21-1903.01

Stellungnahme zum Gemeinsamen Antrag CDU - SPD - GRÜNE - FDP - LINKE betr. Lärmschutzkonzept Grundschulneubau Heidrand

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.04.2022
Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtteilbeirates Neugraben-Fischbek vom 07.12.2021 wurde unter TOP 3 von Referentinnen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) sowie Gebäudemanagement Hamburg (GMH) zum Stand der Schulbauplanung und -entwicklung in Süderelbe berichtet.
 

Bezüglich der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg wurden wesentliche Aspekte der Neubauplanung des Grundschulgebäudes am Standort Heidrand dargelegt.

Laut der Drucksache 21-1676.01 wird die Schule als vierzügige Grundschule mit Sozialindex 3 für 420 bis 460 Schüler/innen konzipiert. Neben einer Erweiterung der Zügigkeit sei in dem Gebäude darüberhinaus die Unterbringung einer Kita mit ca. 100 Krippen- und Elementarplätzen geplant.

In der Beiratssitzung wurde dazu ausgeführt, dass es sich bei dem Neubau um ein Pilotprojekt handele, welches politisch ausdrücklich so gewünscht sei. In der Drucksache 21-1676.01 war dazu bereits dargelegt worden, dass die Kita im Sinne des pädagogischen Baukonzeptes „Bildungshaus“ baulich in den Neubau integriert werde, um „eine optimale Zusammenarbeit zwischen frühkindlicher Bildung und schulischer Bildung zu ermöglichen“.

Bei näherer Betrachtung des Konzeptes und unter Einbeziehung von Praxiswissen wird deutlich, dass in einem solchen Gebäude die Interessen, Bedarfe und spezifischen Tagesrhythmen aller beteiligten Altersgruppen berücksichtigt werden müssen (z. B. Unterrichtszeiten der Grundschüler, Spielzeiten der Kitakinder,
Schlafzeiten von Krippenkindern, unterschiedliche Pausenzeiten von Schule sowie verschiedenen Kitabereichen). Dieses erfordert die rechtzeitige Prüfung und Einbeziehung eines sicher tragfähigen baulichen Lärmschutzkonzeptes.

Auf Nachfrage wurde allerdings - wie bereits in der Drucksache 21-1676.01 dargelegt – bestätigt, dass bei der aktuellen Bauplanung für den Standort Heidrand kein auf die Bedarfe der beteiligten Altersgruppen abgestimmtes spezifisches bauliches Lärmschutzkonzept entwickelt wurde. Vielmehr müsse hinsichtlich der Lärmbelastung „von allen Seiten aufeinander Rücksicht genommen werden“. Auch eine diesbezügliche gutachterliche Prüfung ist offenbar weder erfolgt noch in Planung.

In der Gesamtschau erscheint die Fähigkeit zur gegenseitigen Rücksichtnahme mehrerer Hundert 0-6 jähriger Kinder als Lärmschutzkonzept für ein als Pilotprojekt entwickeltes modernes Bildungshaus nicht ausreichend tragfähig, insbesondere auch da Unterrichtsräume der Kitaaußenfläche zugewandt liegen, das Lüftungskonzept aber über Öffnung der Fenster konzipiert wurde.

Die planerische Verantwortung sollte dabei weder an die Kinder noch an ihre Eltern oder das pädagogische Personal delegiert werden.

Vielmehr sind die Kinder vor einer die Lern- und Entwicklungsatmosphäre empfindlich störenden Lärmbelastung rechtzeitig zu schützen.

Eine diesbezügliche fachgutachterliche Überprüfung und ggf. Nachbesserung der Planung erscheint dringend erforderlich.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

1.     Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, bei der zuständigen Fachbehörde darauf hinzuwirken, dass das gesamte Baukonzept für das Grundschulgebäude Standort Heidrand unter Hinzuziehung von Fachexpertinnen und -experten hinsichtlich voraussichtlicher Lärmentwicklung grundlegend überprüft und ggf. überarbeitet wird. Dabei sollen vor allem bauliche Maßnahmen geprüft werden, die die Lärmprävention und die Schallreduktion (wie Dämmungen, Lüftungen etc.) zum Ziel haben und so ein gutes Miteinander von Kita und Schule fördern.

2.     Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird außerdem gebeten, erneut sachkundige Vertreterinnen und Vertreter in den Regionalausschuss Süderelbe einzuladen, um über die Ergebnisse der Lärmschutzexpertise und zu ergreifende bauliche Maßnahmen zu berichten.

 

Hamburg, den 10.01.2022

 

CDU-Fraktion               

Ralf-Dieter Fischer        Brit-Meike Fischer-Pinz

 

SPD-Fraktion               

Frank Richter                Holger Böhm

 

DIE GRÜNE-Fraktion   

Bianca Blomenkamp     Britta Ost

 

FDP-Fraktion

Viktoria Isabell Ehlers   Tom Niemeier

 

DIE LINKE-Fraktion

Jörn Lohmann              Simon Dhemija

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende          28.03.2022

 

 

 

Die BSB und die FB nehmen zur obigen Drucksache wie folgt Stellung:

Der Schulneubau am Standort Heidrand wurde unter Einbeziehung der Behörde für Schule und Berufsbildung, Vertreterinnen und Vertretern der Schulgemeinschaft und den Betreibern der Kindertagesstätte

(Kita) in vielen Planungsrunden mit den Architektinnen und Architekten gemeinsam entwickelt. Trotz der

umlich beengten Verhältnisse ist es gelungen, einen Entwurf zu schaffen, der die großen geforderten

Flächen in einen gut gegliederten Baukörper mit geringem Fußabdruck auf dem Gelände anordnet. Das

Gebäude, ermöglicht jeder Nutzungseinheit (Schule, Sport und Kita) einen eigenen abgeschlossenen Bereich mit barrierefreiem Zugang, schafft aber zugleich Verbundenheit durch die Anordnung in einem

homogenen Baukörper und der Möglichkeit, die Nutzungseinheiten intern zu verbinden und Bereiche wie die Bibliothek gemeinsam zu nutzen.

Das pädagogische Baukonzept „Bildungshaus“ wurde im Mai 2019 fertiggestellt. Erarbeitet wurde es von Vertreterinnen und Vertretern der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) und der Kita „Hotzenplotz“. Von Seiten der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg waren an der Konzeptentwicklung Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulabteilung beteiligt,

von Seiten der GBS und Kindertagesstätte die Leitung sowie Sorgeberechtigte. Die verantwortlichen Leitungen von Schule, GBS und Kita waren sich darin einig, dass der vom Architektenbüro „Schneider Architekten“ vorgestellte Entwurf zu dem gemeinsam erarbeiteten pädagogischen Konzept passt.

Mit dem Neubau der Grundschule wird ein Bildungshaus mit integrierter vorschulischer Bildung durch eine Kita geschaffen. Schule und Kita haben für das Bildungshaus ein gemeinsames Konzept entwickelt,

das allen Altersstufen ein auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Raumprogramm bietet. Ziel ist es, das gemeinsame Lernen bereits ab dem Kindergartenalter zu ermöglichen. Dabei wird die bereits bestehende Kooperation mit dem Partner „Kita Hotzenplotz“, der auch die Ganztagesbetreuung an der Schule übernimmt, fortgesetzt. Die geltenden Standards zum Lärmschutz und zur technischen Ausstattung werden selbstverständlich eingehalten.

Im Mieter-Vermieter-Modell sind geltende Standards und klare Definitionen zum Lärmschutz und zur technischen Ausstattung geregelt. Danach erfolgt grundsätzlich eine natürliche Be- und Entlüftung der Schulgebäude. Eine mechanische Be- und Entlüftung ist nur in besonderen Ausnahmefällen, z. B. bei sehr starkem Verkehrslärm an Hauptverkehrsstraßen, vorgesehen.

Da beim Neubau der Grundschule gemäßrmschutzkonzept der beauftragten Gutachter keine außerordentliche Lärmbelastung vorliegt, wurde für den Schutz vor Außenlärm keine Sonderlösung für die sechs betroffenen Klassenräume vorgesehen.

Die beauftragten Planungsbüros für den inneren und äeren Schallschutz des Neubaus haben für die Schallschutzberechnungen der innenliegenden Bauteile und der daraus resultierenden Bauakustik, die bauordnungsrechtlich geforderten Schalldämmmaße und Normtrittschallpegel nach DIN 4109 zugrunde gelegt. Für die Fenster wurde nach DIN 4109 ein Mindestwert von 42 dB Schalldämmmaß im geschlossenen Zustand in Ansatz gebracht. Darüber hinaus sind für den inneren Schallschutz teilweise entsprechende Akustikdecken nach DIN 4109 vorgesehen.

Sowohl die Fachplaner als auch GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) und die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) kommen überein, dass für eine mechanische Be- und Entlüftung keine Notwendigkeit besteht.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Kaidas