22-0986.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Zeitumfang der Parkraumbewirtschaftung Parkplatz neben der Marktfläche in Neugraben

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt


Seit einigen Monaten wird der Parkplatz neben der Marktfläche in Neugraben bewirtschaftet. Das hat zur Folge, dass die Straßen in der Umgebung noch weiter zugeparkt sind. Dabei gibt es schon genug Beschwerden von Anwohnern wegen der Parksituation z.B. am Scheideholzweg oder der Straße Alte Weiden. Auf allen Hinweisschildern ist keine zeitliche Begrenzung angegeben. Am Zahlautomaten steht allerdings Werktags zwischen 09.00 und 20.00 Uhr. Das scheint aber nicht bekannt zu sein, da dieser Parkplatz abends und nachts sowie an Sonntagen meistens vollkommen leer ist. Auch dürfte 20.00 Uhr zu spät sein. 18.00 Uhr würde auch ausreichen, zumindest für diesen Parkplatz.

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass an diesem Parkplatz ein Schild mit der zeitlichen Begrenzung, die auf 18.00 Uhr herabgesetzt wird, angebracht wird, damit dieser Parkplatz weiterhin von der Bevölkerung genutzt wird und die anliegenden Straßen wieder etwas entlastet werden.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

17.Oktober 2025

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt wie folgt Stellung:

Der benannte Parkplatz Neugrabener Markt ggü. Nr. 9 befindet sich innerhalb des Zonenhaltverbots der Straße Neugrabener Markt (VZ 290.1 / 290.2).

Durch entsprechendes Zusatzzeichen ist das Parken mit Parkschein auf gekennzeichneten Flächen, hierzu zählt der o.g. Parkplatz, erlaubt. Ende letzten Jahres wurde anhand von Nachfragen bekannt, dass die Rechtslage nicht für jedermann ersichtlich war.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, wurde die Beschilderung geändert und hierbei durch das Zusatzzeichen „Mit Parkschein“ (ZZ 1020) ergänzt. Es handelt sich somit um eine Umbeschilderung zur Verdeutlichung der Rechtslage, nicht um eine Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung.

Hinsichtlich der Bewirtschaftungszeiten liegt die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Verkehr (LBV). Im Rahmen einer Vereinheitlichung wurden die Zeiten auf Montag bis Samstag von 09.00 bis 20.00 Uhr für ganz Hamburg festgelegt. Die Öffnungszeiten der Geschäfte in der Marktpassage gehen in Teilen über die seitens der Antragsteller als ausreichend erachtete Uhrzeit (18.00 Uhr) hinaus, so dass eine Verkürzung der Bewirtschaftungszeit auch nicht sinnvoll erscheint.

gez. hm f.d.R. Hille

Lokalisation Beta
Neugraben - Fischbek Neugrabener Markt

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.