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Stellungnahme zum Antrag FDP Fraktion. Neuland 23 jetzt endlich umsetzen - Gewerbe- und Industrieflächen zügig erschließen und Harburg wirtschaftlich stärken

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

Neuland 23 ist eines der bedeutendsten verfügbaren Gewerbe- und Industriegebiete im Bezirk Harburg. Das Planrecht besteht seit Jahren, die Fläche wurde vorbereitet – doch eine tatsächliche Nutzung ist bis heute weitgehend ausgeblieben.

Harburg kann sich diesen Stillstand nicht länger leisten.

Während Unternehmen dringend Flächen suchen, bleibt ein hervorragend angebundenes Areal ungenutzt. Mehrere gescheiterte oder nicht umgesetzte Ansiedlungsprojekte haben gezeigt, dass die bisherige Strategie nicht funktioniert hat. Es fehlt nicht an Planung – es fehlt an Umsetzung.

Deutschland steht wirtschaftlich unter Druck. Lieferketten müssen stabilisiert, Produktion gestärkt und Arbeitsplätze gesichert werden. Gerade auf Bezirksebene braucht es deshalb eine Politik, die nicht verwaltet, sondern ermöglicht.

Neuland 23 bietet die Chance:

  • neue Arbeitsplätze zu schaffen,
  • den Mittelstand zu stärken,
  • lokale Betriebe im Bezirk zu halten und
  • Harburg als Wirtschaftsstandort nachhaltig zu entwickeln.

Diese Chance darf nicht weiter durch Verzögerungen, unklare Zuständigkeiten oder wechselnde Nutzungskonzepte verspielt werden.

Deshalb gilt:
Neuland 23 muss jetzt kommen nicht irgendwann.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:

Die Verwaltung wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, sich gegenüber den zuständigen Fachbehörden, insbesondere der Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg Invest sowie der ReGe Hamburg, mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass das Gebiet Neuland 23 unverzüglich einer tatsächlichen Nutzung zugeführt wird.

Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung
    Es ist kurzfristig ein konkreter, verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan vorzulegen, aus dem hervorgeht, wann die vollständige Erschließung abgeschlossen ist und wann erste Betriebe ihre Tätigkeit aufnehmen können.
  • Erschließung beschleunigen und abschließen
    Noch ausstehende infrastrukturelle Maßnahmen (insbesondere Straßenbau, Entwässerung, Energie- und Dateninfrastruktur) sind mit höchster Priorität umzusetzen, sodass eine kurzfristige Bebaubarkeit gewährleistet ist.
  • Aktive und marktwirtschaftliche Vermarktung
    Die Vermarktung der Flächen ist neu aufzustellen und aktiv voranzutreiben. Dabei darf sich die Entwicklung nicht erneut von einzelnen Großansiedlungen abhängig machen, sondern muss breit aufgestellt werden.
  • Flächen für den Mittelstand sichern
    Ein signifikanter Anteil der Flächen ist gezielt für kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe sowie ortsansässige Gewerbetreibende aus Harburg vorzusehen.
  • Flexible Nutzungskonzepte ermöglichen
    r Neuland 23 sind parallel mehrere Nutzungsoptionen zu realisieren:
    • ein mittelstandsorientierter Gewerbepark
    • ein moderner Industrie- und Logistikstandort
    • sowie sofern politisch vorgesehen eine Teilnutzung durch öffentliche Infrastruktur (z. B. Busbetriebshof), ohne die Gesamtentwicklung zu blockieren
  • Stufenweise Besiedlung ermöglichen
    Die Fläche ist so zu entwickeln, dass Teilbereiche bereits genutzt werden können, auch wenn die Gesamtentwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Diese sollte schnell und unbürokratisch geschehen
  • Regelmäßige Berichterstattung
    Der Bezirksversammlung ist halbjährlich über den Fortschritt der Entwicklung, die Flächenvergabe sowie konkrete Ansiedlungen zu berichten.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

21.Mai 2026

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) nimmt wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Mit dem Ziel der Bereitstellung von gewerblich-industriellen Bauflächen hat dieBehörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation im Rahmen des strategischen Gewerbeflächenmanagements eine Fläche von rund 27 ha brutto r die Ansiedlung von Betrieben imBebauungsplangebiet „Neuland 23durch die städtische Hamburg Invest Wirtschaftsförderung (HIW) herrichten und vermarkten zu lassen. Vornehmliches Ziel war es, eine neue Gewerbe-bzw. Industrieflächezu erschließen und mit dieser eine möglichst hohe Anzahl von Arbeits- und Ausbildungsplätzenzu schaffen.

Zum Vermarktungsstand und der Entscheidung, eine Teilflächenvermarktung vorzunehmen siehe Drs. 23/453, 22/15780..

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (HIW) wie folgt:

Stellungnahme:

  1. Herrichtung und Erschließung der Fläche:

Die Herrichtung der Fläche wurde durch die HIW und den von ihr beauftragen Realisierungsträger ReGe wurdeim Juni des Jahres 2019 abgeschlossen. Sie ist damit voll erschlossen.

Da eine Gesamtfchenvergabe an einen einzigen Nutzer nicht realisiert werden konnte, ist eine Teilflächenvermarktung vorgesehen. Die hierfür notwendige innere Erschließungsstraße befindet sich derzeit in Planung. Die ReGe Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH rechnet momentan mit einem Baubeginn im Herbst des Jahres 2026 und mit Fertigstellung im Frühjahr des Jahres 2027.

Unabhängig davon ist und war eine Bebauung von Teilflächen jederzeit möglich („stufenweise Besiedlung“): jede Bebauung kann auch vor der endgültigen Herstellung einer Straße umgesetzt werden (ggf. mit Hilfe einer Baustraße). Dies ist geübte Praxis.

Im Übrigen war eine große Teilfläche für ein Unternehmen reserviert, um dem Unternehmen bei Bedarf eine Ausweichfläche bereitzustellen und so seinen Standort in der Freien und Hansestadt Hamburg zu sichern.

  1. Bauplanungsrechtlich mögliche Nutzungen/Unternehmen/Branchen:

Die grundsätzlichen, bauplanungsrechtlich möglichen Nutzungen der Fläche und damit der mögliche Kreis der Nutzer/Branchen wurden im Jahr 2017 mit Feststellung des zugrundeliegenden Bebauungsplans „Neuland 23“ festgelegt:

Bei der Fläche Neuland 23 handelt es sich um ein Industriegebiet gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990. Industriegebiete dienen ausschließlich der Ansiedlung von Gewerbebetrieben, insbesondere solcher, die aufgrund ihrer Emissionen (z. B. Lärm, Gerüche), ihres Flächen- oder Gebäudebedarfs oder eines durchgehenden Betriebs in anderen Baugebieten unzulässig sind. Da z.B. nicht störende Handwerksbetriebe auch in anderen Gebietskategorien nach BauNVO möglich sind (nämlich in Gewerbegebieten, aber auch in Kerngebieten), ist eine derartige Nutzung bauplanungsrechtlich ausgeschlossen. Dabei spielt die Größe eines Unternehmens (Flächenbedarf, Umsatz etc.) keine Rolle: kleine, mittelständische oder große Unternehmen sind bauplanungsrechtlich gleichgestellt. Der gleiche diskriminierungsfreie Maßstab muss auch bei der Herkunft der Unternehmen angelegt werden: eine Bevorzugung von „ortsansässigen Gewerbetreibenden“ ist daher rechtlich nicht möglich.

Die konkreten Maßgaben des Bebauungsplans Neuland 23 sind öffentlich verfügbar: https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Neuland23.pdf. Eine Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und damit des Bebauungsplans selbst ist nicht vorgesehen.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

  1. Vermarktung:

Es erfolgt eine Teilflächenvermarktung durch die HIW im Rahmen der Wirtschaftsförderung gemäß Drs. 21/19310. Die HIW bietet die Teilflächen aktiv am Markt an und ist kontinuierlich in Gesprächen bzw. Verhandlungen mit Interessentinnen und Interessenten. Standortsuchende Unternehmen werden von der HIW grundsätzlich vertraulich betreut und begleitet, sodass darüber hinaus in laufenden Vergabeverfahren keine unternehmensspezifischen Angaben getätigt werden können.

Darüber hinaus sind standortspezifische Entscheidungen stets unternehmensabhängig und werden intern getroffen. Dies gilt ebenso für die individuellen Überlegungen zu den jeweiligen Nutzungskonzepten. Die allgemeinen Marktbedingungen im Immobilienbereich wirken sich zudem auf die unternehmensinternen Entscheidungsprozesse aus. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Die HIW wird der Bezirksversammlung berichten, sobald eine Vermarktung verbindlich erfolgt ist.

gez. hm f.d.R. Hille

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.06.2026
Ö 3.1
Lokalisation Beta
Baustraße Hamburg

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