21-1676

Anfrage CDU betr. Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, Neubau des Grundschulgebäudes

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Laut dem rot-grünen Koalitionsvertrag in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft (Schule und Berufsbildung, Absatz Schulbauprogramm) sollen „Hamburgs Schulen zu den besten und modernsten Schulen in Deutschland entwickelt“ werden.

Auf dem Gelände der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, Standort Falkenberg sind der Abriss des bisherigen sowie der Neubau eines modernen Grundschulgebäudes in Planung.

Angesichts zahlreicher Anforderungen, denen das neue Gebäude offenbar gerecht werden soll, handelt es sich um ein komplexes Bauvorhaben, das eine differenzierte inhaltliche und bauliche Abstimmung aller beteiligten Institutionen erfordert.

Dabei muss das Gebäude insbesondere den altersentsprechenden kognitiven, emotionalen, motorischen und gesundheitlichen Bedürfnissen der darin untergebrachten Kinder gerecht werden sowie bestehenden pädagogischen und didaktischen Erfordernissen entsprechen, um eine optimale Lern- und Aufenthaltsatmosphäre zu ermöglichen. Erste Vorstellungen der Planung haben bei Eltern, Anliegern und anderen Betroffenen zu zahlreichen Nachfragen geführt.

 

Diese Anfrage richtet sich an alle beteiligten und nachstehend jeweils benannten Fachbehörden sowie die Senatskanzlei.

Sämtliche Fragen richten sich dabei, soweit es den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Fachbehörden betrifft, übergreifend auch an diese. 

 

A) Senatskanzlei

 1. Werden die Ziele des Koalitionsvertrages in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft bezüglich des Unterpunktes Schulbauprogramm vom Senat bzw. der Senatskanzlei in vollem Umfang übernommen und umgesetzt? 

2. Welche Abweichungen sind ggf. vorgesehen? 

3. Wirken sich insbesondere Finanzbedarfe auf die Umsetzung aus? 

4. Zu welchen Einschränkungen führen diese ggf.?  

 

B) Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) 

5. Welche konkreten baulichen und räumlichen Erfordernisse und Kriterien muß ein zum jetzigen Zeitpunkt neu geplantes Grundschulgebäude aus Sicht der Fachbehörde zwingend erfüllen, um „zu den besten und modernsten Schulen in Deutschland“ zählen zu können? 

6. Wieviel Quadratmeter Fläche müssen in Hamburg an Grundschulen pro Kind zur Verfügung stehen (hierzu bitte getrennte Angaben jeweils für den Innenbereich [Unterrichtsräume, Nebenflächen] sowie das Außengelände)? 

7. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen diesen Vorgaben zugrunde?

8. Wie viele Schüler/innen besuchen die Grundschule Fischbek-Falkenberg, Standort Falkenberg zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt sowie nach Klassenstufen aufgeschlüsselt? 

9. Um wie viele Züge je Klassenstufe handelt es sich? 

10. Von welchen Prognosen hinsichtlich der Schülerzahlenentwicklung geht die Fachbehörde für den genannten Standort für die nächsten zehn Jahre aus (bitte jährliche Angaben der Anzahl der Grundschüler/innen, der Zügigkeit sowie der Anzahl der Klassen)?

11. Für wie viele Grundschüler/innen wird der Neubau des Grundschulgebäudes entsprechend konzipiert? 

12. Wie viele Lehrer/innen sind zum jetzigen Zeitpunkt an der Grundschule tätig? 

13. Wie wird sich diese Zahl im Hinblick auf wachsende Schüler/innen-Zahlen prognostisch entwickeln? 

14. Trifft es zu, dass im gleichen Gebäude eine Kita mit Krippenbereich untergebracht werden soll? 

Wenn ja:

15. Wie viele Kitaplätze sollen in dem Gebäude entstehen (bitte Angabe der Gesamtanzahl sowie Unterteilung in Elementar- und Krippenplätze)? 

16. Warum wird angesichts perspektivisch wachsender Schülerzahlen sowie einer zahlenmäßig zunehmenden Ganztags- bzw. Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern zusätzlich eine Kita im Grundschulgebäude geplant, statt die Möglichkeiten eines Neubaus zu nutzen, um die räumliche Situation des Grundschulbereiches qualitativ und quantitativ zu verbessern?

17. Wer verantwortet die Entscheidung bezüglich einer gemeinsamen Unterbringung von Grundschule und Kita in einem Gebäude? 

 

18. Folgt die Planung einer gemeinsamen Unterbringung von Grundschüler/innen und Kita-Kindern in einem Gebäude einem inhaltlichen pädagogischen Konzept? 

Wenn ja:

19. Wie sieht dieses pädagogische Konzept konkret aus? 

20. Wer hat dieses pädagogische Konzept entwickelt? 

21. Waren Lehrer/innen der Grundschule an der Konzeptentwicklung beteiligt? 

22. Welche baulichen Erfordernisse bringt dieses inhaltliche pädagogische Konzept mit sich? 

23. Wo und in welcher Weise müssen sich diese aus Sicht der Fachbehörde in der Bauplanung für das Gebäude konkret wiederfinden?  

 

24. Wie viele Kinder werden sich angesichts der aktuellen Planung nach vollem Erreichen der angestrebten Zügigkeit sowie unter Einbeziehung aller Klassenstufen (Vorschule bis Klasse 6) und bei ggf. zusätzlicher Errichtung einer Kita perspektivisch tagsüber auf dem Gelände der Schule aufhalten? 

25. Welche Differenz ergibt sich hierbei im Vergleich zur aktuellen Zahl an Kindern?

  

Zahlreiche Familien nutzen das Angebot einer nachmittäglichen Hortbetreuung ihrer Kinder. Entsprechend verbringen viele Kinder den größten Teil ihres Tages auf dem Schulgelände. Bisher musste die Hortbetreuung der Grundschulkinder am Standort Falkenberg unter eingeschränkten baulichen Bedingungen maßgeblich in den Klassen- und Unterrichtsräumen sowie der Pausenhalle erfolgen. 

26. Beinhaltet die Neubauplanung eine bauliche Erweiterung und Differenzierung der Hortflächen? 

27. Wenn ja, wie sieht diese konkret aus? 

28. Wenn nein, warum wird die Möglichkeit eines Grundschulneubaus nicht genutzt, um die baulichen Voraussetzungen für kindgerechtere Formen der Ganztags- bzw. Nachmittagsbetreuung zu schaffen? 

29. Wie sieht das geplante Verpflegungskonzept im Rahmen der Hortbetreuung aus und welche Räumlichkeiten sind konkret dafür vorgesehen (bitte mit genauen Flächenangaben)? 

  

C) Finanzbehörde/GMH 

30. In welchem Stadium des Planungsprozesses befindet sich die Neubauplanung für das Grundschulgebäude der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, Standort Falkenberg aktuell? 

31. Wann ist der Abriss des alten Grundschulgebäudes vorgesehen? 

32. Wie stellt sich die zeitliche Planung hinsichtlich des Neubaus derzeit dar (bitte Angaben zu Baubeginn, Bauzeit, Fertigstellung, Nutzbarkeit/Einzug des Grundschulbereiches)? 

33. Für wie viele Grundschüler/innen ist der Neubau des Grundschulgebäudes konzipiert? 

34. Über wie viele Etagen verfügt das Gebäude? 

35. Welche Gebäudehöhe ergibt sich daraus? 

36. Wie viele Klassenräume für die Grundschule sind im Neubau vorgesehen? 

37. Wie groß sind diese in qm? 

38. Inwieweit ergeben sich hier Differenzen zur Klassenraumgröße im alten Gebäude?

39. Verfügen die Klassenräume im neuen Gebäude über zusätzliche Gruppenräume? 

40. Wie sieht das Lüftungskonzept für den Grundschulbereich konkret aus? 

41. Ist im Rahmen der Neubauplanung ein Raum für die Schulbücherei sicher vorgesehen? 

42. Wie groß wird dieser in qm? 

43. Wie viele Arbeitsräume für Lehrer/innen stehen im Neubau insgesamt zur Verfügung? 

44. Wo sind diese im Gebäude jeweils angeordnet (z. B. Klassenstufen-spezifisch)? 

45. Ist sichergestellt, dass diese die erforderliche Fläche und Ausstattung für IT-gestützte Arbeitsplätze sowie zur Unterbringung von Materialien (z. B. Lehrmaterialien, die verpflichtende Archivierung von Unterlagen) und ggf. zur Durchführung von Elterngesprächen bieten (bitte genaue Flächenangaben in qm)? 

46. Welche Fläche umfasst der Schulhof zum jetzigen Zeitpunkt? 

47. Verändert sich durch die Neubauplanung die Größe des Schulhofes insgesamt? 

48. Verändert sich die den Grundschüler/innen zur Verfügung stehende Aufenthaltsfläche? 

49. Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Weise?

 

Ein sehr positiver Aspekt des alten Schulgebäudes war der abgegrenzte, geschützte und gut übersehbare Grundschulhof, welcher Vor- und Grundschülern vorbehalten und für diese ausgestattet war.

50. Beinhaltet die Außengeländeplanung auch für den Neubau einen explizit den Grundschülern vorbehaltenen Bereich? 

51. Wenn ja, wo wird sich dieser befinden und wie groß ist er? 

52. Wenn nein, warum nicht? 

53. Beinhaltet die Außengeländeplanung wie gehabt einen Lehrerparkplatz auf dem Schulgelände? 

54. Wenn ja, wie viele Parkplätze wird diese Fläche umfassen? 

55. Besteht ein pädagogisches Konzept für die Gestaltung der Außenflächen (z. B. Lernräume, Spielanregungen, Entspannungsflächen)? 

56. Wie sieht dieses Konzept konkret aus? 

57. Inwieweit werden dabei Flächen für besondere Projektveranstaltungen (Feste, Zirkusprojekt) vorgesehen? 

58. Wird es auf dem Außengelände überdachte Aufenthaltsbereiche geben und in welchem Umfang? 

59. Wann und in welcher Weise wird für die Planung der Außenflächen und das diesbezügliche pädagogische Konzept die Schulgemeinschaft einbezogen? 

60. Trifft es zu, dass in der Neubauplanung ein Teil des Gebäudes für eine Kita mit Krippenbereich geplant wurde? 

Wenn ja: 

61. Für wie viele Kinder ist der Kita-Bereich baulich konzipiert (bitte Angabe der Gesamtanzahl sowie Unterteilung in Elementar- und Krippenplätze)? 

62. Wie sieht die räumliche Aufteilung zwischen Grundschulbereich und Kita konkret aus (Lage, Flächenanteil am Innen- und Außengelände, räumliche Berührungspunkte)? 

 

Angesichts verschiedener Bedarfe der dann beteiligten Altersgruppen (u. a. Unterrichtszeiten der Grundschüler, Spielzeiten der Kitakinder, Schlafzeiten von Krippenkindern) wäre für ein solches Konzept ein über den normalen Standard hinausgehendes, sicher tragfähiges bauliches Lärmschutzkonzept erforderlich. 

63. Wie sieht dieses hinsichtlich der aktuellen Planung konkret aus? 

64. Wie groß wird das der Kita vorbehaltene Außengelände? 

65. Wieviel Fläche in qm bedeutet dieses – eine volle Auslastung der Kita vorausgesetzt - jeweils pro Kind? (Bitte aufschlüsseln pro Elementarkind und pro Krippenkind). 
 

66. Ist die Sozialbehörde im Rahmen der Kitaplanung an der Finanzierung des Neubaus anteilig beteiligt?

  

Laut rot-grünem Koalitionsvertrag in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft soll mit dem Schulbauprogramm „zugleich ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Hamburger Klimaziele erreicht werden“. Bei Neubauten und Sanierung der Außenanlagen werde „... rund ein Drittel der Außenanlage naturnah gestaltet und die Schulgemeinschaft von Beginn an beteiligt“. 

67. In welcher Weise wurden Maßnahmen zur Erreichung der Hamburger Klimaziele in der Neubauplanung des Grundschulgebäudes Standort Falkenberg berücksichtigt? 

68. Um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich? 

69. Wird ein Drittel der Außenanlage naturnah gestaltet? 

70. Um welche Flächen handelt es sich dabei und wie sieht das Gestaltungskonzept aus? 

71. In welcher Weise ist die Schulgemeinschaft an der diesbezüglichen Planung bisher beteiligt worden? 

72. Wie wird die weiterführende Beteiligung aussehen? 

73. Durch welche Maßnahmen wird einer Flächenversiegelung entgegengewirkt? 

74. Welches Heizkonzept wird für das Gebäude geplant? 

75. Stehen hinsichtlich klimaschützender Maßnahmen zusätzliche finanzielle Mittel von der Leitstelle Klima zur Verfügung? 

76. Wenn ja, um welchen finanziellen Umfang handelt es sich bei diesen Mitteln? 

77. Wofür werden diese Mittel konkret eingesetzt? 

78. Wenn nein, warum nicht? 

79. Könnten solche Mittel beantragt werden, um zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen auf dem Schulgelände zu ermöglichen? 

80. Ist geprüft worden, inwieweit Mittel aus dem Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm für klimafreundlichen Schulbau in Anspruch genommen werden können oder wann soll dieses ggf. geschehen? 

81. Ist für das konkrete Bauprojekt auch die Inanspruchnahme von Mitteln für Solardächer oder Gründächer erfolgt oder wird dieses noch geschehen? 

82. Wie sieht die aktuelle Planung für die Dachgestaltung aus?  

83. Werden hinsichtlich der Entwicklung eines Digitalkonzeptes für die Schule bei der aktuellen Bauplanung spezielle bauliche Maßnahmen berücksichtigt (z. B. Technikraum, Arbeitsplätze für IT-Betreuer)? 

84. Wenn ja, welche? 

  

 

D) Sozialbehörde 

85. Ist die Sozialbehörde an möglichen Planungen für eine Kita im Neubau des Grundschulgebäudes der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, Standort Falkenberg, beteiligt? 

Wenn ja: 

86. Beteiligt sich die Sozialbehörde finanziell an dem Neubau des Gebäudes und ggf. in welchem Umfang? 

87. Wie viele Kitaplätze sollen in dem Gebäude entstehen (bitte Gesamtanzahl sowie Unterteilung in Elementar- und Krippenplätze)? 

88. Welche Mindeststandards bestehen von Seiten der Fachbehörde für Kitas bezüglich der erforderlichen Fläche pro Kind in qm (bitte Angaben jeweils für Innenräume und Außenflächen, aufgeschlüsselt jeweils für Elementar- und Krippenkinder)? 

89. Wie groß ist die Fläche pro Kind in qm in der im Grundschulgebäude geplanten Kita (bitte auch hier Angaben jeweils für Innenräume und Außenflächen, aufgeschlüsselt jeweils für Elementar- und Krippenkinder)?

 

90. Folgt die Planung einer gemeinsamen Unterbringung von Kita-Kindern und Grundschüler/innen in einem Gebäude einem inhaltlichen pädagogischen Konzept? 

Wenn ja: 

91. Wie sieht dieses pädagogische Konzept konkret aus? 

92. Wer war an der Entwicklung dieses Konzeptes beteiligt? 

93. Welche baulichen Erfordernisse bringt dieses inhaltliche pädagogische Konzept mit sich? 

94. Wo und in welcher Weise müssen sich diese aus Sicht der Fachbehörde in der konkreten Bauplanung für das Gebäude wiederfinden? 

  

E) Behörde für Inneres/Polizei 

Bereits bei der jetzigen Verkehrssituation in den Straßen Heidrand und Störtebeker Weg sowie den weiteren umliegenden Straßen kommt es häufig zu erheblichen Behinderungen des Verkehrsflusses, zu Gefahrensituationen für Kinder und andere Verkehrsteilnehmer, zur Überlastung von Straßen sowie zu einem erheblichen und verkehrsbehindernden Umfang von Falschparken. 

95. Welches konkrete Verkehrskonzept hinsichtlich einer sicheren und selbständigen Erreichbarkeit durch die Kinder ist aus Sicht der Fachbehörde im Rahmen der Erweiterung der Grundschule im Nahbereich des Schulgeländes erforderlich? 

96. In welcher Weise sollen daran
a. die Lehrerschaft,
b. die Elternschaft,
c. die sonstigen Fachbehörden beteiligt werden? 

97. Sind bei den bisherigen Planungen die örtliche Polizei sowie die für Verkehrsfragen zuständigen Gremien beteiligt worden? 

98. Wenn ja, wann und in welcher Weise? 

99. Wenn nein, wann soll dieses geschehen? 

100. Wann und in welcher Weise sind die Interessen der Anlieger und der im Umfeld der Schule lebenden Anwohner bei der Verkehrsplanung berücksichtigt worden, oder wann wird dieses erfolgen? 

Hamburg, am 24.09.2021 

Ralf-Dieter Fischer                              Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender                          Robert Timmann
                                                            Michael Schaefer