Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Fuß- und Radverkehr bei neuer Köhlbrandquerung mitdenken
Wer zu Fuß über die aktuelle Köhlbrandbrücke möchte, muss einiges an sportlicher Fitness mitbringen – und hat auch nur an einem Tag im Jahr die Chance dazu. Beim jährlichen Köhlbrandbrückenlauf können rund 6.000 Läufer:innen die Aussicht von dem Wahrzeichen des Hamburger Hafens aus genießen. Daneben müssen sie aber auch 12,3 Kilometer rennen, inklusive der zu Fuß doch deutlich spürbaren Höhenmeter. Auch mit dem Rad ist die Köhlbrandbrücke nur selten zu befahren, etwa bei der jährlichen Fahrradsternfahrt oder – bei sehr guter Ausdauer – im Rahmen der Cyclassics.
In den Sechziger- und Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts, als die Köhlbrandbrücke und auch der neue Elbtunnel geplant und gebaut wurden, hatte man Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende leider nicht im Blick, beide Bauwerke wurden allein für den Kfz-Verkehr gebaut. Heute wissen wir, dass eine gute und attraktive Infrastruktur für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen dazu führt, dass diese eben auch genutzt wird und dass sie Menschen dazu einlädt, sich umweltfreundlich und gesundheitsfördernd fortzubewegen – dank elektrischer Unterstützung mit dem E-Bike auch auf längeren Arbeitswegen.
Die Fehler der Vergangenheit sollten bei den Planungen für eine neue Köhlbrandquerung unbedingt vermieden werden. Heutzutage sind bei allen Baumaßnahmen Fußgänger:innen und Radfahrende selbstverständlich mitzudenken. Spätestens mit dem Siegeszug der E-Bikes sind die geplanten maximal 4% Steigung auch für ungeübte Freizeitradler:innen zu bewältigen. Die neue Köhlbrandbrücke muss daher in den HPA-Masterplan Radverkehr für das Hafengebiet aufgenommen werden.
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, dass bei den Planungen für eine neue Köhlbrandquerung auch Spuren für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen werden und die Köhlbrandbrücke in den HPA-Masterplan Radverkehr für das Hafengebiet aufgenommen wird.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
21.05.2024
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
In Drs. 20/14809 ist ausgeführt, dass die Voraussetzungen für ein gutes und attraktives Angebot für den Radverkehr geschaffen werden sollen. Die konkrete Ausgestaltung wird Gegenstand des weiteren Planungsprozesses für den Ersatzneubau der Köhlbrandquerung sein. Dabei werden verschiedene Randbedingungen zu berücksichtigen sein, u.a. bauliche Vorgaben sowie verkehrliche und finanzielle Machbarkeiten.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers
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