21-3468.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Grundstücke im B-Plan Neuenfelde 17 an Einzelbewerber verkaufen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.01.2024 Hauptausschuss Ö 2.20

Sachverhalt


 

Der Bebauungsplan (B-Plan) Neuenfelde 17 hat die sog. Vorabgenehmigungsreife erreicht. Damit könnten Interessierte ein Grundstück erwerben und den Bau beginnen. Es bietet sich dabei an, dass die Baugrundstücke nicht an einen oder wenige Bauträger vergeben werden, sondern dass auch Einzelbewerber zum Zuge kommen können. 

Petitum/Beschluss


 

Das Präsidium der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Behörde und der Liegenschaftsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Vermarktung der Einzelhausgrundstücke des B-Plans Neuenfelde 17 auch an Einzelbewerber erfolgt.

 

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BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

20.12.2023

 

Die Finanzbehörde nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Die Finanzbehörde, vertreten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), nimmt die Empfehlung zur Kenntnis. Derzeit wird die Erschließung gemäß des B-Plans Neuenfelde 17 vorbereitet, wovon die spätere Vermarktung abhängt und daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht finalisiert werden kann. Jedoch teilt der LIG grundsätzlich die Auffassung der Bezirksversammlung, eine Vergabe bevorzugt an Einzelbewerber umzusetzen.

gez. Heimath

 

f.d.R.

Riechers.

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