21-1676.01

Antwort Anfrage CDU betr. Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, Neubau des Grundschulgebäudes

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.02.2022 Hauptausschuss Ö 1.14

Sachverhalt

Laut dem rot-grünen Koalitionsvertrag in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft (Schule und Berufsbildung, Absatz Schulbauprogramm) sollen „Hamburgs Schulen zu den besten und modernsten Schulen in Deutschland entwickelt“ werden.

Auf dem Gelände der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, Standort Falkenberg sind der Abriss des bisherigen sowie der Neubau eines modernen Grundschulgebäudes in Planung.

Angesichts zahlreicher Anforderungen, denen das neue Gebäude offenbar gerecht werden soll, handelt es sich um ein komplexes Bauvorhaben, das eine differenzierte inhaltliche und bauliche Abstimmung aller beteiligten Institutionen erfordert.

Dabei muss das Gebäude insbesondere den altersentsprechenden kognitiven, emotionalen, motorischen und gesundheitlichen Bedürfnissen der darin untergebrachten Kinder gerecht werden sowie bestehenden pädagogischen und didaktischen Erfordernissen entsprechen, um eine optimale Lern- und Aufenthaltsatmosphäre zu ermöglichen. Erste Vorstellungen der Planung haben bei Eltern, Anliegern und anderen Betroffenen zu zahlreichen Nachfragen geführt.

Diese Anfrage richtet sich an alle beteiligten und nachstehend jeweils benannten Fachbehörden sowie die Senatskanzlei.

Sämtliche Fragen richten sich dabei, soweit es den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Fachbehörden betrifft, übergreifend auch an diese.

A) Senatskanzlei

1. Werden die Ziele des Koalitionsvertrages in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft bezüglich des Unterpunktes Schulbauprogramm vom Senat bzw. der Senatskanzlei in vollem Umfang übernommen und umgesetzt?

2. Welche Abweichungen sind ggf. vorgesehen?

3. Wirken sich insbesondere Finanzbedarfe auf die Umsetzung aus?

4. Zu welchen Einschränkungen führen diese ggf.?

B) Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)

5. Welche konkreten baulichen und räumlichen Erfordernisse und Kriterien muß ein zum jetzigen Zeitpunkt neu geplantes Grundschulgebäude aus Sicht der Fachbehörde zwingend erfüllen, um „zu den besten und modernsten Schulen in Deutschland“ zählen zu können?

6. Wieviel Quadratmeter Fläche müssen in Hamburg an Grundschulen pro Kind zur Verfügung stehen (hierzu bitte getrennte Angaben jeweils für den Innenbereich [Unterrichtsräume, Nebenflächen] sowie das Außengelände)?

7. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen diesen Vorgaben zugrunde?

8. Wie viele Schüler/innen besuchen die Grundschule Fischbek-Falkenberg, Standort Falkenberg zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt sowie nach Klassenstufen aufgeschlüsselt?

9. Um wie viele Züge je Klassenstufe handelt es sich?

10. Von welchen Prognosen hinsichtlich der Schülerzahlenentwicklung geht die Fachbehörde für den genannten Standort für die nächsten zehn Jahre aus (bitte jährliche Angaben der Anzahl der Grundschüler/innen, der Zügigkeit sowie der Anzahl der Klassen)?

11. Für wie viele Grundschüler/innen wird der Neubau des Grundschulgebäudes entsprechend konzipiert?

12. Wie viele Lehrer/innen sind zum jetzigen Zeitpunkt an der Grundschule tätig?

13. Wie wird sich diese Zahl im Hinblick auf wachsende Schüler/innen-Zahlen prognostisch entwickeln?

14. Trifft es zu, dass im gleichen Gebäude eine Kita mit Krippenbereich untergebracht werden soll?

Wenn ja:

15. Wie viele Kitaplätze sollen in dem Gebäude entstehen (bitte Angabe der Gesamtanzahl sowie Unterteilung in Elementar- und Krippenplätze)?

16. Warum wird angesichts perspektivisch wachsender Schülerzahlen sowie einer zahlenmäßig zunehmenden Ganztags- bzw. Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern zusätzlich eine Kita im Grundschulgebäude geplant, statt die Möglichkeiten eines Neubaus zu nutzen, um die räumliche Situation des Grundschulbereiches qualitativ und quantitativ zu verbessern?

17. Wer verantwortet die Entscheidung bezüglich einer gemeinsamen Unterbringung von Grundschule und Kita in einem Gebäude?

18. Folgt die Planung einer gemeinsamen Unterbringung von Grundschüler/innen und Kita-Kindern in einem Gebäude einem inhaltlichen pädagogischen Konzept?

Wenn ja:

19. Wie sieht dieses pädagogische Konzept konkret aus?

20. Wer hat dieses pädagogische Konzept entwickelt?

21. Waren Lehrer/innen der Grundschule an der Konzeptentwicklung beteiligt?

22. Welche baulichen Erfordernisse bringt dieses inhaltliche pädagogische Konzept mit sich?

23. Wo und in welcher Weise müssen sich diese aus Sicht der Fachbehörde in der Bauplanung für das Gebäude konkret wiederfinden?

24. Wie viele Kinder werden sich angesichts der aktuellen Planung nach vollem Erreichen der angestrebten Zügigkeit sowie unter Einbeziehung aller Klassenstufen (Vorschule bis Klasse 6) und bei ggf. zusätzlicher Errichtung einer Kita perspektivisch tagsüber auf dem Gelände der Schule aufhalten?

25. Welche Differenz ergibt sich hierbei im Vergleich zur aktuellen Zahl an Kindern?

Zahlreiche Familien nutzen das Angebot einer nachmittäglichen Hortbetreuung ihrer Kinder. Entsprechend verbringen viele Kinder den größten Teil ihres Tages auf dem Schulgelände. Bisher musste die Hortbetreuung der Grundschulkinder am Standort Falkenberg unter eingeschränkten baulichen Bedingungen maßgeblich in den Klassen- und Unterrichtsräumen sowie der Pausenhalle erfolgen.

26. Beinhaltet die Neubauplanung eine bauliche Erweiterung und Differenzierung der Hortflächen?

27. Wenn ja, wie sieht diese konkret aus?

28. Wenn nein, warum wird die Möglichkeit eines Grundschulneubaus nicht genutzt, um die baulichen Voraussetzungen für kindgerechtere Formen der Ganztags- bzw. Nachmittagsbetreuung zu schaffen?

29. Wie sieht das geplante Verpflegungskonzept im Rahmen der Hortbetreuung aus und welche Räumlichkeiten sind konkret dafür vorgesehen (bitte mit genauen Flächenangaben)?

C) Finanzbehörde/GMH

30. In welchem Stadium des Planungsprozesses befindet sich die Neubauplanung für das Grundschulgebäude der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, Standort Falkenberg aktuell?

31. Wann ist der Abriss des alten Grundschulgebäudes vorgesehen?

32. Wie stellt sich die zeitliche Planung hinsichtlich des Neubaus derzeit dar (bitte Angaben zu Baubeginn, Bauzeit, Fertigstellung, Nutzbarkeit/Einzug des Grundschulbereiches)?

33. Für wie viele Grundschüler/innen ist der Neubau des Grundschulgebäudes konzipiert?

34. Über wie viele Etagen verfügt das Gebäude?

35. Welche Gebäudehöhe ergibt sich daraus?

36. Wie viele Klassenräume für die Grundschule sind im Neubau vorgesehen?

37. Wie groß sind diese in qm?

38. Inwieweit ergeben sich hier Differenzen zur Klassenraumgröße im alten Gebäude?

39. Verfügen die Klassenräume im neuen Gebäude über zusätzliche Gruppenräume?

40. Wie sieht das Lüftungskonzept für den Grundschulbereich konkret aus?

41. Ist im Rahmen der Neubauplanung ein Raum für die Schulbücherei sicher vorgesehen?

42. Wie groß wird dieser in qm?

43. Wie viele Arbeitsräume für Lehrer/innen stehen im Neubau insgesamt zur Verfügung?

44. Wo sind diese im Gebäude jeweils angeordnet (z. B. Klassenstufen-spezifisch)?

45. Ist sichergestellt, dass diese die erforderliche Fläche und Ausstattung für IT-gestützte Arbeitsplätze sowie zur Unterbringung von Materialien (z. B. Lehrmaterialien, die verpflichtende Archivierung von Unterlagen) und ggf. zur Durchführung von Elterngesprächen bieten (bitte genaue Flächenangaben in qm)?

46. Welche Fläche umfasst der Schulhof zum jetzigen Zeitpunkt?

47. Verändert sich durch die Neubauplanung die Größe des Schulhofes insgesamt?

48. Verändert sich die den Grundschüler/innen zur Verfügung stehende Aufenthaltsfläche?

49. Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Weise?

Ein sehr positiver Aspekt des alten Schulgebäudes war der abgegrenzte, geschützte und gut übersehbare Grundschulhof, welcher Vor- und Grundschülern vorbehalten und für diese ausgestattet war.

50. Beinhaltet die Außengeländeplanung auch für den Neubau einen explizit den Grundschülern vorbehaltenen Bereich?

51. Wenn ja, wo wird sich dieser befinden und wie groß ist er?

52. Wenn nein, warum nicht?

53. Beinhaltet die Außengeländeplanung wie gehabt einen Lehrerparkplatz auf dem Schulgelände?

54. Wenn ja, wie viele Parkplätze wird diese Fläche umfassen?

55. Besteht ein pädagogisches Konzept für die Gestaltung der Außenflächen (z. B. Lernräume, Spielanregungen, Entspannungsflächen)?

56. Wie sieht dieses Konzept konkret aus?

57. Inwieweit werden dabei Flächen für besondere Projektveranstaltungen (Feste, Zirkusprojekt) vorgesehen?

58. Wird es auf dem Außengelände überdachte Aufenthaltsbereiche geben und in welchem Umfang?

59. Wann und in welcher Weise wird für die Planung der Außenflächen und das diesbezügliche pädagogische Konzept die Schulgemeinschaft einbezogen?

60. Trifft es zu, dass in der Neubauplanung ein Teil des Gebäudes für eine Kita mit Krippenbereich geplant wurde?

Wenn ja:

61. Für wie viele Kinder ist der Kita-Bereich baulich konzipiert (bitte Angabe der Gesamtanzahl sowie Unterteilung in Elementar- und Krippenplätze)?

62. Wie sieht die räumliche Aufteilung zwischen Grundschulbereich und Kita konkret aus (Lage, Flächenanteil am Innen- und Außengelände, räumliche Berührungspunkte)?

Angesichts verschiedener Bedarfe der dann beteiligten Altersgruppen (u. a. Unterrichtszeiten der Grundschüler, Spielzeiten der Kitakinder, Schlafzeiten von Krippenkindern) wäre für ein solches Konzept ein über den normalen Standard hinausgehendes, sicher tragfähiges bauliches Lärmschutzkonzept erforderlich.

63. Wie sieht dieses hinsichtlich der aktuellen Planung konkret aus?

64. Wie groß wird das der Kita vorbehaltene Außengelände?

65. Wieviel Fläche in qm bedeutet dieses – eine volle Auslastung der Kita vorausgesetzt - jeweils pro Kind? (Bitte aufschlüsseln pro Elementarkind und pro Krippenkind).

66. Ist die Sozialbehörde im Rahmen der Kitaplanung an der Finanzierung des Neubaus anteilig beteiligt?

Laut rot-grünem Koalitionsvertrag in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft soll mit dem Schulbauprogramm „zugleich ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Hamburger Klimaziele erreicht werden“. Bei Neubauten und Sanierung der Außenanlagen werde „... rund ein Drittel der Außenanlage naturnah gestaltet und die Schulgemeinschaft von Beginn an beteiligt“.

67. In welcher Weise wurden Maßnahmen zur Erreichung der Hamburger Klimaziele in der Neubauplanung des Grundschulgebäudes Standort Falkenberg berücksichtigt?

68. Um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich?

69. Wird ein Drittel der Außenanlage naturnah gestaltet?

70. Um welche Flächen handelt es sich dabei und wie sieht das Gestaltungskonzept aus?

71. In welcher Weise ist die Schulgemeinschaft an der diesbezüglichen Planung bisher beteiligt worden?

72. Wie wird die weiterführende Beteiligung aussehen?

73. Durch welche Maßnahmen wird einer Flächenversiegelung entgegengewirkt?

74. Welches Heizkonzept wird für das Gebäude geplant?

75. Stehen hinsichtlich klimaschützender Maßnahmen zusätzliche finanzielle Mittel von der Leitstelle Klima zur Verfügung?

76. Wenn ja, um welchen finanziellen Umfang handelt es sich bei diesen Mitteln?

77. Wofür werden diese Mittel konkret eingesetzt?

78. Wenn nein, warum nicht?

79. Könnten solche Mittel beantragt werden, um zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen auf dem Schulgelände zu ermöglichen?

80. Ist geprüft worden, inwieweit Mittel aus dem Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm für klimafreundlichen Schulbau in Anspruch genommen werden können oder wann soll dieses ggf. geschehen?

81. Ist für das konkrete Bauprojekt auch die Inanspruchnahme von Mitteln für Solardächer oder Gründächer erfolgt oder wird dieses noch geschehen?

82. Wie sieht die aktuelle Planung für die Dachgestaltung aus?

83. Werden hinsichtlich der Entwicklung eines Digitalkonzeptes für die Schule bei der aktuellen Bauplanung spezielle bauliche Maßnahmen berücksichtigt (z. B. Technikraum, Arbeitsplätze für IT-Betreuer)?

84. Wenn ja, welche?

D) Sozialbehörde

85. Ist die Sozialbehörde an möglichen Planungen für eine Kita im Neubau des Grundschulgebäudes der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, Standort Falkenberg, beteiligt?

Wenn ja:

86. Beteiligt sich die Sozialbehörde finanziell an dem Neubau des Gebäudes und ggf. in welchem Umfang?

87. Wie viele Kitaplätze sollen in dem Gebäude entstehen (bitte Gesamtanzahl sowie Unterteilung in Elementar- und Krippenplätze)?

88. Welche Mindeststandards bestehen von Seiten der Fachbehörde für Kitas bezüglich der erforderlichen Fläche pro Kind in qm (bitte Angaben jeweils für Innenräume und Außenflächen, aufgeschlüsselt jeweils für Elementar- und Krippenkinder)?

89. Wie groß ist die Fläche pro Kind in qm in der im Grundschulgebäude geplanten Kita (bitte auch hier Angaben jeweils für Innenräume und Außenflächen, aufgeschlüsselt jeweils für Elementar- und Krippenkinder)?

90. Folgt die Planung einer gemeinsamen Unterbringung von Kita-Kindern und Grundschüler/innen in einem Gebäude einem inhaltlichen pädagogischen Konzept?

Wenn ja:

91. Wie sieht dieses pädagogische Konzept konkret aus?

92. Wer war an der Entwicklung dieses Konzeptes beteiligt?

93. Welche baulichen Erfordernisse bringt dieses inhaltliche pädagogische Konzept mit sich?

94. Wo und in welcher Weise müssen sich diese aus Sicht der Fachbehörde in der konkreten Bauplanung für das Gebäude wiederfinden?

E) Behörde für Inneres/Polizei

Bereits bei der jetzigen Verkehrssituation in den Straßen Heidrand und Störtebeker Weg sowie den weiteren umliegenden Straßen kommt es häufig zu erheblichen Behinderungen des Verkehrsflusses, zu Gefahrensituationen für Kinder und andere Verkehrsteilnehmer, zur Überlastung von Straßen sowie zu einem erheblichen und verkehrsbehindernden Umfang von Falschparken.

95. Welches konkrete Verkehrskonzept hinsichtlich einer sicheren und selbständigen Erreichbarkeit durch die Kinder ist aus Sicht der Fachbehörde im Rahmen der Erweiterung der Grundschule im Nahbereich des Schulgeländes erforderlich?

96. In welcher Weise sollen daran
a. die Lehrerschaft,
b. die Elternschaft,
c. die sonstigen Fachbehörden beteiligt werden?

97. Sind bei den bisherigen Planungen die örtliche Polizei sowie die für Verkehrsfragen zuständigen Gremien beteiligt worden?

98. Wenn ja, wann und in welcher Weise?

99. Wenn nein, wann soll dieses geschehen?

100. Wann und in welcher Weise sind die Interessen der Anlieger und der im Umfeld der Schule lebenden Anwohner bei der Verkehrsplanung berücksichtigt worden, oder wann wird dieses erfolgen?

Hamburg, am 24.09.2021

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
Michael Schaefer

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 10.11.2021

A) Senatskanzlei

1. Werden die Ziele des Koalitionsvertrages in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft bezüglich des Unterpunktes Schulbauprogramm vom Senat bzw. der Senatskanzlei in vollem Umfang übernommen und umgesetzt?

2. Welche Abweichungen sind ggf. vorgesehen?

3. Wirken sich insbesondere Finanzbedarfe auf die Umsetzung aus?

4. Zu welchen Einschränkungen führen diese ggf.?

Frage 1: Der Senat möchte sämtliche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Laufe der Wahlperiode umsetzen, das gilt auch und gerade für die Schulbauvorhaben.

Fragen 2 bis 4: Entfällt.

B) Behörde für Schule und Berufsbildung

Vorbemerkung

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für Erweiterung der Grundschulabteilung und einer Sanierung der Gebäude wurde festgestellt, dass eine Sanierung des Altbaus nicht mehr zielführend ist und das Ziel für ein nachhaltiges Schulgebäude mit einem Neubau sehr viel besser erreicht werden kann.

Das Baufeld befindet sich direkt am Heidrand gegenüber der bestehenden Aula. Künftig werden insgesamt 24 Klassen plus weitere pädagogische Flächen im Neubau geplant. In einem Pilotprojekt sollen außerdem Schule und Kita in einem Gebäude zusammen untergebracht werden.

  1. Welche konkreten baulichen und räumlichen Erfordernisse und Kriterien muß ein zum jetzigen Zeitpunkt neu geplantes Grundschulgebäude aus Sicht der Fachbehörde zwingend erfüllen, um „zu den besten und modernsten Schulen in Deutschland“ zählen zu können?
  1. Wieviel Quadratmeter Fläche müssen in Hamburg an Grundschulen pro Kind zur Verfügung stehen (hierzu bitte getrennte Angaben jeweils für den Innenbereich [Unterrichtsräume, Nebenflächen] sowie das Außengelände)?
  1. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen diesen Vorgaben zugrunde?

Zusammen mit der Aula formt der Neubau das neue Tor zum Campus am Heidrand.

Im Erdgeschoss des Baukörpers sind straßenseitig die Räumlichkeiten der Kita angesiedelt. Der barrierefreie Haupteingang der Kita ist direkt vom Heidrand aus erschlossen. Über ein offenes Foyer gelangt man in die Räumlichkeiten der Kita. Die Kita erhält einen eigenen Außenbereich, der zur Straße gelegen ist.

Schule und Kita funktionieren autark voneinander und sind mit dem Neubau fest im Bestands-Campus integriert.

Mit dem Neubau soll der Standard KfW 40 erreicht und nach DGNB Gold-Standard zertifiziert werden. Zum anderen soll der Gesamtstandort, an dem noch weitere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind, mit Abschluss der Maßnahmen im Mittel einen KfW 70-Standard erreichen.

Für den Neubau sind rund 14 Mio. Euro Investitionssumme vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund beantwortet die BSB die nachfolgenden Fragen wie folgt:

Mit dem Musterflächenprogramm für inklusive allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten (MFP) verfügt Hamburg zusammen mit der Leistungsbeschreibung BAU (LB Bau) von SBH/GMH über eine Grundlage für die Realisierung von Schulneubauten, die sich kontinuierlich weiterentwickelt und an die jeweils aktuellen Anforderungen an Schulbau sowohl unter architektonisch-konstruktiven, ökologischen als auch unter pädagogischen Aspekten anpasst. Das MFP entspricht in weiten Teilen den Überlegungen, die auch dem aktuellen Standardwerk für Schulplanung (‚Schulen planen und bauen‘) zugrunde liegen, welches von der unabhängigen Montagsstiftung veröffentlicht wurde und heute von vielen größeren Kommunen als Grundlage von Schulplanung Berücksichtigung findet.

Ein wesentlicher Aspekt sowohl dieser wissenschaftlichen Arbeit als auch des MFP ist die Überzeugung, dass es keine standardisierten Vorgaben für ein Schulgebäude geben darf, sondern dass es innerhalb eines vorgegebenen Rahmens ganz unterschiedliche Raum- und Flächenkonzepte geben kann, um die besonderen Anforderungen in den jeweiligen Quartieren gerecht zu werden.

Aus diesem Grund ist auch der Flächenbedarf pro Kind nicht pauschal und absolut zu benennen, da abhängig von Schulgröße und pädagogischen Konzept hier Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Raum- und Flächenbereichen im Schulgebäude und dem Außenraum bestehen. Als Durchschnittswert ist in etwa von einem Wert von etwa 18 m² pro Kind auszugehen, der sich zu etwa 2/3 dem Innenbereich und zu 1/3 dem Außenbereich zuordnen lässt, wobei jeweils standortspezifische Aspekte mit zu berücksichtigen sind.

  1. Wie viele Schüler/innen besuchen die Grundschule Fischbek-Falkenberg, Standort Falkenberg zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt sowie nach Klassenstufen aufgeschlüsselt?

Schulform

Klassenstufe

Standort (Straße; Hausnummer)

Insgesamt

Heidrand 5

Fischbeker Moor 6

Anzahl SuS

Anzahl Klassen

Anzahl SuS

Anzahl Klassen

Anzahl SuS

Anzahl Klassen

Vorschule

Vorschulklasse

68

3

-

-

68

3

Grundschule

1

92

4

-

-

92

4

2

64

3

-

-

64

3

3

47

2

-

-

47

2

4

66

3

-

-

66

3

Insgesamt

269

12

-

-

269

12

Stadtteilschule

5

157

7

-

-

157

7

6

178

8

-

-

178

8

7

42

2

178

7

220

9

8

22

1

153

6

175

7

9

22

1

157

6

179

7

10

24

1

183

7

207

8

11

-

-

88

4

88

4

12

-

-

68

4

68

4

13

-

-

83

4

83

4

Insgesamt

445

20

910

38

1.355

58

Insgesamt

782

35

910

38

1.692

73

Quelle: Schuljahresstatistik 2020

  1. Um wie viele Züge je Klassenstufe handelt es sich?

Die Grundschule wird dreizügig geführt. Dabei kann es in einzelnen Jahren je nach Belegung zu Abweichungen kommen. Siehe Frage 8 letzte Spalte „Anzahl der Klassen“.

  1. Von welchen Prognosen hinsichtlich der Schülerzahlenentwicklung geht die Fachbehörde für den genannten Standort für die nächsten zehn Jahre aus (bitte jährliche Angaben der Anzahl der Grundschüler/innen, der Zügigkeit sowie der Anzahl der Klassen)?

Die Fachbehörde geht von einem langfristigen Bedarf von vier Zügen am Standort Heidrand aus. Dabei kann es zu Schwankungen kommen, die im Rahmen der jährlichen Schulorganisation ausgeglichen werden.

  1. Für wie viele Grundschüler/innen wird der Neubau des Grundschulgebäudes entsprechend konzipiert?

Eine vierzügige Grundschule mit Kess-Faktor 3 wird für 420-460 Schüler*innen konzipiert.

  1. Wie viele Lehrer/innen sind zum jetzigen Zeitpunkt an der Grundschule tätig?

Aktuell sind 174 Lehrerinnen und Lehrer tätig.

  1. Wie wird sich diese Zahl im Hinblick auf wachsende Schüler/innen-Zahlen prognostisch entwickeln?

Die Personalausstattung wird entsprechend der zukünftigen Zügigkeit angepasst.

  1. Trifft es zu, dass im gleichen Gebäude eine Kita mit Krippenbereich untergebracht werden soll?

Ja.

Wenn ja:

  1. Wie viele Kitaplätze sollen in dem Gebäude entstehen (bitte Angabe der Gesamtanzahl sowie Unterteilung in Elementar- und Krippenplätze)?

Es sind bis zu 104 Plätze geplant, davon 35 Plätze im Krippenbereich und 69 Plätze im Elementarbereich.

  1. Warum wird angesichts perspektivisch wachsender Schülerzahlen sowie einer zahlenmäßig zunehmenden Ganztags- bzw. Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern zusätzlich eine Kita im Grundschulgebäude geplant, statt die Möglichkeiten eines Neubaus zu nutzen, um die räumliche Situation des Grundschulbereiches qualitativ und quantitativ zu verbessern?

Die Planung des Neubaus für die Grundschule berücksichtigt sowohl die Erweiterung um einen Zug auf vier Züge unter Maßgabe der qualitativen und quantitativen Anforderungen als auch die Integration einer Kita in das Gebäude. Mithin muss sich die Schule nicht aufgrund der Integration einer Kita in das Gebäude einschränken.

Darüber hinaus hat die Kindertagesbetreuung in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.

  1. Wer verantwortet die Entscheidung bezüglich einer gemeinsamen Unterbringung von Grundschule und Kita in einem Gebäude?

Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat unter Berücksichtigung der Wünsche der Schule und zusammen mit der Sozialbehörde entschieden, eine Kita in den Schulneubau zu integrieren.

  1. Folgt die Planung einer gemeinsamen Unterbringung von Grundschüler/innen und Kita-Kindern in einem Gebäude einem inhaltlichen pädagogischen Konzept?

Ja.

Wenn ja:

  1. Wie sieht dieses pädagogische Konzept konkret aus?

Das pädagogische Baukonzept „Bildungshaus“ wurde bis Mai 2019 erarbeitet und den Architekten als Grundlage zur Berücksichtigung für die Entwurfsaufgabe übermittelt. Die bauliche Integration der Kita basiert auf dem pädagogischen Grundsatz, das Lernen von frühkindlichen Bildung des Kita-Kindes bis zum Sekundarstufenschüler kontinuierlich und integrativ gestalten und gemeinsame Lernsettings befördern zu können.

  1. Wer hat dieses pädagogische Konzept entwickelt?

Vertreterinnen und Vertreter der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, der GBS und der Kita „Hotzenplotz“.

  1. Waren Lehrer/innen der Grundschule an der Konzeptentwicklung beteiligt?

Ja.

  1. Welche baulichen Erfordernisse bringt dieses inhaltliche pädagogische Konzept mit sich?
  1. Wo und in welcher Weise müssen sich diese aus Sicht der Fachbehörde in der Bauplanung für das Gebäude konkret wiederfinden?

Um eine optimale Zusammenarbeit zwischen frühkindlicher Bildung und schulischer Bildung zu ermöglichen, wird die Kita baulich in den Neubau integriert.

  1. Wie viele Kinder werden sich angesichts der aktuellen Planung nach vollem Erreichen der angestrebten Zügigkeit sowie unter Einbeziehung aller Klassenstufen (Vorschule bis Klasse 6) und bei ggf. zusätzlicher Errichtung einer Kita perspektivisch tagsüber auf dem Gelände der Schule aufhalten?

Siehe Antworten zu 8 und 11.

  1. Welche Differenz ergibt sich hierbei im Vergleich zur aktuellen Zahl an Kindern?

Siehe Antwort zu 11.

Zahlreiche Familien nutzen das Angebot einer nachmittäglichen Hortbetreuung ihrer Kinder. Entsprechend verbringen viele Kinder den größten Teil ihres Tages auf dem Schulgelände. Bisher musste die Hortbetreuung der Grundschulkinder am Standort Falkenberg unter eingeschränkten baulichen Bedingungen maßgeblich in den Klassen und Unterrichtsräumen sowie der Pausenhalle erfolgen.

  1. Beinhaltet die Neubauplanung eine bauliche Erweiterung und Differenzierung der Hortflächen?

Grundsätzlich werden die vorhandenen Flächen und Räumlichkeiten ganztägig genutzt, so dass sie außerhalb der Unterrichtszeiten für die Hortbetreuung genutzt werden. Deshalb werden die Unterrichtsräume und die Pausenhalle auch weiterhin für die sog. Hortbetreuung genutzt werden.

Mit der Erweiterung der Grundschule werden entsprechend Musterflächenprogramm mehr Flächen zur Verfügung gestellt, die multifunktional auch für den Ganztag nutzbar sind.

  1. Wenn ja, wie sieht diese konkret aus?

Für den Neubau und die Erweiterung der Grundschule hat die BSB 2.112 m² Hauptnutzflächen bestellt.

  1. Wenn nein, warum wird die Möglichkeit eines Grundschulneubaus nicht genutzt, um die baulichen Voraussetzungen für kindgerechtere Formen der Ganztags- bzw. Nachmittagsbetreuung zu schaffen?
  2. Wie sieht das geplante Verpflegungskonzept im Rahmen der Hortbetreuung aus und welche Räumlichkeiten sind konkret dafür vorgesehen (bitte mit genauen Flächenangaben)?

Die Mensa wird erweitert und hat nach Fertigstellung 552 m² Hauptnutzfläche für Essensfläche und Küche. Für das konkrete Verpflegungskonzept ist die Schule verantwortlich.

Anmerkung: die Kita nutzt die Mensa nicht, lediglich wird das Essen aus der Küche bezogen.

C) Finanzbehörde / GMH

30. In welchem Stadium des Planungsprozesses befindet sich die Neubaupla­nung für das Grundschulgebäude der Stadtteilschule Fischbek-Falken­berg, Standort Falkenberg aktuell?

Die Entwurfsplanung befindet sich zurzeit in Leistungsphase 3.

31. Wann ist der Abriss des alten Grundschulgebäudes vorgesehen?

32. Wie stellt sich die zeitliche Planung hinsichtlich des Neubaus derzeit dar (bitte Angaben zu Baubeginn, Bauzeit, Fertigstellung, Nutzbarkeit/Einzug des Grundschulbereiches)?

33. Für wie viele Grundschüler/innen ist der Neubau des Grundschulgebäu­des konzipiert?

34. Über wie viele Etagen verfügt das Gebäude?

35. Welche Gebäudehöhe ergibt sich daraus?

Der Abriss des alten Grundschulgebäudes ist für Anfang Januar 2022 vorgesehen. Baubeginn für den Neubau ist im 2. Quartal 2022; die Fertigstellung zur Nutzung ist nach ca. 15 Monaten Bauzeit und einem Übergabezeitraum für Ende 2023 geplant.

Der Neubau für eine vierzügige Grundschule bietet auf drei Etagen Platz für rund 420 bis 460 Schülerinnen und Schüler und hat eine Gebäudehöhe von ca. 12,50 Meter.

36. Wie viele Klassenräume für die Grundschule sind im Neubau vorgesehen?

Insgesamt sind 24 Klassenräume als Jahrgangscluster geplant.

37. Wie groß sind diese in qm?

Die Klassenräume sind – je nach Nutzungsart – unterschiedlich groß (sechs Räume à 65,20 Quadratmeter, zwei Räume à 65,60 Quadratmeter, sechs Räume à 66,20 Quadratmeter, sechs Räume à 66,70 Quadratmeter, zwei Räume à 67,00 Quadratmeter, zwei Räume à 78,90 Quadratmeter).

38. Inwieweit ergeben sich hier Differenzen zur Klassenraumgröße im alten Gebäude?

Die Klassenräume im Neubau sind insgesamt größer.

39. Verfügen die Klassenräume im neuen Gebäude über zusätzliche Gruppenräume?

Ja.

40. Wie sieht das Lüftungskonzept für den Grundschulbereich konkret aus?

Das Lüftungskonzept sieht eine natürliche Belüftung der Klassenräume vor sowie in Teilberei­chen (Sanitär-, Technik- und Umkleideräume) eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

41. Ist im Rahmen der Neubauplanung ein Raum für die Schulbücherei sicher vorgesehen?

42. Wie groß wird dieser in qm?

Ja, eine Schulbücherei ist mit einer geplanten Fläche von 50,3 Quadratmeter vorgesehen.

43. Wie viele Arbeitsräume für Lehrer/innen stehen im Neubau insgesamt zur Verfügung?

44. Wo sind diese im Gebäude jeweils angeordnet (z. B. Klassenstufen- spezifisch)?

Es ist ein Teamraum inkl. Teeküche für das Kollegium vorgesehen. Der Teamraum ist dem Verwaltungsbereich zugeordnet, welcher sich im Eingangsbereich des Erdgeschosses befin­det.

45. Ist sichergestellt, dass diese die erforderliche Fläche und Ausstattung für IT-gestützte Arbeitsplätze sowie zur Unterbringung von Materialien (z. B. Lehrmaterialien, die verpflichtende Archivierung von Unterlagen) und ggf. zur Durchführung von Elterngesprächen bieten (bitte genaue Flächenangaben in qm)?

Alle Anforderungen der Schule und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) werden im Rahmen des Musterflächenprogramms umgesetzt, inklusive der notwendigen Vernetzung. Der Entwurf ist mit der Schulleitung abgestimmt. Möblierung und IT-Ausstattung des Raumes liegen in der Verantwortung der Schule bzw. der BSB.

Für Elterngespräche ist ein separates Elternsprechzimmer neben dem Teamraum geplant.

46. Welche Fläche umfasst der Schulhof zum jetzigen Zeitpunkt?

47. Verändert sich durch die Neubauplanung die Größe des Schulhofes insgesamt?

48. Verändert sich die den Grundschüler/innen zur Verfügung stehende Aufenthaltsfläche?

49. Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Weise?

Die Planung sieht vor, dass der Neubau eine ähnliche Grundfläche wie der abzureißende Alt­bau hat. Hierbei wird die Schulhoffläche nach wie vor von den umliegenden Bestandsgebäu­den zusammen mit dem Neubau umfasst. Mit der Kubatur des Neubaus, welche sich dem Schulhof öffnet, erhält die Schulhoffläche – die aktuell 17.000 Quadratmeter beträgt - somit eine maximale zusammenhängende Fläche, die sich zum Teil vergrößern wird.

50. Beinhaltet die Außengeländeplanung auch für den Neubau einen explizit den Grundschüler vorbehaltenen Bereich?

51. Wenn ja, wo wird sich dieser befinden und wie groß ist er?

52. Wenn nein, warum nicht?

Eine gesonderte Fläche ist nutzerseitig nicht gewünscht. Darüber hinaus liegt eine mit der BSB abgestimmte und budgetierte Außenanlagenplanung noch nicht vor.

53. Beinhaltet die Außengeländeplanung wie gehabt einen Lehrerparkplatz auf dem Schulgelände?

54. Wenn ja, wie viele Parkplätze wird die Fläche umfassen?

Ein Lehrerparkplatz ist vorgesehen, die Planung befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung.

55. Besteht ein pädagogisches Konzept für die Gestaltung der Außenflächen (z. B. Lernräume, Spielanregungen, Entspannungsflächen?

56. Wie sieht dies Konzept konkret aus?

57. Inwieweit werden dabei Flächen für besondere Projektveranstaltungen (Feste, Zirkusprojekt) vorgesehen?

58. Wird es auf dem Außengelände überdachte Auftenthaltsbereiche geben und in welchem Umfang?

Aktuell gibt es nur Konzeptvorschläge für die Gestaltung der Außenflächen; u. a. sehen diese eine Kletterwand, bewegungsanregende Spiele, ein Schachspiel, Tischtennisplatten, Tafelflä­chen sowie eine Grill- und Feuerstelle vor.

Welche Vorschläge davon umgesetzt werden können, wird im Planungsverlauf mit der Schule und der BSB noch final abgestimmt.

59. Wann und in welcher Weise wird für die Planung der Außenflächen und das diesbezügliche pädagogische Konzept die Schulgemeinschaft eingebzogen?

Die Schulgemeinschaft wurde bereits vor Planungsbeginn in die Erarbeitung des pädagogi­schen Konzepts eingebunden, sodass bereits in der Vorentwurfsphase Anforderungen und Wünsche aufgenommen werden konnten.

60. Trifft es zu, dass in der Neubauplanung ein Teil des Gebäudes für eine Kita mit Krippenbereich geplant wurde?

61. Für wie viele Kinder ist der Kita-Bereich baulich konzipiert (bitte Angabe der Gesamtanzahl sowie Unterteilung in Elementar- und Krippenplätze)?

Im Erdgeschoss wird ein Teil des Neubaus für eine Kita mit Krippenbereich geplant. Die Kita ist für insgesamt 104 Kinder konzipiert, davon 69 im Elementarbereich und 35 im Krippenbe­reich.

62. Wie sieht die räumliche Aufteilung zwischen Grundschulbereich und Kita konkret aus (Lage, Flächenanteil am Innen- und Außengelände, räumliche Berührungspunkte)?

Das Erdgeschoss des Neubaus sieht eine Aufteilung in Kita- und Schulbereich vor. Mit einem eigenen Eingang befindet sich im Bereich der Schule der Eingangsbereich mit dem Foyer, der Verwaltungstrakt, die Technikräume und der Sportbereich, der auch für Externe zugänglich ist. In den oberen Geschossen befinden sich die Klassenräume, die als Jahrgangscluster an­geordnet sind. Der Kitabereich erstreckt sich nur im Erdgeschoss. Die Kita verfügt über einen separaten Eingang und eine eigene Außenfläche mit direktem Zugang. Die Kita und die Schule funktionieren autark voneinander, können aber bei Bedarf mittels Zugangstür mit einander ver­bunden werden. Die Kita hat eine Bruttogeschossfläche von 862,00 Quadratmeter und die Schule eine Bruttogeschossfläche von 4,136,00 Quadratmeter.

63. Angesichts verschiedener Bedarfe der dann beteiligten Altersgruppen (u. a. Unterrichtszeiten der Grundschüler, Spielzeiten der Kitakinder, Schlafzeiten von Krippenkindern) wäre für ein solches Konzept ein über den normalen Standard hinausgehendes, sicher tragfähiges bauliches Lärmschutzkonzept erforderlich. Wies sieht diese hinsichtlich der aktuellen Planung konkret aus?

Es gibt kein über den normalen Standard hinausgehendes Lärmschutzkonzept.

64. Wie groß wird das der Kita vorbehaltene Außengelände?

65. Wieviel Fläche in qm bedeutet dieses – eine volle Auslastungen der Kita vorausgesetzt – jeweils pro Kind? (Bitte aufschlüsseln pro Elementarkind und pro Krippenkind).

Die Außenspielfläche der Kita umfasst 630 Quadratmeter, sodass jedem Kind (Elementar- und Krippenkind) 6 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

66. Ist die Sozialbehörde im Rahmen der Kitaplanung an der Finanzierung des Neubaus anteilig beteiligt?

Nein, die Sozialbehörde ist nicht an der Finanzierung des Neubaus beteiligt.

67. In welcher Weise wurden Maßnahmen zur Erreichung der Hamburger Klimaziele in der Neubauplanung des Grundschulgebäudes Standort Falkenberg berücksichtigt?

Der Neubau wird im BEG NWG 40 Standard (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nicht­wohngebäude) errichtet. Weiterhin wird eine DGNB-Zertifizierung angestrebt (Deutsche Ge­sellschaft für nachhaltiges Bauen).

68. Um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich?

Der Neubau wird an das Fernwärmenetz angeschlossen. Das Gebäude wird insgesamt gut gedämmt, mit LED-Beleuchtung ausgestattet und erhält ein Gründach mit Photovoltaik-An­lage.

69. Wird ein Drittel der Außenanlage naturnah gestaltet?

70. Um welche Flächen handelt es sich dabei und wie sieht das Gestaltungskonzept aus?

71. Wie wird die weiterführende Beteiligung aussehen?

72. Wie wird die weiterführende Beteiligung aussehen?

73. Durch welche Maßnahmen wird einer Flächenversiegelung entgegengewirkt?

Eine naturnahe Gestaltung der Außenanlagen wird in Teilen regelhaft angestrebt – soweit dies mit dem hohen Nutzungsdruck der Schulhoffläche vereinbar ist. GMH | Gebäudemanagement Hamburg (GMH) arbeitet bei verschiedenen Schulhofprojekten mit unterschiedlichen Belägen, die wasserdurchlässig sind und dennoch hohen Belastungen standhalten (z. B. wassergebun­denen Wegedecken, Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk-Belag, wasserdurchlässiges Pflaster, Grandflächen). Die finale Gestaltung befindet sich derzeit noch im Abstimmungsprozess. Dar­über hinaus siehe Fragen 55. bis 59.

74. Welche Heizkonzept wird für das Gebäude geplant?

Es wird eine Fernwärmeversorgung für den gesamten Standort geben. Das Heizkonzept be­findet sich noch in Abstimmung.

75. Stehen hinsichtlich klimaschützender Maßnahmen zusätzliche finanzielle Mittel von der Leitstelle Klima zur Verfügung?

76. Wenn ja, um welchen finanziellen Umfang handelt es sich bei diesen Mitteln?

77. Wofür werden diese Mittel konkret eingesetzt?

78. Wenn nein, warum nicht?

Die Höhe des Angebots wurde in Anlehnung an die Pauschalpreisgestaltung für Schulgebäude eingestellt. Der Gesamtpreis beinhaltet einen kalkulatorischen KfW40- Anteil (Kreditanstalt für Wiederaufbau für Effizienz-Stufe 40) in Höhe von 1.324.432,71 Euro und einen Zuschuss für das Gründach in Höhe von 100.375,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt über das Mieter-Ver­mieter-Modell Schulbau, entsprechende Mehrkosten sind in den Wirtschaftsplänen veran­schlagt. KfW-Zuschüsse werden soweit möglich eingeworben.

80. Ist geprüft worden, inwieweit Mittel aus dem Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm für klimafreundlichen Schulbau in Anspruch genommen werden können oder wann soll dieses ggf. geschehen?

Das Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm unterstützt das Investitionsprogramm insgesamt und wird nicht konkreten Projekten zugeordnet. Konkret wird die Mietsteigerung im Mietmodell für die Haushaltsjahre 2021/2022 hierüber abgebildet.

81. Ist für das konkrete Bauprojekt auch für die Inanspruchnahme von Mitteln für Solardächer oder Gründächer erfolgt oder wird dieses noch geschehen?

Siehe Antwort zu 75.

82. Wie sieht die aktuelle Planung für die Dachgestaltung aus?

Siehe Antwort zu 68.

83. Werden hinsichtlich der Entwicklung eines Digitalkonzeptes für die Schule bei der aktuellen Bauplanung spezielle bauliche Maßnahmen berücksichtigt (z. B. Technikraum, Arbeitsplätze für IT-Betreuer)?

84. Wenn ja, welche?

D) Sozialbehörde

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

85. Ist die Sozialbehörde an möglichen Planungen für eine Kita im Neubau des Grundschulgebäudes der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, Standort Falkenberg, beteiligt?

Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde wurde im Zusammenhang mit der Planung der Kita im Neubau des Grundschulgebäudes der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg beteiligt und um eine fachliche Einschätzung bezüglich der Kitaflächen und der Kooperation zwischen Kita-Träger und der Grundschule gebeten.

86. Beteiligt sich die Sozialbehörde finanziell an dem Neubau des Gebäudes und ggf. in welchem Umfang?

Die Sozialbehörde beteiligt sich nicht finanziell an der Errichtung des Neubaus der Grundschule.

87. Wie viele Kitaplätze sollen in dem Gebäude entstehen (bitte Gesamtzahl sowie Unterteilung in Elementar- und Krippenplätze)?

Gemäß des aktuell vorliegenden Planungsstandes verfügt die Kita über eine maximale Platzzahl von 104 Plätzen. Diese können sich auf bis zu 35 Krippenplätze und 69 Elementarplätze verteilen.

88. Welche Mindeststandards bestehen von Seiten der Fachbehörde für Kitas bezüglich der erforderlichen Fläche pro Kind in qm (bitte Angaben jeweils für Innenräume und Außenflächen, aufgeschlüsselt jeweils für Elementar- und Krippenkinder)?

Grundsätzlich müssen die Kita-Träger die Mindeststandards der Richtlinien für den Betrieb von Kindertagesstätten in der Fassung vom 01.08.2012 bei Neuplanungen und Erweiterungen bestehender Kitas einhalten.

Im Rahmen der Krippenbetreuung ist dabei eine pädagogisch nutzbare Fläche von mindestens 3,3 m² pro Krippenkind vorzuhalten. Im Elementarbereich beträgt der Mindestraumbedarf an pädagogisch nutzbarer Fläche bei einer vier- und fünfstündigen Betreuungszeit 2,2m² und ab einer sechsstündigen Betreuungszeit 3,0 m² pro Kind. Darüber hinaus müssen Kita-Träger eine Außenfläche für Krippen- und Elementarkinder von 6 m² pro Kind vorhalten.

89. Wie groß ist die Fläche pro Kind in qm in der im Grundschulgebäude geplanten Kita (bitte auch hier Angaben jeweils für Innenräume und Außenflächen, aufgeschlüsselt jeweils für Elementar- und Krippenkinder)?

Der Mindestraumbedarf pro Krippen- und Elementarkind ist eine Prüfungsgrundlage zur Ermittlung der maximal belegbaren Plätze. Diese werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgesetzt, sodass die Mindeststandards bezüglich der Fläche für Krippen- und Elementarkinder nicht unterschritten werden. Im Übrigen siehe Frage 88.

90. Folgt die Planung einer gemeinsamen Unterbringung von Kita-Kindern und Grundschüler/innen in einem Gebäude einem inhaltlichen pädagogischen Konzept?

91. Wie sieht dieses pädagogische Konzept konkret aus?

92. Wer war an der Entwicklung dieses Konzeptes beteiligt?

93. Welche baulichen Erfordernisse bringt dieses inhaltliche pädagogische Konzept mit sich?

94. Wo und in welcher Weise müssen sich diese aus Sicht der Fachbehörde in der konkreten Bauplanung für das Gebäude wiederfinden?

Grundsätzlich sind die Träger von Kindertagesstätten verantwortlich für das pädagogische Konzept ihrer Einrichtungen. Dieses ist unter Berücksichtigung der Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen sowie den Anforderungen der Richtlinie für den Betrieb von Kindertagesstätten zu erstellen. Das Konzept ist mit dem Antrag auf Betriebserlaubnis bei der Kita-Aufsicht der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde einzureichen und wird von der Kita-Trägerberatung der Sozialbehörde geprüft.

Die Kita-Träger machen in dem Konzept auch Aussagen über die Räume der Einrichtung und deren Nutzung und Funktionalität. Gemäß der Richtlinie für den Betrieb von Kindertagesstätten sind dabei die Bewegungsbedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen. Ferner sind Ruhephasen räumlich und konzeptionell sicherzustellen.

Im Rahmen der Konzeptentwicklung haben die Träger die Möglichkeit, die Kita-Trägerberatung der Sozialbehörde unterstützend hinzuzuziehen.

Bei der Kooperation zwischen Kita und Grundschule sollen Synergien genutzt werden, um den Kindern einen guten Übergang von der Kita in die Schule zu ermöglichen. Die Kinder haben so die Möglichkeit, schon frühzeitig Einblicke in das System Schule zu erhalten. Gleichzeitig kann durch die enge und kooperative Zusammenarbeit der beiden Bildungseinrichtungen gemeinsam mit den Kindern ihre erfolgreiche Bildungsbiographie gestaltet werden.

E) Behörde für Inneres/Polizei

Bereits bei der jetzigen Verkehrssituation in den Straßen Heidrand und Störtebeker Weg sowie den weiteren umliegenden Straßen kommt es häufig zu erheblichen Behinderungen des Verkehrsflusses, zu Gefahrensituationen für Kinder und andere Verkehrsteilnehmer, zur Überlastung von Straßen sowie zu einem erheblichen und verkehrsbehindernden Umfang von Falschparken.

95. Welches konkrete Verkehrskonzept hinsichtlich einer sicheren und selbständigen Erreichbarkeit durch die Kinder ist aus Sicht der Fachbehörde im Rahmen der Erweiterung der Grundschule im Nahbereich des Schulgeländes erforderlich?

96. In welcher Weise sollen daran
a. die Lehrerschaft,
b. die Elternschaft,
c. die sonstigen Fachbehörden beteiligt werden?

97. Sind bei den bisherigen Planungen die örtliche Polizei sowie die für Verkehrsfragen zuständigen Gremien beteiligt worden?

98. Wenn ja, wann und in welcher Weise?

99. Wenn nein, wann soll dieses geschehen?

100. Wann und in welcher Weise sind die Interessen der Anlieger und der im Umfeld der Schule lebenden Anwohner bei der Verkehrsplanung berücksichtigt worden, oder wann wird dieses erfolgen?

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt unter Beteiligung der VD 6 und des Polizeikommissariats (PK) 47 wie folgt Stellung:

Der Neubau von Schulgebäuden wird begrüßt und unterstützt.

Die Fragen 95 bis 100 können nicht beantwortet werden, da weder eine Einbindung der VD noch des PK zum Neubauvorhaben erfolgt ist. Am PK 47 wurde lediglich für den Zeitraum 01.09.2020 bis 30.12.2023 die Zustimmung zu einer Sondernutzung zum Überqueren des Gehweges eingeholt.

Soweit straßenverkehrsbehördliche Aspekte betroffen sind, wird auf die erforderliche Einbindung der VD und des PK hingewiesen.

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)

Die BVM meldet zu dieser Anfrage Fehlanzeige und kann somit keine Stellungnahme abgeben.

Gez. Heimath

f.d.R. Martens

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.02.2022
Ö 1.14
Lokalisation Beta
Störtebekerweg Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg Fischbeker Moor Heidrand

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Themen Beta

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