20-4487.01

Stellungnahme zum Antrag NEUE LIBERALE: Geruchsbelästigungen in Harburg und Heimfeld

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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09.04.2019
Sachverhalt

Immer wieder klagen zahlreiche Menschen in Harburg und Heimfeld über starke Geruchsbelästigungen, die je nach Wetterlage und Windrichtung variieren.

Besonders stark betroffen sind das nördliche Heimfeld und die Gegenden nahe des Hafens, wo zumeist über schwefelwasserstoff- bzw. schwefelähnliche Gerüche -gelegentlich auch über Gummigeruch- geklagt wird. Teilweise wird auch über Kopfschmerzen in diesem Zusammenhang berichtet.

Die Belästigungen sind teilweise sehr massiv, so dass im entsprechenden Nachbarschaftsnetzwerk www.nebenan.de immer wieder von „bestialischem“ oder „widerlichem  Gestank“, „ekligen Gerüchen“ oder  „besonders schlimmen Gestank“ die Rede ist. Das Problem scheint bei Wind aus nördlichen Richtungen besonders ausgeprägt, wobei im obig genannten Netzwerk über eine Vielzahl möglicher Verursacher spekuliert wird.

Ebenso gibt es Beschwerden über Geruchsbelästigungen im Bereich der Nöldekestraße, wohl in Folge einer Anlagenerweiterung.   

Gerade in den letzten Wochen waren ekelerregende Gerüche auch im Einzugsbereich der Harburger Innenstadt und im Harburger Binnenhafen wahrnehmbar.

 

 

Petitum/Beschluss

1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei den zuständige(n) Fachbehörde(n) einen schriftlichen Bericht einzufordern, der über die Beschwerdelage über Geruchsbelästigungen von  2016 bis heute, über die festgestellten und/oder vermuteten Verursacher von massiven Geruchsbeeinträchtigungen und über mögliche Abhilfemaßnahmen im Einzelnen berichtet. Der Bericht soll auch aufzeigen, ob es seit 2016 neue Firmenansiedlungen oder Firmen- Anlagenerweiterungen im Einzugsbereich gegeben hat, die mitursächlich für die massiven Geruchsbeeinträchtigungen sind oder sein könnten. Auch soll aufgezeigt werden, wie die zuständigen Stellen mit Beschwerden üblicherweise verfahren, inwieweit den Beschwerden im Einzelnen nachgegangen wird, inwieweit ggf. Messungen  durchgeführt und auf welche Weise insbesondere Industriebetriebe insoweit kontrolliert werden.

2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeit ebenfalls schriftlich im Sinne von Petitum zu.1. zu berichten und darüber hinaus darzulegen, ob und inwieweit Mitarbeiter der Verwaltung von sich aus tätig werden, wenn sie selbst entsprechende massive Geruchsbelästigungen in ihrem Zuständigkeitsbereich wahrnehmen.   

Antrag der Abgeordneten, Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy

Harburg, 07.02.2019

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg                                                          14.03.2019

Die Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für  Umwelt und Energie nimmt zu dem Antrag der Neuen Liberalen Drs. 20-4487 wie folgt Stellung:

 

 

die Anzahl der in der BUE seit 2016 eingegangenen Geruchsbeschwerden kann nicht genau beziffert werden, da die Beschwerden an unterschiedlichen Stellen (z.B. Schadensmanagement, Postfach Immissionsschutz, direkt in den jeweils zuständigen Referaten des Amts für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft) eingehen. Sie werden nicht statistisch erfasst und innerbehördlich auch nicht regional zugeordnet.
Die Beschwerden werden – je nach vermutetem Verursacher – in dem für die Branche zuständigen Referat bearbeitet.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE)  zu Ziffer 1 des o.g. Beschlusses wie folgt Stellung:

 

Vor dem Hintergrund der eingangs beschriebenen Unschärfen liegen der BUE folgende Kenntnisse über Beschwerden über Geruchsbelästigungen in dem Gebiet  Harburg/Heimfeld vor:

 

2016:  40(an 25 Tagen)

2017:    1

2018:    4(an 4 Tagen)

 

Es gab eine Vielzahl von Betrieben (mind. 11), die für die Geruchsbelästigungen in Heimfeld und Harburg in Betracht kommen konnten, jedoch konnte kein Betrieb eindeutig als Verursacher identifiziert werden. Die Geruchsqualität wurde von den Beschwerdeführern mit  „rauchig – unangenehm – extrem – bestialisch – ekelhaft – üblich – beißend – chemisch – Schweröl – Verbrennung – Bitumen – Mineralöl“ beschrieben. Eine Zuordnung zu einem Betrieb war aufgrund dieser Beschreibungen in den meisten Fällen nicht möglich. In einem einzigen Fall in 2018 war offensichtlich eine Betriebsstörung für die Geruchsbeschwerde ursächlich.

Deshalb konnten auch keine Abhilfemaßnahmen veranlasst werden. Unabhängig davon werden geruchsrelevante genehmigungsbedürftige Betriebe nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelmäßig überwacht und emissionsmindernde Maßnahmen entsprechend dem Stand der Technik umgesetzt. Emissionsmessungen der Luftschadstoffe werden bei den Anlagen nach BImSchG entsprechend den Anforderungen der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) wiederkehrend durchgeführt.

 

Erkenntnisse über Firmenerweiterungen oder neue Firmenansiedlungen, die ursächlich für die Geruchsbelästigungen sein können, liegen bei der BUE nicht vor.

 

Alle Schreiben, E-Mails oder telefonische Meldungen von Beschwerdeführern und Beschwerdeführerinnen werden von der BUE wie folgt bearbeitet:

Zunächst erhält die zuständige Sachbearbeitung Kenntnis über die Beschwerde und nimmt Kontakt mit dem Beschwerdeführer auf. Dann wird der Betriebszustand der als Verursacher vermuteten Anlage ermittelt, um ggf. Hinweise über die Ursache der Belästigungen zu erlangen. Erhält die BUE zeitnah von der Beschwerde Kenntnis, wird auch ein Vor-Ort-Termin durchgeführt. Allerdings konnte bislang bei diesen Terminen kein alleiniger Verursacher ermittelt werden.

Grundsätzlich sind diese Recherchen schwierig, da häufig Ereignisse, die mit Geruchswahrnehmungen einhergehen, eine nur kurzzeitige, nicht dauerhafte Belästigung darstellen. Dabei handelt es sich um geringe Stoff-Konzentrationen, die messtechnisch nicht zu erfassen sind. Erschwerend kommt hinzu, daß Gerüche sich in der Atmosphäre verändern.

 

 

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers