Stellungnahme zum Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Neue HRVV anwenden! Tempo 30 in der Eißendorfer Straße
Letzte Beratung: 18.06.2026 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 7.1
Das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung wurden durch den Bund novelliert und bietet u.a. neue Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30-Strecken, z.B. an hochfrequentierten Schulwegen.
Im unmittelbaren Umfeld der Eißendorfer Straße, die die dicht besiedelten Ortsteile Eißendorf-Ost und Harburg-Innenstadt in Ost-West-Richtung durchschneidet, befinden sich zwei Grundschulen sowie eine weiterführende Schule:
die Grundschule Dempwolffstraße in der Dempwolffstraße mit dem Einzugsbereich Eißendorf Ost, Heimfeld und Harburg Zentrum;
die Grundschule am Kiefernberg in der Weusthoffstraße mit dem Einzugsbereich Heimfeld West, Eißendorf Ost und Eißendorf West;
die berufsbildende Schule im Göhlbachtal mit dem Einzugsbereich Harburg und Hamburg gesamt.
Zahlreiche Kinder aus Eißendorf-Ost und Harburg Innenstadt müssen jeden Tag auf dem Schulweg die vielbefahrene Eißendorfer Straße queren, insbesondere im Bereich zwischen Gazertstraße und Mehringweg / Kirchenhang. Dabei werden durch die Grundschüler*innen auf dem Weg zu ihrem Schulen insbesondere die Fußgängerampeln an der Kreuzung Mehringweg / Kirchenhang und am Exerzierplatz genutzt. Die Berufsschüler*innen nutzen vor allem die Fußgängerampel am Mehringweg / Kirchenhang.
Darüber hinaus sind im Straßenabschnitt zwischen Gazertstraße und Mehringweg / Kirchenhang mehrere Querungshilfen ohne Signalisierung gebaut worden. An diesen erfolgen ebenfalls zahlreiche Fahrbahnquerungen, bei denen insbesondere Kinder in der Dämmerung schlecht zu sehen sind, zumal unmittelbar vor und hinter den Querungshilfen an beiden Seiten der Straße Autos parken.
Außerdem gibt es in der Eißendorfer Straße im Bereich der Kreuzung zur Straße Am Irrgarten einen stark genutzten öffentlichen Spielplatz. Der Eingang vom Spielplatz befindet sich direkt an der Eißendorfer Straße und die An- und Abreise zum Spielplatz erfolgt häufig über die Eißendorfer Straße.
1. Die Bezirksversammlung empfiehlt der Straßenverkehrsbehörde am PK46 die Prüfung und Anordnung neuer Tempo-30-Strecken auf der Eißendorfer Straße:
a. im Abschnitt zwischen den Kreuzungen Gazertstraße und Mehringweg / Kirchenhang als hochfrequentierter Schulweg nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO
b. Im Bereich Eißendorfer Str./Am Irrgarten aufgrund des dortigen Spielplatzes nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO.
2. Zusätzlich empfiehlt die Bezirksversammlung gleichzeitig die Prüfung einer möglichen Verknüpfung der neuen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen untereinander sowie mit der bestehenden Tempo-30-Strecke im östlichen weiteren Straßenverlauf im Bereich der Goetheschule gem. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 StVO.
Über das Ergebnis der Prüfungen soll im Ausschuss für Mobilität und Inneres berichtet werden.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
10. Juni 2026
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
1. Vorbemerkung
Die Bezirksversammlung (BV) Harburg empfiehlt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat (PK) 46 die Prüfung und Anordnung einer neuen Tempo-30-Strecke nach § 45 Abs.9 Satz 4 Nr.6 StVO im Abschnitt zwischen den Kreuzungen Gazertstraße und Mehringweg / Kirchenhang als hochfrequentierter Schulweg, sowie im Bereich der Eißendorfer Straße / Am Irrgarten aufgrund des dortigen Spielplatzes. Bei der Eißendorfer Straße handelt es sich um eine Vorfahrtsstraße, Verkehrszeichen 306. Hier gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
2. Stellungnahme
2.1 Spielplatz Am Irrgarten
In der Drucksache wird zur Begründung der Geschwindigkeitsreduzierung der vorhandene Spielplatz in der Straße Am Irrgarten genannt. Besagter Spielplatz verfügt nicht über den in der Straßenverkehrsordnung (StVO), bzw. in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geforderten direkten Zugang zur Straße. Der Zugang befindet sich in der Straße Am Irrgarten, in einer Tempo-30-Zone.
2.2 Hochfrequentierter Schulweg
Ein hochfrequentierter Schulweg ist in der StVO kein exakt zahlenmäßig definierter Begriff, sondern ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff. Ein hochfrequentierter Schulweg wird als Bereich gesehen, auf dem über dem normalen Maße hinaus regelmäßig Schülerverkehr stattfindet. Hierzu zählt auch die Betrachtung der Ausgestaltung des Gehweges und die Möglichkeit der Straßenquerungen. An der Eißendorfer Straße selbst befindet sich keine Schule. Die Straße wird überwiegend genutzt, um die Schulen Traute-Lafrenz-Schule, Friedrich-Ebert-Gymnasium, Schule Dempwolffstraße und die Berufliche Schule Hamburg Harburg zu erreichen.
Im Bereich der Eißendorfer Straße zwischen der Gazertstraße und dem Mehringweg / Kirchenhang sind die Gehwege beidseitig breit angelegt. Zwischen den Gehwegen und der Fahrbahn befinden sich teilweise Parkstände und Baumbepflanzung. Die StVB des PK 46 hat mit Unterstützung der Stadteilpolizisten an unterschiedlichen Tagen den Schülerverkehr gezählt und beobachtet. Als Zählorte wurden die Bereiche Eißendorfer Straße Ecke Gazertstraße und Eißendorfer Straße Ecke Mehringweg / Kirchenhang ausgewählt. Nach Erkenntnissen des zuständigen Stadtteilpolizisten handelt es sich hier um die am stärksten frequentierten Örtlichkeiten. In der Spitze wurden in den morgendlichen Zählungen im Bereich der Eißendorfer Straße / Gazertstraße zum Schulbeginn 172 Schüler gezählt. An der zweiten Örtlichkeit wurden 140 Schüler gezählt. Zur Schulendzeit wurden in der Spitze54 Schüler gezählt. Die Anzahl der Schüler verteilt sich auf beide Gehwege, welche für diese Anzahl ausreichend breit angelegt sind. Zwischen den einzelnen Schülern und Schülergruppen ist für den individuellen Fußgängerverkehr ausreichend Raum vorhanden. Auch Begegnungsverkehr kann ungehindert zu den Stoßzeiten stattfinden. Mit einem plötzlichen Heraustreten in den Fließverkehr aufgrund der Anzahl der zu Fußgehenden ist nicht zu rechnen. Die Hauptbündelung der Schüler befindet sich beim Kreuzungsbereich der Eißendorfer Straße / Gazertstraße, da hier viele Kinder aus den Wohngebieten kommen und sich zu den unterschiedlichen Schulen verteilen. Die dortige Lichtsignalanlage (LSA) ordnet das Überqueren der Fahrbahn. Der Bereich Eißendorfer Straße / Mehringweg /Kirchenhang wird hauptsächlich durch Berufsschüler frequentiert, welche von der dortigen Bushaltestelle nach ein paar Metern in die Straße Kirchenhang (ausgewiesene Tempo-30-Zone) gehen, um so zur Schule zu gelangen.
Um die Eißendorfer Straße zu queren, befindet sich im dortigen Kreuzungsbereich eine LSA. Des Weiteren wird der Bereich zwischen der Gazertstraße und dem Mehringweg / Kirchenhang regelmäßig zu den Stoßzeiten durch den zuständigen Stadtteilpolizisten bestreift. Dieser betreut seit mittlerweile acht Jahren das Gebiet und gibt an, dass es aufgrund der Anzahl der zu fußgehenden Schüler keinerlei Konflikte auf dem Gehweg zu beobachten gab. Trotz der Vielzahl an Schulen im Umfeld ist der Fußverkehr an Schülern nicht auffällig. Es handelt sich hier umeinen normalfrequentierten Schulweg.
3. Fazit
3.1 Spielplatz Am Irrgarten
Eine Tempo-30-Strecke gem. § 45 Abs.9 Satz 4 Nr.6 StVO ist nicht anordnungsfähig.
3.2 Hochfrequentierter Schulweg
Die Voraussetzungen einer Anordnung gem. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO liegt nicht vor.
gez. Böhm f.d.R.
Schulz
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