Stellungnahme zum Antrag (neu) der SPD-Abgeordneten Benizar Gündogdu, Mehmet Kizil, Dennis Wacker und Markus Sass betr.: Nutzung und Stärkung bestehender Buslinien als zusätzliche Alternative zum Schienenersatzverkehr im Hamburger Süden
Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 5.11
Im Zeitraum vom 10. Mai bis zum 23. Mai 2026 kommt es aufgrund von Bauarbeiten erneut zu einer Sperrung der S-Bahn-Strecke zwischen Neugraben und Wilhelmsburg. Betroffen sind die Linien S3 und S5. In diesem Zeitraum wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet, der erfahrungsgemäß mit Einschränkungen für die Fahrgäste verbunden ist.
Der eingesetzte Schienenersatzverkehr führt regelmäßig zu erheblichen Belastungen, insbesondere durch verlängerte Fahrzeiten, hohe Auslastung sowie unübersichtliche Umstiegsituationen.
Gleichzeitig bestehen bereits heute Busverbindungen, die den Hamburger Süden mit anderen Teilen der Stadt verbinden, insbesondere die Buslinie 250, die von Neugraben bis nach Altona verkehrt. Auch weitere Linien, wie die Linien 154, 150 und 251, bieten grundsätzlich das Potenzial, als alternative Verkehrsachsen genutzt und gezielt verstärkt zu werden.
Der derzeitige Ansatz konzentriert sich jedoch überwiegend auf klassische Schienenersatzverkehre zwischen den S-Bahn-Stationen. Eine stärkere Einbindung bestehender Busliniennetze könnte hingegen dazu beitragen, Fahrgastströme besser zu verteilen, direkte Verbindungen aus den Wohngebieten zu ermöglichen und stark belastete Umstiegspunkte zu entlasten.
Gerade für den Bezirk Harburg, der in besonderem Maße von Einschränkungen im S-Bahn-Verkehr betroffen ist, ist es sinnvoll, solche Alternativen stärker in den Blick zu nehmen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich gegenüber dem Hamburger Verkehrsverbund und der Behörde für Verkehr und Mobilität dafür einzusetzen, dass bei zukünftigen Sperrungen im S-Bahn-Verkehr im Hamburger Süden verstärkt geprüft wird, inwieweit bestehende Buslinien als Alternative zum klassischen Schienenersatzverkehr genutzt werden können.
2. Dabei soll insbesondere geprüft werden,
ob bestehende Linien wie die Buslinien 154 und 141 zwischen Harburg Rathaus und Wilhelmsburg/Veddel oder die Buslinie 250 zwischen Neugraben und Altona in ihrer Taktung verstärkt werden können.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
11.Juni 2026
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:
Die Einrichtung eines Schienenersatzverkehres (SEV) erfolgt planmäßig aufgrund eines vorhersehbaren Umstandes, der die Durchführung von Schienenverkehr unmöglich macht und vorhersehbare Zugausfälle zur Folge hat. Dabei orientiert sich das jeweilige SEV-Konzept an dem ursprünglichen Fahrplan, um den Fahrgästen ein ausreichend dimensioniertes Ersatzangebot zur Verfügung stellen zu können. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass alle Haltestellen des ausgefallenen Zuglaufes bedient werden. In Einzelfällen wird im Rahmen eines SEV-Konzeptes auch die Nutzung von bestehenden Angeboten des Öffentlichen Personennahverkehrs berücksichtigt.
Hinsichtlich des vergangenen SEV siehe Drs. 23/4200.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende analysiert die Erfahrungen aus dem SEV der Linien S3 und S5 systematisch. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in konkrete Empfehlungen zur Optimierung zukünftiger Ersatzverkehrskonzepte ein. Konkrete Maßnahmen sind zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgeleitet.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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