22-1360.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Installation von Mülleimern entlang der Laufstrecke am Sportplatz Jägerhof

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 5.9

Sachverhalt


Die Laufstrecke am Sportplatz Jägerhof wird von vielen Bürger:innen regelmäßig für sportliche Aktivitäten genutzt. Es fällt dabei auf, dass bestehende Mülleimer teilweise abgebaut wurden. Nach Aussagen von Nutzer:innen befinden sich entlang der gesamten Strecke aktuell stellenweise keine oder nicht mehr ausreichend Mülleimer. Dies führt dazu, dass Läufer*innen anfallenden Müll (z. B. Verpackungen, Taschentücher oder Getränkebehälter) nicht ordnungsgemäß entsorgen können.

In der Folge kommt es zunehmend zu Verunreinigungen entlang der Strecke, was sowohl das Stadtbild als auch die Umwelt beeinträchtigt.

Petitum/Beschluss


Das Verwaltung wird gebeten gemeinsam mit der SRHH zu prüfen und zeitnah dafür zu sorgen, dass entlang der Laufstrecke am Sportplatz Jägerhof wieder ausreichend Mülleimer installiert werden.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

11. Juni 2026

Das Bezirksamt nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Die Finnbahn wurde seinerzeit in Kooperation mit Forsten durch SR saniert. Die Laufstrecke befindet sich jedoch auf einer Fläche des Allgemeinen Grundvermögens (AGV). Die Zuständigkeit für die Fläche liegt damit grundsätzlich beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).Unabhängig davon gibt es grundsätzlich keine Zuständigkeit für die Aufstellung und Unterhaltung von Abfallbehältern im Waldbereich bei der Sportabteilung des Bezirksamts.

Belastbare Erkenntnisse über die historische Ausstattung der Fläche mit Abfallbehältern liegen demBezirksamt nicht vor. Nach Kenntnis des Forstbereichs befand sich lediglich ein kleiner Abfallbehälter im Bereich der Zufahrt vom Talweg zur Sportanlage. Weitere Abfallbehälter entlang der Laufstrecke sind dort nicht bekannt.

Im Rahmen einer Abstimmung mit der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wurde bestätigt, dass die Entscheidung über die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter an diesem Standort beim Flächeneigentümer liegt. Die SRH würde im Falle einer Entscheidung für die Aufstellung die entsprechenden Behälter aufstellen und die regelmäßige Entleerung übernehmen. Eine fachliche Bewertung der Notwendigkeit zusätzlicher Behälter erfolgt durch die SRH jedoch nicht.

Aus sportfachlicher Sicht ist die Notwendigkeit zusätzlicher Abfallbehälter entlang der Finnbahn derzeit nicht erkennbar. Die Nutzung erfolgt überwiegend durch Läufer:innen, bei denen erfahrungsgemäß kaum Abfall anfällt bzw. dieser in der Regel wieder mitgenommen wird. Zudem wird im umliegenden Waldbereich bewusst auf eine flächendeckende Aufstellung von Abfallbehältern verzichtet. Eine Ausweitung würde auch entsprechende Folgekosten (insbesondere regelmäßige Leerung und Unterhaltung) nach sichziehen.

Unabhängig davon wird das Bezirksamt im Bereich des neu entstandenen Parkplatzes im hinteren Bereich der Sportanlage Jägerhof zeitnah einen zusätzlichen Abfallbehälter aufstellen, um dort auf die veränderte Nutzungssituation angemessen zu reagieren.

Carstensen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.09.2026
Ö 5.9
Lokalisation Beta
Talweg

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