21-0578.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Beschleunigung des Radverkehrs entlang der B73 durch Fahrradampeln

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 3.11

Sachverhalt

Zur Förderung des Radverkehrs brauchen wir nicht nur sichere und bequeme Radwege, sondern auch gerechte Ampelschaltungen. Zugunsten des Radverkehrs hat die StVO 2013 klargestellt, dass der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, außer wenn die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr vorhanden sind. Daraufhin hat die Stadt Hamburg an Radwegen flächendeckend die Fußgängerampeln durch gemeinsame Streuscheiben für Fuß- und Radverkehr ersetzt. Dadurch erhalten Radfahrende unnötig früh Rot, da bei der Ampelschaltung die Räumzeiten für Fußgänger*innen berücksichtigt werden müssen. Radfahrer*innen werden durch solche Ampelschaltungen ungerecht behandelt und ausgebremst. Abhilfe lässt sich schaffen entweder durch eine gemeinsame Führung und Signalisierung des Radverkehrs mit dem Autoverkehr oder aber eigene Lichtsignale für Radfahrende.

Die B73 führt als wichtige Ost-West-Verbindung durch den ganzen Bezirk und wird auch von vielen Radfahrenden als schnelle, wenn auch nicht unbedingt attraktive, Verbindung genutzt. Sie eignet sich daher gut, um hier in einem Pilotprojekt gerechte Ampelschaltungen einzurichten. Damit sorgen wir nicht nur dafür, dass Radfahrende schneller vorankommen, sondern auch, dass sie sich als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer*innen wahrgenommen fühlen.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, dass die Signalisierung des Radverkehrs entlang der B73 entweder gemeinsam mit dem Autoverkehr erfolgt oder mit einem eigenen Signal, aber nicht mehr durch gemeinsame Streuscheiben zusammen mit dem Fußverkehr. Die Radverkehrssignale sollen dabei Rot-, Gelb- und Grünphasen haben. 

Bei eigenen Signalen sollen sowohl der Fußverkehr als auch der Radverkehr kurz vor dem Autoverkehr grün erhalten, um die Sichtbarkeit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu erhöhen und Abbiegeunfällen vorzubeugen. 

Bei gemeinsamer Signalisierung von Rad- und Autoverkehr soll die Aufstellfläche der Radfahrer*innen wenige Meter vor der Haltelinie des Kfz-Verkehrs sein, ebenfalls damit Radfahrende besser wahrgenommen werden

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

30.03.2020

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der Grünen (Drs. 21-0578) wie folgt Stellung:

 

 

 Eine gemeinsame Signalisierung des Radverkehrs mit dem Kraftfahrzeugverkehr erfordert an jedem Knoten bauliche Anpassungen, durch die der Radverkehr auf das Fahrbahnniveau geführt wird. Hierfür sind erhebliche finanzielle Mittel für Planung und Bau erforderlich. Auch sind aufgrund der dann breiteren Fahrbahn Anpassungen an der Lichtsignalanlage durchzuführen.

 

Eine Signalisierung des Radverkehrs mit einem eigenen Signal erfordert erheblichen Aufwand bei der Planung und Umrüstung an jeder Lichtsignalanlage auf dieser Strecke. Gemäß der Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RILSA) sollte die gesonderte Signalisierung für Radfahrerinnen und Radfahrer gegenüber der gemeinsamen mit dem Kraftfahrzeug- oder dem Fußgängerverkehr nur dann eingesetzt werden, wenn die sich daraus ergebenden Vorteile für die Sicherheit, die Akzeptanz und die Verkehrsqualität den zusätzlichen Aufwand rechtfertigen. Sie wird nur nach genauer Prüfung der Örtlichkeit in Betracht gezogen.

An mehreren Kreuzungen im Hamburger Stadtgebiet wurde die längere Freigabezeit für den gesondert signalisierten Radverkehr zwischenzeitlich auf die gleiche Freigabezeit des Fußgängerverkehrs zurückgenommen, da immer wieder Konflikte zwischen nach rechts und von links abbiegenden Kraftfahrzeugen und dem geradeaus geführten Radverkehr auftraten. Bei Grünfreigabe des Radverkehrs und gleichzeitigem Rot der Fußgängersignale entsteht oft eine Gefährdung der Radfahrerinnen und -radfahrer, da sich vielfach abbiegende Kraftfahrzeugfahrerinnen und -fahrer an den roten Fußgängersignalen bzw. den wartenden Fußgängerinnen- und Fußgängern orientieren.

Diese Überlegungen und Erfahrungen fließen bei jeder Planung und Schaltung von Lichtsignalanlagen mit ein. Somit ist eine diesbezügliche Planung immer ein Kompromiss zwischen Sicherheit und dem Wunsch nach einem gesondert signalisierten Radverkehr.

 

Zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Fußgänger- und Radverkehr im Kreuzungsbereich mit zulässigen Abbiegevorgängen des Kraftfahrzeugverkehrs, wird in der RILSA auf einen ein- bis zweisekündigen Zeitvorsprung an der Konfliktfläche hingewiesen, um den Vorrang des Fußgänger- und Radverkehrs vor abbiegenden Kraftfahrzeugen zu verdeutlichen. Dies wird grundsätzlich bei jeder Schaltung eingehalten.

 

Bei der gemeinsamen Signalisierung von Rad- und Autoverkehr empfiehlt die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) als Grundlage für Planung, Entwurf und Betrieb von Radverkehrsanlagen, für die Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden Kraftfahrzeugen u.a. den Einsatz von vorgezogenen Haltelinien. So befindet sich der wartende Radverkehr grundsätzlich im Blickfeld des Kraftfahrzeugverkehrs und kann von dort anfahren. Dieses Planungselement kommt regelhaft bei der Planung von Kreuzungen in Hamburg zum Einsatz.

 

Gegenwärtig befinden sich im Zuge der bezirklichen Veloroutenbaumaßnahmen zur Veloroute 10 Knotenlösungen in der Bearbeitung. Hierbei sind auch Knoten an der B73 betroffen. Eine Entscheidung über eine Beschleunigung des Radverkehrs an der B73 parallel zu Abschnitten der Veloroute 10 ist nur im Gesamtkontext konzeptionell im Grundsatz zu treffen, so dass von einer Einzelbearbeitung abgesehen wird.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers

 

 

 

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