Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Grundstücke im B-Plan Neuenfelde 17 an Einzelbewerber verkaufen
Letzte Beratung: 16.01.2024 Hauptausschuss Ö 2.20
Der Bebauungsplan (B-Plan) Neuenfelde 17 hat die sog. Vorabgenehmigungsreife erreicht. Damit könnten Interessierte ein Grundstück erwerben und den Bau beginnen. Es bietet sich dabei an, dass die Baugrundstücke nicht an einen oder wenige Bauträger vergeben werden, sondern dass auch Einzelbewerber zum Zuge kommen können.
Das Präsidium der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Behörde und der Liegenschaftsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Vermarktung der Einzelhausgrundstücke des B-Plans Neuenfelde 17 auch an Einzelbewerber erfolgt.
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BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
20.12.2023
Die Finanzbehörde nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die Finanzbehörde, vertreten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), nimmt die Empfehlung zur Kenntnis. Derzeit wird die Erschließung gemäß des B-Plans Neuenfelde 17 vorbereitet, wovon die spätere Vermarktung abhängt und daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht finalisiert werden kann. Jedoch teilt der LIG grundsätzlich die Auffassung der Bezirksversammlung, eine Vergabe bevorzugt an Einzelbewerber umzusetzen.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers.
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