Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Beschleunigung des Radverkehrs entlang der B73 durch Fahrradampeln
Letzte Beratung: 25.02.2020 Bezirksversammlung Harburg Ö 7
Zur Förderung des Radverkehrs brauchen wir nicht nur sichere und bequeme Radwege, sondern auch gerechte Ampelschaltungen. Zugunsten des Radverkehrs hat die StVO 2013 klargestellt, dass der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, außer wenn die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr vorhanden sind. Daraufhin hat die Stadt Hamburg an Radwegen flächendeckend die Fußgängerampeln durch gemeinsame Streuscheiben für Fuß- und Radverkehr ersetzt. Dadurch erhalten Radfahrende unnötig früh Rot, da bei der Ampelschaltung die Räumzeiten für Fußgänger*innen berücksichtigt werden müssen. Radfahrer*innen werden durch solche Ampelschaltungen ungerecht behandelt und ausgebremst. Abhilfe lässt sich schaffen entweder durch eine gemeinsame Führung und Signalisierung des Radverkehrs mit dem Autoverkehr oder aber eigene Lichtsignale für Radfahrende.
Die B73 führt als wichtige Ost-West-Verbindung durch den ganzen Bezirk und wird auch von vielen Radfahrenden als schnelle, wenn auch nicht unbedingt attraktive, Verbindung genutzt. Sie eignet sich daher gut, um hier in einem Pilotprojekt gerechte Ampelschaltungen einzurichten. Damit sorgen wir nicht nur dafür, dass Radfahrende schneller vorankommen, sondern auch, dass sie sich als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer*innen wahrgenommen fühlen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, dass die Signalisierung des Radverkehrs entlang der B73 entweder gemeinsam mit dem Autoverkehr erfolgt oder mit einem eigenen Signal, aber nicht mehr durch gemeinsame Streuscheiben zusammen mit dem Fußverkehr. Die Radverkehrssignale sollen dabei Rot-, Gelb- und Grünphasen haben.
Bei eigenen Signalen sollen sowohl der Fußverkehr als auch der Radverkehr kurz vor dem Autoverkehr grün erhalten, um die Sichtbarkeit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu erhöhen und Abbiegeunfällen vorzubeugen.
Bei gemeinsamer Signalisierung von Rad- und Autoverkehr soll die Aufstellfläche der Radfahrer*innen wenige Meter vor der Haltelinie des Kfz-Verkehrs sein, ebenfalls damit Radfahrende besser wahrgenommen werden.
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