, seit November wurden mehr als 300 Lehrkräfte und Schulleitungen beraten und fortgebildet. Darüber hinaus gibt es im Regelangebot des LI verschiedene zentrale und schulinterne Fortbildungen, z. B. zu den Themen Antisemitismus, Nahost-Konflikt u. a.
Die für Bildung zuständige Behörde empfiehlt den Lehrkräften, in der aktuellen Situation die Sorgen, Nöte und Meinungsäußerungen der Schülerinnen und Schüler mit dem gebotenen Ernst entgegenzunehmen und einzuordnen. Dabei ist zugleich eine Haltung einzunehmen, die sich an den Menschenrechten und der aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ableitbaren Werteordnung im Sinne der vorstehenden Hinweise orientiert.
Auch die Landeszentrale für politische Bildung (LZ) unterstützt die antisemitismuspräventive Arbeit der Schulen mit Publikationen, Veranstaltungen und Handreichungen. Zu Projekten der LZ ist etwa auf die fortlaufende Veranstaltungsreihe „Antisemitismus im 21. Jahrhundert. Was kann man dagegen tun?“ zu verweisen, die sich mit den Erscheinungsformen der Judenfeindschaft in verschiedenen politischen, weltanschaulichen und religiösen Milieus beschäftigt (seit Herbst 2018), daneben auf die Veranstaltungsreihe „Aktuelle Gefährdungen der Demokratie“ (seit Beginn 2019) sowie die langjährige Publikationsreihe zu den Stolpersteinen, die in mittlerweile 18 stadtteilbezogenen Bänden die Biografien von Hamburger NS-Opfern vorstellt. Diese Bio-grafien können auch über die eigens eingerichtete Datenbank recherchiert werden: https://www.hamburg.de/stolpersteine/3939934/webseite-stolpersteine/. Außerdem werden fortlaufend diverse LZ-eigene und angekaufte Publikationen im Informationsladen der Landeszentrale im Dammtorwall 1 vorrätig gehalten.
Zur ergänzenden Beantwortung der Frage wurden die Schulleitungen der weiterführenden Schulen des Bezirks Harburg durch die Schulaufsicht befragt.
In der Reaktion auf die Ereignisse des 7. Oktober 2023 haben alle weiterführenden Schulen Harburgs unterrichtliche Maßnahmen ergriffen, um die komplexen Sachverhalte zu thematisieren und der Betroffenheit aller Schülerinnen und Schüler in angemessener Weise zu begegnen. Grundlage dafür war u.a. der Brief des Landesschulrats zum Nahostkonflikt, in dem dazu aufgefordert wurde, in den Unterrichtsgesprächen eine „klare Haltung, die sich gegen Terrorismus, Antisemitismus und Menschenverachtung [richtet]“ einzunehmen. In der Regel wurde die Thematik in den Klassenstufen 8–13 behandelt, der zeitliche Umfang variiert von Schule zu Schule. Für die unterrichtliche Gestaltung haben die Schulen auf die Informationen und die Materialsammlung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) (Anregungen Gespräche Lage in Israel (hamburg.de)) zurückgegriffen. Das bereitgestellte Material wird von den Schulen als äußerst hilfreich wahrgenommen.
Darüber hinaus haben die Schulen zahlreiche außerunterrichtliche Lernorte aufgesucht (Synagoge in Hamburg, Neuengamme, jüdischer Friedhof, Synagoge in Prag, KZ-Außenstelle Neugraben, Theresienstadt, Stolpersteine, Beteiligung an Harburger Gedenktagen), die in besonderer Weise geeignet scheinen, antisemitischen Tendenzen entgegen zu wirken.
Generell ist festzustellen, dass die frühzeitige und kontinuierliche Prävention gegen menschenverachtende und demokratiefeindliche Einstellungen integraler Bestandteil der pädagogischen Arbeit an Hamburgs Schulen ist. Grundlegend für Bildung und Erziehung aller Schülerinnen und Schüler auch im Kontext dieses Antrags ist der in § 2 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) niedergelegte allgemeine schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag, demgemäß sich Unterricht und Erziehung an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ausrichten.
Es ist Aufgabe der Schule, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten.
Dieser allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag bindet alle in Schule und Unterricht pädagogisch Tätigen unmittelbar. Vor diesem Hintergrund haben extremistische und antisemitische Äußerungen bzw. Handlungen in Schulen keinen Platz. So sie in Schule und Unterricht auftreten sollten, ist diesen aktiv erzieherisch entgegenzuwirken. Die Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – unter ihnen Antisemitismus – ist unabhängig von konkreten Ereignissen und Entwicklungen eine grundsätzliche Querschnittsaufgabe von Schule.
In vielen Unterrichtsfächern und Aufgabengebieten kommen insbesondere im Bereich der Gesellschaftswissenschaften, regelhaft Aspekte der Antisemitismus-Prävention zur Geltung, so z. B. in den vielfältigen Formen der Demokratieerziehung, in der Thematisierung historischer Facetten des Antisemitismus und in der Begegnung mit dem heute gelebten Judentum in Hamburg.
Die Rahmenpläne verschiedener Fächer enthalten Themen und Inhalte, die eine Auseinandersetzung mit der historischen und aktuellen Situation von Jüdinnen und Juden in Deutschland sowie mit den jüngsten Ereignissen in Israel und dem Nahen Osten ermöglichen. Aufklärung über jüdische Geschichte und Religion sowie jüdisches Leben als Beitrag zur Vermeidung antisemitischer Stereotype erfolgt fachinhaltlich vor allem in den Fächern Geschichte und Religion, aber auch mithilfe politischer Bildung im Fach Politik/Gesellschaft/Wirtschaft. Darüber hinaus enthält der Unterricht im Fach Deutsch sowie im Aufgabengebiet Interkulturelle Erziehung Inhalte und Themen, die themenbezogen der antisemitismuspräventiven Aufklärung dienen können. (Näheres siehe zu 7.).
Hervorzuhaben ist in diesem Kontext der Hamburger „Religionsunterricht für alle“ (RUfa). So verantwortet die Jüdische Gemeinde Hamburg (K.d.Ö.R.) den „Religionsunterricht für alle“ an den staatlichen Schulen im Rahmen von Art. 7 Abs. 3 GG gleichberechtigt mit. Die zum Schuljahr 2023/24 in Kraft gesetzten überarbeiteten Rahmenpläne für das Fach Religion (Grundschule, Sekundarstufe I des Gymnasiums, Jahrgangsstufen 5 bis 11 der Stadtteilschule, Studienstufe) wurden so überarbeitet, dass zukünftig in allen Jahrgangsstufen der Grundschule sowie der Sekundarstufen I und II die Themen multiperspektivisch bearbeitet werden. Die jüdische Perspektive wird für jedes Thema ausgeführt. So sind Judentum und jüdische Religion regelhaft Themen im RUfa. Schülerinnen und Schüler lernen dort neben der Eigenen auch andere Religionen kennen, darunter gerade auch die jüdische. So ist bereits im Religionsunterricht der Grundschule „Miteinander leben“ ein großer Themenbereich, der auf Toleranz zwischen den Religionen abzielt. Ergänzend ist in den Jahrgangsstufen 3 oder 4 der Besuch eines heiligen Raumes einer nichtchristlichen Religion verbindlich; hierzu kann auch eine Synagoge gehören.
In den Rahmenplänen des Faches Religion kommt zudem zum Ausdruck, dass der Dialog zwischen Judentum, Christentum und Islam für die Gestaltung des gegenwärtigen und zukünftigen Lebens von großer Tragweite ist. Damit fördert der Religionsunterricht eine dialogische Grundhaltung, die Antisemitismus ausschließt, und vermittelt das hierfür notwendige Wissen über das Judentum.
Die jüdischen Gemeinden in Hamburg und die Synagoge sind wichtige Kooperationspartner und Lernorte für die Hamburger Schulen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung und die Jüdische Gemeinde Hamburg bereiten ein Projekt („Shalom Hamburg“) mit dem Ziel vor, dass alle Hamburger Schülerinnen und Schüler einmal in ihrer Schulzeit eine Synagoge besuchen und dabei Jüdinnen und Juden begegnen.
Über den Umfang, mit dem sich Schulen dem Thema Antisemitismus insgesamt zuwenden, entscheiden diese im Rahmen ihrer einzelschulischen Selbstverantwortung vor dem Hintergrund ihrer schulinternen Curricula sowie der Zusammensetzung und den Lernbedürfnissen ihrer Schülerschaft.
Das LI bietet in den Fächern Geschichte, Politik und Religion sowie im Bereich Sozial- und Rechtserziehung / Demokratiepädagogik regelmäßig Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte zur jüdischen Geschichte und Religion, zur Prävention von Antisemitismus sowie zu Gedenkstättenarbeit und Erinnerungskultur an. Darüber hinaus gibt es am LI im Bereich Medienpädagogik zahlreiche Angebote, z. B. zu Hate Speech, Fake News, Verschwörungsmythen u. a. In den Fortbildungen werden zeitgemäße Ansätze, Materialien und Methoden zu den verschiedenen Bausteinen der Antisemitismusprävention eingesetzt und vermittelt.
Das LI berät Schulen und Lehrkräfte bei allgemeinen und unterrichtsbezogenen Anfragen zu Antisemitismus. Durch die Beratungs- und Fortbildungsangebote soll die Handlungssicherheit in Bezug auf die Prävention von und den Umgang mit Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit und Antisemitismus gestärkt werden. Zudem sind die Schulen angehalten, schulinterne Melderoutinen zu entwickeln. Bei Beratungsfällen werden das „Mobile Beratungsteam (MBT)“ und die Beratungsstelle „empower“ für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt regelhaft mit einbezogen, bzw. es wird an diese weitervermittelt.
Seit 2011 besteht eine Kooperation zwischen dem LI und der International School for Holocaust Studies (ISHS), Yad Vashem, Jerusalem, die im Juni 2015 durch eine zwischen der BSB und Yad Vashem geschlossene Kooperationsvereinbarung auch formal abgesichert wurde. Die Kooperationsvereinbarung dient die Verstetigung der bilateralen Zusammenarbeit. Die Kooperation umfasst regelmäßige gemeinsame Lehrerfortbildungen und Austauschtreffen, Studienfahrten für Lehrkräfte nach Israel und den Austausch von Bildungs- und Unterrichtsmaterialien. Ziel ist zudem, zeitgemäße Ansätze der Holocaust-Education und das pädagogische Konzept Yad Vashems in Hamburg zu verbreiten. 2018 wurden z. B. die Unterrichtsmaterialien „Was geht mich die Geschichte an? Den Holocaust im 21. Jahrhundert unterrichten“ aus Yad Vashem durch das LI publiziert und kostenfrei an alle weiterführenden Schulen in Hamburg verteilt.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers
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