22-1684.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Einrichtung einer Tempo 30-Strecke am Geutensweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 15.10.2026 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 5.1

Sachverhalt

Die Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg liegt in Fischbek südlich der Bahngleise, nördlich des Stremelkamps und verfügt neben dem Haupteingang am Fischbeker Moor über einen Nebeneingang am Geutensweg. Dieser liegt für die Schüler*innen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen, etwas günstiger zur nächsten Bushaltestelle an der B 73 (Geutensweg). Auch die südlich der B 73 im Gebiet Kiesbarg / Schnuckendrift wohnenden Schüler*innen nutzen zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad den Geutensweg als Schulweg. Darüber hinaus kommen die Schüler*innen aus dem Vogelkamp aus Richtung Nordwesten ebenfalls durch den Geutensweg zur Schule.

Sowohl die Schüler*innen aus dem Nordwesten (Vogelkamp) als auch die Schüler*innen aus Richtung Süden müssen den Geutensweg ungesichert überqueren, wenn sie korrekterweise die rechte Straßenseite nutzen möchten. Nördlich der B 73 befindet sich im Geutensweg keine Ampel, keine Einengung oder eine andere Form einer Querungshilfe für den nicht-motorisierten Verkehr.

Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO ist eine Tempobeschränkung auf 30 km/h auch an „hochfrequentierten Schulwegen“ möglich.

Mit dieser neuen Bestimmung kann die Schulwegsicherheit für die Schüler*innen der Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg an diesem Standort deutlich verbessert werden.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass sich im Geutensweg die Rettungswache der Feuerwehr befindet, deren Fahrzeuge im Einsatzfall oft durch den Geutensweg in Richtung der B 73 fahren.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung bittet die örtliche Straßenverkehrsbehörde um Prüfung, ob im Geutensweg eine Tempo-30-Strecke auf Grundlage von § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO eingerichtet werden kann.

Falls für die Anordnung weitere Voraussetzungen, wie z. B. die Vorlage eins „Schulwegplanes“, erfüllt werden müssen, wird um Mitteilung gebeten, welche dies sind und wie das weitere Verfahren zwischen den beteiligten Behörden und weiteren Organisationen gestaltet werden kann.

Über die Ergebnisse der Prüfung und ggf. weitere erforderliche Schritte soll im Ausschuss für Mobilität und Inneres berichtet werden.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

16. September 2026

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 47 zu der Drucksache wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

Die Bezirksversammlung (BV) Harburg bittet die örtliche Straßenverkehrsbehörde um Prüfung, ob im Geutensweg eine Tempo-30-Strecke auf Grundlage von § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO eingerichtet werden kann. Um hier eine Einschätzung der Situation vor Ort zu erhalten, wurde die Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 47 gebeten, eine Stellungnahme nach entsprechenden Beobachtungen zu übermitteln. Dies Stellungnahme wird nachfolgend dargestellt.

Stellungnahme

Das PK 47 wurde mit dem Schreiben der VD 51 vom 31.08.2026 um Zusendung eines Beitrags hinsichtlich Anordnungsfähigkeit einer Tempo-30-Strecke für den Geutensweg in Höhe der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg gebeten.

Im Juni fand an der betreffenden Örtlichkeit eine Verkehrsschau statt. Im Ergebnis wird die Anordnung einer Tempo-30-Streckee im Geutensweg erfolgen. Der Abschnitt wird sich von der Einmündung Stremelkamp bis zum Beginn der Gitter vor der Bahnunterführung (Höhe Lichtmast 5) über eine Länge von ca. 80 Metern erstrecken.

Fazit

Die Bitte der BV Harburg, im Geutensweg eine Tempo-30-Strecke einzurichten, wurde mit dem Ergebnis einer bereits durchgeführten Verkehrsschau bereits erfüllt.

gez. Böhm f.d.R.

Schulz

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Lokalisation Beta
Geutensweg Fischbeker Moor Kiesbarg Schnuckendrift Stremelkamp Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg

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Themen Beta

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