Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für Alle! - Erhöhung der Stadtteilkulturmittel durch Wohnungsbauprämie
Letzte Beratung: 12.11.2019 Hauptausschuss Ö 5.1
Der Senat der Freien und Hansestadt hat auch für das Jahr 2018 über den „Vertrag für Hamburg“ dem Bezirk Harburg eine Prämie für zugelassene Wohnungsbauten in Höhe von 276.000 € zugesprochen. Diese können vom Bezirk Harburg frei verwendet werden.
Zugleich liegt die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit durch den Senat (Stadtteilkulturmittel) im Pro-Kopf-Vergleich 1,85 € unter dem Hamburger Durchschnitt. Es fehlen also mehr als 300.000 € an Kulturmitteln. Dabei ist ein rasant wachsender Bezirk auch darauf angewiesen, die kulturelle Infrastruktur für die zahlreichen Neubürger*innen ausbauen zu können.
Um zumindest aus Harburger Kraft heraus eine Milderung der desaströsen Zustände im Bereich der Kulturförderung abzumildern, sollte es der Bezirk Harburg nicht bei Forderungen an den Senat belassen, sondern aus eigenen Mitteln zumindest eine Eigenleistung erbringen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Die Bezirksversammlung soll gegenüber dem Senat bekräftigen, dass es an erheblichen Mitteln fehlt, um im Durchschnitt der Hamburger Stadtteilkulturförderung zu stehen. Dabei gilt als Zielmarke die Anpassung an den Hamburg weiten Durchschnitt von 3,63 € (Harburg liegt 2020 bei 1,78 € - nötig ist also ein Plus von 1,85 € je Harburger Einwohner*in)
2. Bis dahin spricht die Bezirksversammlung aus der jährlichen für den Bezirk frei verfügbaren Prämie für Wohnungsbaugenehmigungen dem Etat für Stadtteilkultur einen Anteil von 10% zu.
3. Die Verwaltung ist aufgefordert, sicher zu stellen, dass bei der Verwendung dieser Mittel möglichst ein breites Spektrum kultureller Initiativen partizipiert.
4. Die Verwaltung möge jährlich über den Umfang der zugewandten Mittel als auch deren Verwendung berichten.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
15.10.2019
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu Nr. 1 des Petitum des Antrages der Linken (Drs. 21-0100) wie folgt Stellung:
Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 wurden substanzielle Erhöhungen der Rahmenzuweisung im Bereich der Stadtteilkultur ermöglicht. Insgesamt konnte eine Steigerung des Ansatzes um 800.000 Euro realisiert werden. Ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 wird die Steigerung des Ansatzes für die Stadtteilkultur um jährlich 1,5 % fortgeschrieben. Zur Schlüsselung des erhöhten Ansatzes hat die zuständige Behörde ein Abstimmungsverfahren durchgeführt und im Ergebnis Einvernehmen mit allen Bezirksämtern erzielt.
Dieses sah vor, dass jedes Bezirksamt in den Jahren 2017 und 2018 eine strukturelle Erhöhung des Sockelbetrages in Höhe von jeweils 30.000 Euro erhalten hat, und darüber hinausgehende Erhöhungsbeträge wie auch die jährliche Steigerung nach dem Anteil an der Gesamtbevölkerung auf die Bezirksämter verteilt wurden. Mit dieser seit dem Haushalt 2017/2018 eingeführten Verteilung nach der Bevölkerungsentwicklung wurde dem Wunsch der Bezirksämter explizit Rechnung getragen.
Im Übrigen sind die Bezirksämter auf Grundlage des Bezirksverwaltungsgesetzes verantwortlich für die Feinspezifikation der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur. Die zuständige Behörde kann auf diese nicht einwirken und könnte zusätzliche Mittel nur dann ausreichen, wenn dazu ein entsprechender Beschluss der Bürgerschaft vorläge.
Unabhängig davon setzt sich die Behörde für Kultur und Medien weiterhin für einen bedarfsgerechten Mittelansatz in der Hamburger Stadtteilkultur ein und macht dabei auch auf spezifische Bedarfe einzelner Bezirksämter aufmerksam.
.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.