Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Temporäre Reduzierung von Behindertenparkplätzen vermeiden
Bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen ist allgemein auf die Gewährleistung der Barrierefreiheit zu achten. Die Bezirksversammlung Harburg und die in ihr vertretenen demokratischen Parteien und Fraktionen haben dies einmütig in Form diverser Anträge stets betont und Maßnahmen sowie Verbesserungsvorschläge angeregt.
Im Rahmen von Umbau-/Renovierungsmaßnahmen kam es (z.B. im Bereich der Neuen Straße) zeitweise zu einem Wegfall von Behindertenparkplätzen. Dies ist sicher im Rahmen der Arbeiten und benötigter Flächen für die Lagerung von Geräten und Material notwendig. Zeitgleich muss sichergestellt sein, dass es zu keinen unverhältnismäßigen Einschränkungen kommt. Insbesondere weite Wege zu benötigter Infrastruktur wie Reha-Zentren sind dabei nur bedingt hinnehmbar, sofern sie Menschen mit Behinderung benachteiligen.
Dieser Antrag soll in keiner Weise sicherheitsrelevante oder baulich erforderliche Maßnahmen einschränken. Vielmehr soll auf den Bedarf von Barrierefreiheit in unserem Bezirk hingewiesen werden und auf die Notwendigkeit, Ersatzmöglichkeiten frühzeitig zu bedenken. Diese müssen sich zwangsläufig in räumlicher Nähe befinden und prioritär zu anderen Parkmöglichkeiten Berücksichtigung finden.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Harburg beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, bei Projekten (z.B. Bauprojekten, Renovierungsarbeiten oder Veranstaltungen) mit Bauleiter*innen, Veranstalter*innen sowie der Polizei darauf zu achten, bei Wegfall von barrierefreien Zugängen oder Behindertenparkplätzen ortsnahe Alternativen zu suchen und Ersatzparkplätze zu schaffen.
Wenn dies nicht möglich ist, soll darauf hingewirkt werden, dass Veranstalter*innen und Projektplaner*innen auf einen möglichen Mangel hinzuweisen (z.B. Pressemitteilung, Vermerk auf Infomaterialien), sodass auf den Zugang/Parkraum angewiesene Menschen dies im Vorfeld wissen.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
21.03.2026
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Sofern im Rahmen von als Sondernutzung genehmigten Baumaßnahmen oder Veranstaltungen Behindertenparkplätze belegt werden, erfolgt bereits heute in enger Abstimmung mit der Polizei die grundsätzliche Vorgabe Ersatzparkplätze zu stellen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, wird der im Beschluss enthaltene Hinweis auf eine entsprechende Presseveröffentlichung an die Abteilung Sondernutzung weitergegeben.
gez. Carstensen
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