22-0252.02

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen DIE LINKE und GRÜNE betr.: Harburg für Alle! - Uneingeschränkte Schutzfunktion von Frauenhäusern sicherstellen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 3.5

Sachverhalt

Die Fälle von häuslicher Gewalt steigen kontinuierlich. 70,5% der Opfer sind Frauen. Jeden zweiten Tag stirbt eine Frau in Deutschland durch Partnerschaftsgewalt.  

Frauenhäuser sind eine Zufluchtsstätte zum Schutz von Frauen und deren Kindern, die es schaffen, sich aus gewaltvollen häuslichen Strukturen zu befreien. Betroffene sollen Schutz, Begleitung, Sicherheit und Unterstützung finden. Jede Frau, die von Gewalt betroffen ist, hat jederzeit Zutritt. Dieser Schutz ist ein Menschenrecht und unabhängig von Religion, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit oder wirtschaftlicher Stellung. Die Adressen der Frauenhäuser werden zum Schutz der Betroffenen nicht öffentlich bekannt gemacht und unterliegen besonderem Schutz. 

All dies sind die charakterlichen Kernpunkte des Prinzips Frauenhaus und eben diese Kernpunkte wurden am 8. November 2024 in ihren Grundfesten verletzt. Eine 28-jährige zweifache Mutter hatte Schutz vor ihrem Ex-Partner in einem Hamburger Frauenhaus gesucht. Bei einem Routinebesuch in der Ausländerbehörde, wo die junge Frau ihre Duldung verlängern wollte, wurden sie und ihre Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren in Gewahrsam genommen. Von den Beamten wurde dieFrau genötigt, die Adresse des Frauenhauses preiszugeben, würde sie das nicht tun, verliere sie all ihre Sachen. Dieses Vorgehen der Hamburger Behörde untergräbt die Sicherheit der Schutzräume, welche Frauenhäuser darstellen sollen und gefährdet damit aktiv von Gewalt betroffene Frauen. Das Eindringen in die Schutzräume von vulnerablen Frauen und Kindern verletzt das Vertrauen in diese Institution und führt möglicherweise dazu, dass Frauen sich nicht mehr trauen, Schutz zu suchen. 

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung verurteilt den Eingriff der Hamburger Behörde in den Schutzraum Frauenhaus zutiefst. Gewaltschutz für Frauen und Kinder hat oberste Priorität.

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  16.01.2024

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Der Schutz von Frauen und Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, hat für die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hohe Priorität. Frauenhäuser sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gewaltschutzes und bieten betroffenen Frauen und ihren Kindern eine geschützte Umgebung. Zwischen der Sozialbehörde und der BIS bestand und besteht Einigkeit darüber, dass Überstellungen und Rückführungen von Frauen aus Schutzeinrichtungen mit größtmöglicher Rücksicht auf deren Wohl und unter minimaler Belastung für alle Beteiligten durchzuführen sind.

 

1. Zuständigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für das Dublin-Überstellungsverfahren zuständig. In diesem Fall wurde durch das BAMF die Rücküberstellung der Betroffenen und ihrer beiden Kinder nach Österreich angeordnet. Die zuständige Ausländerbehörde war gesetzlich verpflichtet, diese Entscheidung umzusetzen.

 

2. Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit

Die besondere Schutzbedürftigkeit der Betroffenen und ihrer Kinder wurde während der gesamten Maßnahme berücksichtigt. Das BAMF hat die zuständigen Behörden in Deutschland und Österreich über die besonderen Bedarfe informiert, um sicherzustellen, dass die Betroffenen auch in Österreich umfassenden Schutz erhalten. Österreich ist, ebenso wie Deutschland, Vertragsstaat der Istanbul-Konventionund verpflichtet, Gewaltopfern Schutz und Unterstützung zu bieten. Zudem hielt sich die Person, vor der der Betroffenen mit ihren Kindern Schutz gewährt wurde, zum Zeitpunkt der Überstellung in Hamburg und nicht in Österreich auf. Durch die Überstellung erfolgte daher eine örtliche Trennung zwischen beiden Personen.

 

3. Schutz der Anonymität des Frauenhauses

Zu keinem Zeitpunkt wurde die Adresse des Frauenhauses abgefragt oder preisgegeben. Auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen wurde lediglich die Gepäcbergabe organisiert. Diese erfolgte durch drei Mitarbeiter/-innen des Frauenhauses, die das Gepäck zum Bus brachten und persönlich an die Betroffene übergaben.

 

4. Ablauf der Maßnahme

Die Überstellung wurde ruhig und kooperativ durchgeführt. Die Betroffene wurde weder von der Polizei bedroht noch bedrängt, und es gab zu keiner Zeit Anzeichen von Zwang oder Gewalt.

 

Im Übrigenwird auf Drs. 22/16800 verwiesen.

 

gez. hm

 

 

f.d.R.

Riechers 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.02.2025
Ö 3.5
Lokalisation Beta

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