22-0801.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Sichere und schonende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an der Freilichtbühne im Harburger Stadtpark

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 3.2

Sachverhalt


Die Freilichtbühne im Harburger Stadtpark ist seit vielen Jahren ein beliebter Treffpunkt für Kultur- und Musikveranstaltungen und zieht insbesondere während des Festivals „Sommer im Park“ zahlreiche Besucherinnen und Besucher an. Die attraktive Lage im Grünen sowie die gute Erreichbarkeit machen es vielen Gästen möglich, bequem mit dem Fahrrad anzureisen. Gerade in den Sommermonaten nutzen zahlreiche Besucherinnen und Besucher dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel, was sowohl von den Veranstaltern als auch vom Bezirksamt Harburg ausdrücklich empfohlen wird.

Trotz der hohen Zahl an Radfahrenden mangelt es jedoch bislang am Eingangsbereich der Freilichtbühne an geeigneten und ausreichend dimensionierten Fahrradabstellmöglichkeiten. In der Folge werden Fahrräder häufig ungeordnet in Gebüschen, an Bäumen oder anderen ungeeigneten Stellen abgestellt. Dies führt nicht nur zu Schäden an der Vegetation des Stadtparks, sondern erhöht auch das Risiko von Fahrraddiebstählen. Die derzeitige Situation steht im Widerspruch zu den Zielen der Hamburger Verkehrspolitik, die den Radverkehr und nachhaltige Mobilität fördern möchte. Eine Verbesserung der Abstellmöglichkeiten würde sowohl den Bedürfnissen der Besucherinnen und Besucher als auch dem Schutz des Stadtparkgrüns gerecht werden.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welchem Umfang im Eingangsbereich der Freilichtbühne im Harburger Stadtpark geeignete Fahrradabstellmöglichkeiten, wie beispielsweise Fahrradbügel, installiert werden können. Dabei soll insbesondere auf eine ausreichende Anzahl, eine sichere Verankerung sowie eine pflanzenschonende Platzierung geachtet werden, um sowohl den Bedürfnissen der Radfahrenden als auch dem Schutz der Vegetation im Stadtpark gerecht zu werden.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

22. April 2026

Das Bezirksamt nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) begrüßt die Verwendung von Fahrradrädern als umweltfreundliches Verkehrsmittel zum Anfahren der Freilichtbühne im Harburger Stadtpark.

Im Bereich der Zugänge Hölscherweg und Marmstorfer Weg / Orchideenwiese besteht die räumliche Möglichkeit, jeweils ca. 4 Stück Fahrradbügel für jeweils 8 Stück Fahrräder einzubauen. Aufgrund der Entfernung zur Freilichtbühne sind diese Positionen allerdings nur eingeschränkt attraktiv für Besuchende von Veranstaltungen der Freilichtbühne.

Im unmittelbaren Zugangsbereich zur Freilichtbühne werden hingegen keine geeigneten Flächen gesehen. Die mit Großsteinpflaster eingefassten Pflanzflächen sind mit erhaltenswerten alten Rhododendren und vereinzelt darinstehenden Bäumen bewachsen - sie bilden das einladende Entree zum Areal der Freilichtbühne. Das Entfernen der Bepflanzung zugunsten von Fahrradbügeln wird als unverhältnismäßig eingestuft.

Der sogenannte „Sommer im Park“ stellt mit der Dauer von ca. 1 Woche die längste durchgehende Veranstaltung auf der Freilichtbühne mit den meisten Besuchenden im Jahr dar. Schon jetzt wird durch die Veranstalterin eine separate Zone als temporäre Fahrradabstellfläche auf der südlich verlaufenden Eichenhöhe ausgewiesen. Der Bereich wird durch transportable Metall-Gitter, Höhe ca. 1,2 m, entlang der Stirnseite auf einer Länge von ca. 8 m markiert sowie durch zusätzliche Querelemente zoniert. Für ca. 34 Fahrräder werden auf diese Weise anschließbare Abstellmöglichkeiten geschaffen. Die Abteilung Stadtgrün hält dieses temporäre Angebot für die Nachfrage nach sicheren Anschließglichkeiten für Fahrräder für die optimale Lösung.

Vor dem Hintergrund, dass sich die Anzahl von Veranstaltungen auf lediglich ca. 2-3 Wochen im Jahr beschränkt, wird ein temporäres Angebot sowohl dem Bedarf nach sicheren Verankerungen als auch dem Freihalten der Eichenhöhe als wichtiger Teil einer denkmalgeschützten Parkanlage für die übrige Zeit des Jahres gerecht.

In Abstimmung mit der Veranstalterin vom „Sommer im Park“ kann die Anzahl temporärer, sicherer Anschließglichkeiten ggf. erhöht werden. Ihre Bereitstellung sollte zusätzlich als Auflage in die Sondernutzung für alle Veranstaltungen aufgenommen werden.

Carstensen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
19.05.2026
Ö 3.2
Lokalisation Beta
Harburger Stadtpark Stadtpark Hölscherweg Marmstorfer Weg

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