21-2423.01

Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Metronom- und Start-Halt in Neugraben dauerhaft beibehalten

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.01.2023 Hauptausschuss Ö 1.3

Sachverhalt

Nachdem bei einem LKW-Brand die S-Bahn-Brücke an den Elbbrücken schwer beschädigt wurde, müssen die Menschen, die über die Elbe pendeln oder reisen, mit erheblichen Einschränkungen im S-Bahn-Verkehr leben. Als eine der kurzfristigen Ausgleichsmaßnahmen wurde während der Hauptverkehrszeiten ein zusätzlicher Halt der Züge der Linie RE5 (Start Unterelbe) in Neugraben eingerichtet. Dies stellt trotz der geringen Bahnsteigbreite und der fehlenden Barrierefreiheit des benutzten Bahnsteiges in Neugraben eine erhebliche Erleichterung für Menschen aus dem Süderelbe-Raum dar und hat sich im Praxisbetrieb der vergangenen Wochen bewährt. Daher sollte der Halt in Neugraben auch nach der aktuellen Ausnahmesituation beibehalten werden.

Petitum/Beschluss


Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der BVM und den zuständigen Verkehrsunternehmen dafür einzusetzen, dass die Linie RE5 (Start Unterelbe) einen regelhaften Halt in Neugraben erhält.

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

         11. November 2022

 

            

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem gemeinsamen Antrag GRÜNE – SPD (Drs. 21-2423) wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Hamburger Verkehrsverbund setzen derzeit den im Arbeitsprogramm des Senats vorgesehenen Prüfauftrag bezüglich eines regulären RE-Halts in Neugraben um. Die kurzfristige Einrichtung des RE-Halts zur Entlastung der Schienenersatzverkehre, die infolge des LKW-Brands unter den Elbbrücken notwendig geworden waren, haben insoweit weitere Erkenntnisse aus einem konkreten  Anwendungsfall geliefert, die es nun auszuwerten gilt. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille

 

 

 

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