21-3723.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Erweiterung der Lärmschutzwand zwischen Waltershofer Straße und Rehrstieg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.05.2024
Ö 2.11
14.05.2024
Sachverhalt


 

Die Taktung der S- Bahn in Süderelbe verbessert sich, zudem werden zusäzlich Langzüge eingesetzt. Ab 2029 wird dann auch die neue S6 dazukommen. 

Lange haben sich alle gewünscht, dass die Verbindungen besser werden. 

Aber nicht nur S- Bahnen befahren diese Strecke, der Regionalexpress (RE5) und auch Güterzüge frequentieren diese Strecke. 

Doch haben wir alle an die Bewohner gedacht, die an diese Strecke wohnen? 

Gleich hinter der Unterführung der Waltershofer Straße Richtung Westen, steht keine Lärmschutzwand für Anwohner aus Alt Hausbruch/ Neuwiedenthal. Sie fängt erst wieder auf Höhe des Rehrstiegs an. Die Anwohner sind nun durch die höhere Taktung, die Langzüge und dem Regional- und Güterverkehr noch mehr Lärm ausgesetzt. Der Güterverkehr wird noch weiter zunehmen, wenn die Strecke zwischen Stade und Cuxhaven elektrifiziert wird. Dann werden deutlich mehr Güterzüge nach Cuxhaven über Strecke Harburg Neugraben fahren als bisher. Lärm macht bekanntlich auch krank, doch wir wollen unsere Bewohner schützen.

Die Bahn berichtet 

(https://nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/massnahmen/schallschutzwand), dass sie bis 2030 insgesamt über 800.000 Anwohnende an den Strecken von Schienenverkehrslärm entlasten wollen. Gehört auch Alt Hausbruch/ Neuwiedenthal dazu?

Petitum/Beschluss


 

Wir bitten das Präsidium der Bezirksversammlung, sich mit der DB AG in Verbindung zu setzen und für eine Erweiterung der Lärmschutzwand zwischen Walterhofer Straße und Rehrstieg einzusetzen. Falls dieser Abschnitt schon in der Planung ist, bitten wir um einen schriftlichen Bericht, aus dem auch die gegenwärtig geplante Bauzeit und Fertigstellung zu entnehmen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        18. April 2024

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Antrag der SPD (Drs. 21-3723) wie folgt Stellung:

 

Der betroffene Sanierungsabschnitt liegt an der Strecke 1720. Die Straße Rehrstieg kreuzt die Strecke 1720 bei ca. km 177,7 und die parallel liegende Strecke 1253 (S-Bahn) bei ca. km 20,4. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB) wurde der betreffende Streckenabschnitt im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes bereits auf 65 dB(A) lärmsaniert. Da die Lärmsanierungsmaßnahme in HH-Harburg vor dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie, die die verringerten Auslösewerte für eine Lärmsanierung berücksichtigt, erfolgte, wurde der Streckenabschnitt wieder als sanierungsbedürftiger Bereich in die Anlage 3 des Gesamtkonzepts aufgenommen, in der zu bearbeitende Streckenabschnitte aufgelistet sind. Er wurde entsprechend überprüft, wieder in die Priorisierung eingereiht und wird zukünftig nach den geltenden Lärmsanierungsgrenzwerten von 54 dB (A) bearbeitet.

 

Der betreffende Streckenabschnitt ist mit einer Priorisierungskennzahl (PKZ) von 77 bewertet. Diese wird nach einer vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgegebenen Formel berechnet. Diese Reihung ist nicht statisch. Sie wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Dabei werden Veränderungen berücksichtigt, wie z.B. geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, das prognostizierte Güterverkehrsaufkommen auf der Schiene, höhere Geschwindigkeiten oder Verkehrsverlagerung z.B. durch die Trennung von Personen- und Güterverkehren. Andererseits wird auch technischer Fortschritt berücksichtigt, beispielsweise der Einsatz leiserer Fahrzeuge.

 

Zudem werden unter anderem die derzeitige und zukünftige Lärmbelastung und die geschätzte Anzahl der betroffenen Anwohner:innen berücksichtigt. Die PKZ gibt an, in welcher Abfolge die belasteten Abschnitte bearbeitet werden müssen. Da der gesamte Sanierungsabschnitt „Hamburg“ mit einer PKZ von 77 eine im Vergleich zu anderen Abschnitten geringere Priorisierung aufweist, kann die DB aktuell leider noch nicht absehen, wann mit der Bearbeitung des Abschnittes begonnen wird. Eine Abweichung von dieser Priorisierungsliste ist aufgrund der Gleichbehandlung aller als dringlich zu sanierenden Ortschaften und Städte nicht möglich. Auf die Priorisierung und damit Einreihung des Lärmsanierungsbereiches in das Gesamtkonzept hat die DB InfraGo AG keinen Einfluss.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille