Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE Fraktion betr. Sprachförderung von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf auch in Pandemiezeiten sicherstellen
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
02.06.2021
Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt zu der Antrag der GRÜNE Fraktion (Drs. 21-1264) wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Bereits gut eineinhalb Jahre vor der geplanten Einschulung werden alle Hamburger Kinder mit ihren Eltern zur Beratung und gegenseitigen Information zu einem Vorstellungsgespräch in die Grundschule eingeladen. Die Gespräche finden in enger Kooperation mit den pädagogischen Fachkräften der Kitas statt, die den Eltern zur Vorbereitung Entwicklungsgespräche anbieten. Bei Einverständnis der Eltern geben die Kitas ihre Beobachtungen an die Schulen weiter. Die Schulen ergänzen die Kompetenzeinschätzung der Kitas und dokumentieren Förder- und Unterstützungsbedarfe. Im Rahmen des Vorstellungsverfahrens werden unter Bezug auf die Hamburger Bildungsempfehlungen neben sprachlichen auch motorische, emotionale, soziale und lernmethodische Kompetenzen der Kinder betrachtet. Kinder, bei denen ein ausgeprägter Förderbedarf in der Sprachentwicklung diagnostiziert wurde, nehmen verpflichtend an einer additiven Sprachfördermaßnahme in einer Vorschulklasse oder in einer Kita teil. Siehe hierzu auch die Erläuterung des Instituts für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ), siehe https://www.hamburg.de/contentblob/6103866/5155116786f6ba36a5c913fd8f06ba5b/data/pdf-erlaeuterungen-zum-vorstellungsverfahren-viereinhalbjaehrige.pdf.
Gemäß § 28a Abs. 2 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) sind Kinder, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichen werden, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, verpflichtet, in dem Schuljahr vor Beginn ihrer Schulpflicht eine Vorschulklasse (VSK) zu besuchen und an zusätzlichen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Dabei handelt es sich um additive Sprachförderangebote, bei denen die Kindern in kleinen Gruppen entsprechende Förderung erhalten. Die additive Förderung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen mit einem ausgeprägten Sprachförderbedarf in einer zusätzlichen Lernzeit außerhalb des Unterrichts und zu einem kleinen Teil in Förderbändern während der Unterrichtszeit. Notwendige Ressourcen werden den Schulen nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesen. Die Sprachlernberaterinnen bzw. Sprachlernberater an den Schulen sind zuständig für die organisatorische Umsetzung der Förderung.
Über die Maßgaben des § 28a HmbSG hinaus gibt es keine Verpflichtung zum Besuch einer Vorschule. Der Besuch einer Vorschulklasse ist ein freiwilliges Angebot, das Sorgeberechtigte wahrnehmen können. Die Einrichtung von Vorschulklassen steht nach § 14 Absatz 2 HmbSG unter dem Vorbehalt, dass dafür örtlich die räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind. Die Sorgeberechtigten können sich entscheiden, ob sie im Fall überangewählter Vorschulklassen in die Warteliste aufgenommen werden möchten oder eine Zuweisung an eine andere Schule wünschen. Siehe hierzu auch Drs. 22/3589.
Seit dem 15. März 2021 befanden sich alle Schülerinnen und Schüler aus Grundschulen, alle Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen sowie alle Schülerinnen und Schüler aus Internationalen Vorbereitungsklassen und Basisklassen im Wechselunterricht. Somit hat auch für die Vorschulklassen nach den Märzferien der Wechselunterricht für Gruppen über 15 Schülerinnen und Schüler gestartet. Die Vorschulklassen nahmen bis zu einer Gruppengröße von 15 Schülerinnen und Schülern die Vollpräsenz auf. Sollte in den VSK bei Vollpräsenz diese Gruppengröße überschritten werden, galt spätestens ab dem 22. März 2021 auch für die Vorschulklasse Wechselunterricht mit Notbetreuung.
Seit dem 17. Mai 2021 können aufgrund kontinuierlich sinkender Infektionszahlen alle Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen wieder in den Wechselunterricht in die Schule kommen. Siehe hierzu auch das Schreiben des Landesschulrates vom 14. Mai 2021 (https://wwwhamburg.de/contentblob/15058408/df9a790a19a075928269c15a40832638/data/b-brief-14-mai-2021.pdf).
Ab dem 31. Mai 2021 sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge und Schulformen bis zu den Sommerferien wieder zum vollen Präsenzunterricht nach Stundenplan in die Schulen kommen. Der Unterricht soll deshalb wieder in allen Fächern stattfinden, das betrifft auch die Schulfächer Sport, Musik und das Schulschwimmen in der Grundschule. Siehe hierzu auch das Schreiben des Landesschulrates vom 26. Mai 2021 (https://www.hamburg.de/contentblob/15087800/1d20a76256de43cea4162d50fe4c4e9e/data/b-brief-26-mai-2021.pdf).
Die Aussetzung der Präsenzpflicht in Schulen ist bis zum 23. Juni 2021 verlängert worden.
Die Bildungs- und Betreuungsangebote im Präsenzunterricht und die Angebote in den Distanzphasen orientieren sich am Bildungsprogramm für Vorschulklassen in Hamburg "Kleine Kinder - Große Chancen" https://li.hamburg.de/contentblob/14016410/638e58e262afe9adc9e105e69c4ddabe/data/bildungsprogramm-vorschule.pdf).
Ein besonderes Anliegen frühkindlicher und vorschulischer Bildung und Erziehung ist die Verringerung der Bildungsbenachteiligung von Kindern aus schwierigen familiären oder sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen sowie von Kindern mit erschwerten Ausgangslagen im Spracherwerb. Dieses Anliegen soll das Bildungsprogramm in seinen Zielsetzungen sowie mit seinen Anregungen und Arbeitshilfen unterstützen. Dabei werden auch die Sorgeberechtigten und Familien als wichtige Partner vorschulischer Bildungsangebote berücksichtigt.
Mit dem Bildungsprogramm für Vorschulklassen sollen die vorschulische Bildung und Erziehung gestärkt und den Pädagoginnen und Pädagogen in den Vorschulklassen für ihre tägliche Arbeit eine Orientierung und praktische Unterstützung an die Hand gegeben werden. In der Vorschule lernen Kinder spielerisch und fächerübergreifend anhand bestimmter Lerngegenstände, die eine subjektive Bedeutsamkeit in ihrem Alltag haben. Diese Herangehensweise greift das Bildungsprogramm auf. Neben klaren Kerncurricula für die einzelnen Bildungsbereiche und verbindlichen Vorgaben zum Auftrag der vorschulischen Bildung sowie zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsprozesse gibt es zahlreiche Anregungen und Praxismaterialien, die die Umsetzung der Vorgaben in die schulische Praxis unterstützen sollen. Innerhalb des gesamten Bildungsprogramms erfährt neben der sprachlichen nun auch die frühe mathematische Bildung eine herausgehobene Bedeutung, denn sprachliche und mathematische Basiskompetenzen haben nachweislich eine Schlüsselfunktion für das spätere schulische Lernen und für den Lernerfolg in vielen Fächern.
Das Bildungsprogramm wurde auf der Basis von Erkenntnissen aus der Bildungsforschung, auf der Grundlage von Vorgaben der Kultusministerkonferenz und anknüpfend an Erfahrungen aus der vorschulischen Praxis erarbeitet. Folgende Themenfelder standen besonders im Fokus:
In seiner Struktur und in seinen Inhalten ist das Bildungsprogramm anschlussfähig an den Bildungsplan der Grundschule und an die Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration gestaltet. Es greift damit die bestehende Kommunikation und Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zur Gestaltung des vorschulischen Jahres auf und schafft eine Grundlage, diese Kooperationen zur Gestaltung anschlussfähiger Übergänge zu vertiefen.
Die BSB erfasst nicht zentral, wie viele Kinder davon mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf, an den Präsenzangeboten teilgenommen haben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Schülerinnen und Schüler, die aus unterschiedlichen Gründen besonders der gezielten Unterstützung bedürfen, wurden seit Beginn der Pandemie auch besonders in den Blick genommen. Obwohl bislang der Unterricht in der Regel in Form von Distanzunterricht abgehalten werden musste, haben Sorgeberechtigte die Möglichkeit, ein Lern- und Betreuungsangebot in der Schule zu nutzen, in dem ihr Kind unter pädagogischer Anleitung die für den Distanzunterricht vorgesehenen Aufgaben bearbeiten kann.
Schulen halten ein Lern- und Betreuungsangebot von 8 bis 16 Uhr vor und grundsätzlich soll kein Kind von den Schulen abgewiesen werden. Dieses Angebot gilt für Kinder bis 14 Jahre (also auch für die Schülerinnen und Schüler der Vorschulklassen), im Einzelfall für Jugendliche über 14 Jahre mit psychosozialem Unterstützungsbedarf sowie für die kleine Gruppe älterer Jugendlicher mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf.
Im zentralen Lernmanagementsystem LMS Lernen Hamburg (LMS) können Schulen Schülerinnen und Schüler, die zu Hause betreut werden, mit Lernangeboten unterstützen. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) bietet für Schulen, die das LMS nutzen, Fortbildungsmaßnahmen an, die von vollständigen pädagogischen Tagen für ganze Kollegien bis zu Fortbildungen zur Nutzung des LMS, zu Einsatzszenarien in Fernunterrichtssettings und speziellen Abrufangeboten nach Wunschlage der Schulen gehen. Ferner stehen den Schulen im LMS Beispielkurse und sogenannte fachdidaktische Showrooms bereit, die beispielhaft Unterrichtsszenarien vieler Fächer in einem Lernmanagementsystem angeben. Darüber hinaus gibt es aber auch Beispielkurse zur Nutzung der Funktionalitäten eines Lernmanagementsystems für Lehrkräfte und eine Spielwiese zum Ausprobieren.210 staatliche Schulen in Hamburg nutzen das Lernmanagementprogramm "LMS.Lernen.Hamburg" (Stand 23. Februar 2021). Im Übrigen siehe zum LMS die Drs. 22/2224 und 22/3480 und die Pressemitteilung der BSB "Bereits 100 Schulen unterrichten digital mit dem Hamburger Lernmanagementsystem "Lernen Hamburg" vom 1. Oktober 2020 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14377750/2020-10-01-bsb-schulen-unterrichten-digital-mit-lms/).
Zur Erhebung dieser Daten, welche Schulen im Bezirk Harburg LMS nutzen, müsste eine umfangreiche Schulabfrage bei den zuständigen Schulaufsichten für alle Schulen im Bezirk Harburg erfolgen, die mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden wäre, der aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID 19-Pandemie bei der die Schulleitungen derzeit unter einer hohen Arbeitsbelastung stehen, nicht leistbar ist.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass über den Wechselunterricht alle Kinder, bis auf wenige Ausnahmen, erreicht werden. Auf der Grundlage der Handreichung zur Gestaltung des Hybridunterrichtes haben die Schule eigene Konzepte für die Beschulung auch der Vorschulkinder im Distanz- und Hybridunterricht erarbeitet. Grundsätzlich berücksichtigen sie dabei eine ausgewogene Verteilung aller Bildungsbereiche und das Sicherstellen eines regelmäßigen Kontaktes zu allen Schülerinnen und Schülern sowie die Reflexion der Lernfortschritte und die Sicherstellung des fachlichen Lernens. Die BSB hat bereits frühzeitig Handlungsempfehlungen auch für diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern herausgegeben.
Seit Beginn der Pandemie wurden auch Kinder der Vorschulklassen und deren Sorgeberechtigte regelmäßig informiert, beraten und mit Aufgaben und Materialien für das Lernen zu Hause versorgt. Die Lehrkräfte wurden aufgefordert, geeignete Wege für die Kommunikation mit Sorgeberechtigten zu entwickeln, die nicht über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen und entsprechende Unterstützungsangebote bereitzustellen. Die BSB unterstützt die Schulen durch zahlreiche Maßnahmen wie z. B. mehrsprachige Elternbriefe und Podcasts, finanzielle Zuschüsse und Hilfe bei der Vermittlung von Sprach- und Kulturmittlern und/oder Elternmentoren aus dem entsprechenden Kulturkreis und ein umfangreiches Beratungsangebot der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI).
Die Schulen müssen mit jeder Schülerin und jedem Schüler aus der Vorschulklasse mindestens einmal pro Woche persönlich Kontakt aufnehmen. Wie bereits in der Phase der ersten Aussetzung des Präsenzunterrichts haben alle Schulen für ihre Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Monaten Lernmaterialpakete zusammengestellt. Wie aus vielen Rückmeldungen der Schulen und den Erfahrungen bekannt ist, haben sich die Schulen stark eingesetzt, in vielen Fällen wurde und wird das erforderliche Unterrichtsmaterial für die Schülerinnen und Schüler durch die Vorschulklassenlehrkräfte persönlich bereitgestellt.
Die BSB und das LI unterstützen die Schulen gezielt bei der Gestaltung eines Unterrichtsangebots für die Schülerinnen und Schüler aus den Vorschulklassen unabhängig davon, ob dieser in Form von Präsenzunterricht oder Distanzunterricht stattfindet.
Wie bereits in den vergangenen Ferien können auch in diesem Jahr in den Sommerferien 2021 von den allgemeinbildenden Schulen und den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren "Lernferien" angeboten werden. Sie richten sich an Schülerinnen und Schüler mit Lernschwächen, Sprachförderbedarf und pandemiebedingten Problemlagen. Aufgrund der guten und zunehmenden Anwahl der "Lernferien" werden diese auch weiterhin jeweils in den "längeren" Ferien angeboten, also im März, im Sommer und im Oktober. Mit einer Rekordteilnahme von 10.630 Schülerinnen und Schülern wurden in den Märzferien 2021 in 241 Hamburger Schulen die Lernferien durchgeführt, siehe auch Pressemitteilung "Lernferien im März mit Rekord: 10.630 Schülerinnen und Schüler machten mit" (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15042640/2021-05-03-bsb-lernferien-im-maerz-mit-rekord/). Die Lernferien sind einer von mehreren Bausteinen, mit denen coronabedingte Lernrückstände aufgearbeitet werden sollen (weitere Bausteine: Mentoren-Programm "Anschluss" und kostenlose schulische Lernförderung).
Hamburg konnte seit Ausbruch der Pandemie durch die massive Anschaffung zusätzlicher Endgeräte die digitale Ausstattung der Schulen deutlich verbessern und die staatlichen Schulen verfügen bereits jetzt über eine leistungsfähige IT-Infrastruktur.
Hamburg führt bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule weit vor den anderen Bundesländern und investiert in die Digitalisierung fast fünf Mal so viel wie die anderen Bundesländer (siehe Pressemitteilung vom 22. Februar 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14918424/2021-02-22-bsb-hamburg-spitze-bei-investition-in-digitalisierung/).
Unter der Zusatzvereinbarung Sofortausstattungsprogramm zum DigitalPakt Schule hat der Bund insgesamt 500 Mio. € für die Anschaffung von mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt, wovon 12,79 Mio. € auf die Freie und Hansestadt Hamburg entfallen.
Die BSB hat diese Gelder bereits vollständig abgerufen und investiert und hat 2020 im Rahmen einer Ausstattungsinitiative mehr als 45.000 mobile Endgeräte für die Schulen angeschafft. Hinzu kommen die bereits vorhandenen 8.000 mobilen Endgeräte an allgemeinbildenden Schulen sowie die 10.000 an den berufsbildenden, so dass die staatlichen Hamburger Schulen insgesamt über 63.000 mobile Endgeräte verfügen. Dabei sind in der Regel die aus dem Sofortausstattungsprogramm zum DigitalPakt Schule geförderten Tablets und Notebooks, an bedürftige Schülerinnen und Schüler auszuleihen. Für den Fall, dass aus diesem Kontingent kein Leihgerät für die betroffene Schülerin oder den betroffenen Schüler vorhanden ist, ist auf Antrag der betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Sorgeberechtigten eine Bescheinigung zur Beantragung einer entsprechenden Ausstattung beim zuständigen Sozialleistungsträger durch die Schulleitung auszustellen.
Zur Digitalisierung und digitalen Endgeräten siehe auch die Stellungnahmen der BSB in den Drs. 21-1239.1 und 21-1106.1.
Die angefragten Daten liegen der BSB nicht zentral vor.
Zur Erhebung dieser Daten müsste eine umfangreiche Schulabfrage bei den zuständigen Schulaufsichten für alle Schulen im Bezirk Harburg erfolgen, die mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden wäre, der aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID 19-Pandemie bei der die Schulleitungen derzeit unter einer hohen Arbeitsbelastung stehen, nicht leistbar ist.