22-1251.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Mehr Sicherheit für Fußgänger*innen: Querung an der Neuwiedenthaler Straße prüfen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 10.09.2026 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 11.1

Sachverhalt

In der Nachbarschaft an der Neuwiedenthaler Straße beseht der Wunsch nach einer sicheren Querungsmöglichkeit. Konkret geht es um den Bereich auf Höhe der Altwiedenthaler Straße, in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle Altwiedenthaler Straße und der Bäckerei Hillert. Der nächste gesicherte Übergang (Ampel an der Kreuzung Neuwiedenthaler Straße / Lange Striepen Minnerstieg) stellt für viele Fußnger*innen einen deutlichen Umweg dar. Gleichzeitig wird berichtet, dass Fahrzeuge auf der Neuwiedenthaler Straße in diesem Abschnitt häufig mit vergleichsweise hoher Geschwindigkeit unterwegs sind, was die Querung zusätzlich erschwert und die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Eine zusätzliche, barrierefreie Querungsmöglichkeit in Form eines Fußngerüberwegs (Zebrastreifen) könnte die Situation verbessern und die Sicherheit insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen erhöhen.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung empfiehlt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemäß § 27 BezVG, die Einrichtung einer sicheren Querungsmöglichkeit für Fußngerinnen und Fußnger auf der Neuwiedenthaler Straße, Höhe Altwiedenthaler Straße (Bushaltestelle Altwiedenthaler Straße / Bäckerei Hillert), zu prüfen. Dabei soll insbesondere die Verkehrssicherheit, das Aufkommen von querenden Personen sowie die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs berücksichtigt werden.

Über das Ergebnis der Prüfung soll im Ausschuss für Mobilität und Inneres berichtet werden.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

17. Juli 2026

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

In der Drs. 22-1251 empfiehlt die BV Harburg der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemäß § 27 BezVG, die Einrichtung einer sicheren Querungsglichkeit für Fußngerinnen und Fußnger auf der Neuwiedenthaler Straße, Höhe Altwiedenthaler Straße (Bushaltestelle „Altwiedenthaler Straße“ / Bäckerei Hillert) zu prüfen. Dabei soll insbesondere die Verkehrssicherheit, das Aufkommen von querenden Personen sowie die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs berücksichtigt werden. Unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 47 wird nachfolgend Stellung genommen.

Die Neuwiedenthaler Straße im Bezirk Hausbruch ist eine Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung und Teil des ZEB-Netzes (Zustandserfassung und Bewertungs-Netz). Sie ist eine der wenigen Ost-West-Verbindungen -mit jeweils einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung- in Hausbruch. Zudem ist sie mitihrer Länge von ca. 3 km wichtige Ausweichstrecke für Verkehre, sofern der Verkehrsfluss auf der Cuxhavener Straße (B 73) nicht mehr leistungsfähig ist. Die Fahrbahn weist einen Querschnitt von ca. 7m auf. Angrenzend an die Fahrbahn befinden sich teilweise Seitenstreifen oder Begleitgrün. Auf beiden Seiten befinden sich bauliche Radwege im Altbestand, jedoch ohne Radwegbenutzungspflicht. Radfahrer fahren im Mischverkehr oder auf den baulichen Radwegen. Im betreffenden Streckenbereich befinden sich Grundstückszufahrten, eine Zufahrt zu einer Tankstelle und Bushaltestellen.

Den DTVw Bedarfszählstellen 7524 (Neuwiedenthaler Straße/ Rehrstieg) und 7359 (Neuwiedenthaler Straße/ Waltershofer Straße) können rege Verkehrsstärken in 24 Stunden entnommen werden. Im Bereich der Einmündung Altwiedenthaler Straße befinden sich zwei Bushaltestellen, welche in der Neuwiedenthaler Straße gelegen sind. Diese Haltestellen werden durch die Buslinien 250, 251, N641 und X40 mit insgesamt 261 Abfahrten täglich bedient.

Die zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt gemäß § 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 50 km/h.

Neben einer nah gelegenen Signalisierung im Westen befindet sich im Osten erst eine signalisierte Querung in ca. 300 Meter Entfernung (Neuwiedenthaler Straße/ Hausbrucher Bahnhofstraße). In der Neuwiedenthaler Straße 135 137 befinden sich einige kleinere Geschäfte. In der Straße Lange Striepen 51 befindet sich die Grundschule An der Haake. Derzeit befinden sich dort ca. 450 Kinder in der schulischen Betreuung. Die Grundschule hat eine verbindliche Anwesenheit von Mo. bis Mi. von 08:00 15:30 Uhr und Do. und Fr. von 08:00 13:00 Uhr.

Die Straße Lange Striepen ist eine westlich gelegene Parallelstraße zur Altwiedenthaler Straße. Diese weist für den Schulweg der Fußgänger keine direkten Verbindungen zueinander auf.

Stellungnahme

Schulkinder, welche aus Richtung Neuwiedenthaler Straße kommen, können an der signalisierten Querungsstelle Neuwiedenthaler Straße/ Lange Striepen die Straße sicher queren. Diese signalisierte Querung vom 28.06.1996 ist der direkte Weg zur Grundschule und auch Teil des Verkehrsunterrichtes durch hiesige Polizeiverkehrslehrer. Mit dem Bus anreisende Schüler gehen ebenfalls direkt auf den jeweilig ankommenden Gehwegen ca. 120 Meter bis zur sicheren Signalisierung.

Eine Verkehrszählung in der Neuwiedenthaler Straße ggü. 131 am 30.06.2026 zwischen 07.33 und 08.33 Uhr ergab, dass in beide Richtungen 845 Kfz gezählt wurden. In dieser Zeit querten 41Fußnger die Fahrbahn in der Neuwiedenthaler Straße zwischen Lange Striepen und August-Somann-Weg.

Eine zweite Zählung an selbiger Zählungsstelle zwischen 13.03 und 14.03 Uhr ergab, dass in beide Richtungen gemessen 837 Kfz gezählt wurden. In dieser Zeit querten 21 Fußnger die Fahrbahn im obigen Bereich.

Bei beiden Zählungen querten einige Personen die Fahrbahn auf dem Hin- und Rückweg, wurden auch doppelt gezählt. Eingeschränkte Personen wurden in beiden Zählungen nicht beim Queren beobachtet.

Im Rahmen der Auswertung über die elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSKA) ist die Einmündung als Unfallhäufungsstelle (UHS) ausgewiesen. In der 3-Jahresauswertung wurde ein Personenunfall registriert. Hierbei hat ein Fußnger direkt im Einmündungsbereich Altwiedenthaler Straße die Fahrbahn überquert und hatte ein Fahrzeug übersehen. Der Fußnger wurde leicht verletzt. Die anderen Verkehrsunfälle standen nicht im Zusammenhang mit querenden Fußngern.

Aufgrund der StVO-Novelle 2024 ist die Anordnung eines Fußngerüberwegs (FGÜ) auch unterhalb der Mindestzahlen an Querungswilligen und Fahrzeugstärken ohne besondere Gefahrenlage möglich. Voraussetzung hierfür ist die Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger hinsichtlich der Planung für die Herstellung. Eine solche Abstimmung fand bisher nicht statt, da aus Sicht der StVB keine Erforderlichkeit für die Anordnung gesehen wird. Bei entsprechender Planung durch den Bezirk würde das PK 47 aber eine entsprechende Anordnung fertigen.

Im Rahmen der Verkehrszählung konnte beobachtet werden, dass durch die vielen Grundstückszufahrten, die gut angenommene Tankstelle und die dort häufig haltenden Busse der Verkehr durch verkehrsbedingt haltende oder einfahrende Kraftfahrzeuge langsam fahren musste.

Weiterhin wurde zu dieser Zeit regelhaft die Signalisierung der Querungsstelle Neuwiedenthaler Straße / Lange Striepen angefordert. Hierbei kam es stets zusätzlich zur Verlangsamung des Verkehrsflusses und zu einer Lückenbildung im Fließverkehr, welche ein Queren von Fußngern im Bereich der Bushaltestellen ermöglichte.

Aufgrund der vorstehend genannten Ein- und Ausfahrten und der Bushaltestelle ist die Anordnung eines FGÜ in unmittelbarer Nähe der Altwiedenthaler Straße nicht möglich. Der nächstmögliche Standort für den FGÜre in östlicher Richtung hinter der Bushaltestelle und einer Grundstückszufahrt. Es ist fraglich, ob die Fußnger sich zunächst in östliche Richtung und dort über den FGÜ begeben würden, um nach Querung der Neuwiedenthaler Straße wieder zurück in westliche Richtung bis zur Altwiedenthaler Straße zu gehen.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass für die Herstellung des FGÜ an der beschriebenen Örtlichkeit unter Einhaltung der erforderlichen Sichtweiten auf den FGÜ und die Aufstellfläche Parkraum entfallen würde. Eine entsprechende Abstimmung zwischen dem Bezirk und der BVM im Rahmen des Moratoriums wäre somit Voraussetzung für die Herstellung des FGÜ.

Daten zu Geschwindigkeitsmessungen liegen der StVB des PK 47 für den besagten Bereich nicht vor. Die Geschwindigkeitsmessungen der VD 1 fanden ausnahmslos weit abseits des zur Rede stehenden Bereichs in der Neuwiedenthaler Straße (Hausnummern 1 bis 18) in den Jahren 2024-2026 statt.

Fazit

Die Anordnung eines FGÜ ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht erforderlich. Sollte der Bezirk dennoch eine FGÜ planen, wird die StVB des PK 47 dieses Vorhaben konstruktiv begleiten.

gez. Böhm f.d.R.

Schulz

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Neuwiedenthaler Str. Altwiedenthaler Str. Lange Striepen Minnerstieg Cuxhavener Str. Rehrstieg Rehrstieg Waltershofer Str. Hausbrucher Bahnhofstraße Parallelstraße Schulweg August-Somann-Weg Hausbruch August-Somann-Weg

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