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Antrag NEUE LIBERALE: Geruchsbelästigungen in Harburg und Heimfeld

Antrag

Letzte Beratung: 12.02.2019 Hauptausschuss Ö 5.3

Sachverhalt

Immer wieder klagen zahlreiche Menschen in Harburg und Heimfeld über starke Geruchsbelästigungen, die je nach Wetterlage und Windrichtung variieren.

Besonders stark betroffen sind das nördliche Heimfeld und die Gegenden nahe des Hafens, wo zumeist über schwefelwasserstoff- bzw. schwefelähnliche Gerüche -gelegentlich auch über Gummigeruch- geklagt wird. Teilweise wird auch über Kopfschmerzen in diesem Zusammenhang berichtet.

Die Belästigungen sind teilweise sehr massiv, so dass im entsprechenden Nachbarschaftsnetzwerk www.nebenan.de immer wieder von „bestialischem“ oder „widerlichem  Gestank“, „ekligen Gerüchen“ oder  „besonders schlimmen Gestank“ die Rede ist. Das Problem scheint bei Wind aus nördlichen Richtungen besonders ausgeprägt, wobei im obig genannten Netzwerk über eine Vielzahl möglicher Verursacher spekuliert wird.

Ebenso gibt es Beschwerden über Geruchsbelästigungen im Bereich der Nöldekestraße, wohl in Folge einer Anlagenerweiterung.   

Gerade in den letzten Wochen waren ekelerregende Gerüche auch im Einzugsbereich der Harburger Innenstadt und im Harburger Binnenhafen wahrnehmbar.

 

 

Petitum/Beschluss

1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei den zuständige(n) Fachbehörde(n) einen schriftlichen Bericht einzufordern, der über die Beschwerdelage über Geruchsbelästigungen von  2016 bis heute, über die festgestellten und/oder vermuteten Verursacher von massiven Geruchsbeeinträchtigungen und über mögliche Abhilfemaßnahmen im Einzelnen berichtet. Der Bericht soll auch aufzeigen, ob es seit 2016 neue Firmenansiedlungen oder Firmen- Anlagenerweiterungen im Einzugsbereich gegeben hat, die mitursächlich für die massiven Geruchsbeeinträchtigungen sind oder sein könnten. Auch soll aufgezeigt werden, wie die zuständigen Stellen mit Beschwerden üblicherweise verfahren, inwieweit den Beschwerden im Einzelnen nachgegangen wird, inwieweit ggf. Messungen  durchgeführt und auf welche Weise insbesondere Industriebetriebe insoweit kontrolliert werden.

2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeit ebenfalls schriftlich im Sinne von Petitum zu.1. zu berichten und darüber hinaus darzulegen, ob und inwieweit Mitarbeiter der Verwaltung von sich aus tätig werden, wenn sie selbst entsprechende massive Geruchsbelästigungen in ihrem Zuständigkeitsbereich wahrnehmen.   

Antrag der Abgeordneten, Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy

Harburg, 07.02.2019

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

 

 

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