21-3261.01

Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE und SPD Fraktion betr. Absenkungen an Grundstückszufahrten auf Geh- und Radwegen vermeiden

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 18.01.2024 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 4.1

Sachverhalt

Im Sommer 2023 konnte der LSBG endlich die Bauarbeiten am Ehestorfer Heuweg fertigstellen. Hierbei wurden nicht nur die Straße inklusive der Entwässerung saniert, sondern auch die Geh- und Radwege.

 

Auch wenn angesichts der langen Bauzeit die Freude über die Wiedereröffnung im Vordergrund stand, gibt es doch einen Wermutstropfen für Fußgänger*innen, Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren und Radfahrende. Denn enttäuschenderweise sind die Fuß- und Radwege im Bereich von Überfahrten nicht niveaugleich angelegt, wie es beispielsweise bei jüngeren Baumaßnahmen an der B73 gemacht wurde.

 

Auf den neuen Geh- und Radwegen am Ehestorfer Heuweg hingegen geht es bei jeder der vielen Grundstückszufahrten runter und hoch, auf dem östlichen Fußweg noch stärker als auf dem breiten Fuß- und Radweg auf der westlichen Seite. Dies mindert den Komfort sowohl für Zufußgehende, insbesondere Menschen mit Einschränkungen, Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen, als auch für Radfahrende.

 

Dabei ließen sich die lästigen Wellen leicht und ohne Mehraufwand vermeiden. Die Höhendifferenz von der Straße zum Geh-/Radweg bzw. zum Grundstück lässt sich mit entsprechenden Schrägbordsteinen/Fahrradbordsteinen auf geringer Breite ausgleichen, sodass den Anforderungen der Kfz-Fahrenden ebenso Rechnung getragen wird wie denen der Fußgänger*innen und Radfahrenden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, bei allen künftigen Baumaßnahmen im Bezirk Harburg darauf zu achten, dass Grundstückszufahren bzw. Gehwegüberfahrten grundsätzlich ohne Absenkungen der Fuß- und Radwege hergestellt werden. Höhendifferenzen sollen ausschließlich im Bereich zwischen Fahrbahn und Rad- bzw. Fußweg ausgeglichen werden, sodass keine Behinderungen für den Fuß- und Radverkehr entstehen. Planungen, die noch nicht in Umsetzung sind, sollen vor Baubeginn in Bezug auf diese Forderung überprüft und ggf. angepasst werden. Für die Geh- und Radwege am Ehestorfer Heuweg soll geprüft werden, ob zumindest die steilsten Absenkungen korrigiert werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  10.11.2023

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) berücksichtigt in seinen Planungen, dass die Geh- und Radwege an den Überfahrten höhengleich, also ohne Absenkungen, durchgepflastert werden, um barrierefreie Übergänge zu gewährleisten. Die benannten Flachborde kommen dort zum Einsatz.

 

Der geforderten Ausschließlichkeit dieser Bauweise kann der LSBG aufgrund von unterschiedlichen Höhenverhältnissen von öffentlichem zu privatem Grund sowie den jeweils zur Verfügung stehenden Räumen nicht immer vollumfänglich entsprechen.

 

r Maßnahmen, bei denen der Planungsprozess mit der Schlussverschickung noch nicht abgeschlossen ist, sichert der LSBG zu, dass entsprechend die Planung überprüft und falls technisch umsetzbar angepasst wird.

 

Die Maßnahme Ehestorfer Heuweg ist baulich abgeschlossen und befindet sich in der Abrechnung.

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers

 

 

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