Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Sonderbedarfszulassungen für Psychiatrie und Psychotherapie in Harburg
Seit Mitte des vergangenen Jahres besteht das MVZ für Psychiatrie und Psychotherapie Falkenried in der Harburger Schloßstraße. Es bietet zeitnahe Erstdiagnostik im Rahmen psychotherapeutischer Sprechstunden bei äußerst geringen Wartezeiten von in der Regel weniger als zwei Wochen. Dabei bietet das MVZ bei Bedarf Sofort- und Akutgruppentherapie, Gestuftes Vorgehen (stepped-care)
(Ultra-)Kurzzeittherapien und Verlängerung Bedarf, hohe Reichweite der Therapeuten durch regelhaften Einsatz von Gruppentherapien, moderne verhaltenstherapeutische Konzepte, aktive Vernetzung mit ambulanten psychotherapeutischen und ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, gezielte Einstellung von bilingualen Kolleginnen und Kollegen (mit eigenem Migrationshintergrund), sektorenübergreifende Behandlung (ambulant / stationär), interdisziplinärer Behandlung Psychotherapie und Psychiatrie (Psychiater, Psychosomatiker und psychologische Psychotherapeuten unter einem Dach) und mehr.
Laut Bericht im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wurden dort bisher 677 Patienten behandelt und weitere 231 befinden sich auf der Warteliste.
Auch von anderen Einrichtungen und niedergelassenen Fachärztinnen und -ärzten im Bezirk kann dieser Bedarf nicht in aufgefangen werden. Erhebliche Wartezeiten und somit auch das Risiko der dadurch entstehenden psychischen Nachteile für die Betroffenen sind die Folge.
Dies alles zeigt, dass ein zusätzlicher Bedarf im Bezirk Harburg besteht, dem begegnet werden sollte.
Hierfür ist jedoch eine zusätzliche sozialrechtliche Zulassung (Kassenärztlicher Sitz) erforderlich, die über eine Sonderbedarfszulassung nach §36f. der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) geschaffen werden kann.
Die Bezirksversammlung sieht im Bezirk Harburg den Bedarf für psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung sowie die Voraussetzungen für Sonderbedarfszulassungen nach §36f. der Bedarfsplanungs-Richtlinie für eine zusätzliche sozialrechtliche Zulassung gegeben und bittet die Vorsitzende der Bezirksversammlung sich bei dem Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung dafür einzusetzen.
Bezirksversammlung Harburg 22.03.2019
Die Vorsitzende
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz nimmt zu dem Antrag der SPD Drs. 20-4500 wie folgt Stellung:
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat die für die ambulante Versorgung zuständige Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) zur o.a. Beschlussempfehlung um Stellungnahme gebeten und folgende Antwort der KVH erhalten:
„Uns liegt bereits ein Antrag von Sonderbedarfszulassung vor. Die Stellungnahme der Bezirksversammlung wird im Stellungnahmeverfahren für den Zulassungsausschuss berücksichtigt.“
Über den Antrag der Sonderbedarfszulassung entscheidet der Zulassungsausschuss eigenverantwortlich und weisungsungebunden. Der Zulassungsausschuss unterliegt auch nicht der Rechtsaufsicht der BGV, seine Entscheidungen können nur im Wege der sozialgerichtlichen Klage angefochten werden. Insofern ist der paritätisch mit Vertreterinnen/Vertretern der KVH und Krankenkassen/-Verbände besetzte Zulassungsausschuss auch der zutreffende Adressat im Petitum der BV-Empfehlung, welches wie folgt lautete:
„Die Bezirksversammlung sieht im Bezirk Harburg den Bedarf für psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung sowie die Voraussetzungen für Sonderbedarfszulassungen nach §36f. der Bedarfsplanungs-Richtlinie für eine zusätzliche sozialrechtliche Zulassung gegeben und bittet die Vorsitzende der Bezirksversammlung sich bei dem Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung dafür einzusetzen.“
gez. Rajski
f.d.R.
Riechers