21-1814.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke - betr. Neuaufstellung der Kundenzentren in Hamburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 25.01.2022 Hauptausschuss Ö 1.1

Sachverhalt

Auf Veranlassung der Bürgerschaft hat der Senat Untersuchungen zur Neuorganisation der Kundenzentren Hamburg durch Arbeitsgruppen veranlasst. Die Zuständigkeit ist am 01.10.2021 auf die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke übergegangen. Das Projekt konnte noch nicht abgeschlossen werden und wird nunmehr vermutlich bis 31.12.2022 verlängert.

 

Der zuständige Dezernent hat im Ältestenrat die Fraktionen darüber informiert, dass das Bezirksamt Harburg bei dieser Gesamtthematik die Federführung für alle Bezirksämter habe und dass zwischenzeitlich ein Evaluationsbericht vorliegt, der den Bezirken jedoch nicht zur Verfügung gestellt worden ist.

 

Darüber hinaus hat das Bezirksamt Harburg in der Vergangenheit um die Besuche in Kundenzentren besser steuern und verteilen zu können die Bürger frühzeitig schriftlich darauf hingewiesen, dass ihre Ausweise oder Pässe im Laufe des Jahres verlängert werden müssten. Für diese Tätigkeit, die sehr sinnvoll erscheint, sind jedoch keine Finanzmittel bereitgestellt worden. Nachdem für 2 Jahre entsprechend Verfahren worden ist, musste diese Tätigkeit eingestellt werden, weil die Finanzbehörde keinerlei Finanzmittel zur Verfügung stellen wollte.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den Senat und die zuständigen Fachbehörden darauf hinzuweisen, dass für eine sachgerechte Beurteilung von Veränderungen bei den Kundenzentren es erforderlich ist, die bisherigen Evaluationsberichte zu kennen. Insoweit erwartet die Bezirksversammlung, dass vorhandene Berichte einschließlich von Zwischenergebnissen unverzüglich der Bezirksversammlung zur Kenntnisnahme übermittelt werden.

 

Darüber hinaus erweist sich die Information der Bürger über das Ablaufen von Pässen und Ausweisen, wenn sie frühzeitig erfolgt, als sehr sachgerecht. Die entsprechende Information ist in vielen anderen Bereichen außerhalb der Verwaltung gang und gebe und sollte auch im Bezirksamt weitergeführt werden können. Von daher erwartet die Bezirksversammlung, das dem Bezirk Harburg für die schriftliche Information der Bürger über ablaufende Ausweise und die Notwendigkeit der Verlängerung die erforderlichen Finanzmittel unverzüglich bereitgestellt werden.

 

Hamburg, am 08.11.2021

 

CDU-Fraktion

Ralf-Dieter Fischer                       

 

SPD-Fraktion

Frank Richter

 

DIE GRÜNEN-Fraktion

Bianca Blomenkamp

 

FDP-Fraktion

Viktoria Isabell Ehlers

 

DIE LINKE-Fraktion

Jörn Lohmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

 01.12.2021

 

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den Senat und die zuständigen Fachbehörden darauf hinzuweisen, dass für eine sachgerechte Beurteilung von Veränderungen bei den Kundenzentren es erforderlich ist, die bisherigen Evaluationsberichte zu kennen. Insoweit erwartet die Bezirksversammlung, dass vorhandene Berichte einschließlich von Zwischenergebnissen unverzüglich der Bezirksversammlung zur Kenntnisnahme übermittelt werden.

Der bisherige Evaluationsbericht wurde den Fraktionen der Bezirksversammlung Hamburg-Harburg am 29.10.2021 vorgelegt.  

Zu 2.

Darüber hinaus erweist sich die Information der Bürger über das Ablaufen von Pässen und Ausweisen, wenn sie frühzeitig erfolgt, als sehr sachgerecht. Die entsprechende Information ist in vielen anderen Bereichen außerhalb der Verwaltung gang und gebe und sollte auch im Bezirksamt weitergeführt werden können. Von daher erwartet die Bezirksversammlung, dass dem Bezirk Harburg für die schriftliche Information der Bürger über ablaufende Ausweise und die Notwendigkeit der Verlängerung die erforderlichen Finanzmittel unverzüglich bereitgestellt werden.

Die Bezirksaufsichtsbehörde konnte in der Vergangenheit die Bereitstellung von Finanzmitteln für die schriftliche Information von Bürgerinnen und Bürgern über ablaufende Ausweise und die Notwendigkeit der Verlängerung im Rahmen einer einmaligen Unterstützungsleistung ausnahmsweise realisieren. Für eine strukturelle Finanzierung verfügt die Bezirksaufsichtsbehörde nicht über die erforderliche Ressourcenausstattung. Ob eine dauerhafte Finanzierung auf anderem Wege ermöglicht werden kann, wird durch das Projekt „Neuaufstellung der Kundenzentren in Hamburg“ zu prüfen sein.

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers

 


 

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