Stellungnahme zum Antrag der FDP Abgeordneten Dirk Kannengießer Annett Musa betr. Zusätzlicher Zebrastreifen am Strucksbarg in Höhe Fuhrenkamp
Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 2.3
Am Strucksbarg sind bereits mehrere Fußgängerüberwege vorhanden. Der Bereich in Höhe Fuhrenkamp wird jedoch besonders stark frequentiert, insbesondere von Schülerinnen und Schülern, die auf dem Weg zur Schule oder nach Hause sind.
An dieser Stelle kommt es regelmäßig zu Situationen, in denen Kinder und Jugendliche die Straße queren, ohne dass dort ein gesicherter Übergang vorhanden ist. Dadurch kann es zu gefährlichen Verkehrssituationen kommen, insbesondere zu Stoßzeiten am Morgen und Mittag.
Ein zusätzlicher Zebrastreifen würde die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erhöhen und den Schulweg für Kinder und Jugendliche sicherer gestalten.
Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob am Strucksbarg, in Höhe Fuhrenkamp, ein zusätzlicher Zebrastreifen eingerichtet werden kann, um die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder und Jugendliche zu verbessern.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
05.01.2026
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Bei der Straße Strucksbarg handelt es sich um eine innerörtliche Vorfahrtstraße. Um diese Straße queren zu können, befindet sich ein Fußgängerüberweg (FGÜ) im östlichen Bereich Strucksbarg Ecke Beerentalweg, sowie ein weiterer FGÜ im westlichen Bereich beim Übergang der Straße Strucksbarg in die Straße Hainholzweg. Ziemlich mittig zwischen diesen beiden FGÜ befindet sich die Straße Fuhrenkamp, welche als Sackgasse beschildert ist. Der Abstand zwischen den beiden FGÜ beträgt ca. 550 Meter. Vom Hainholzweg kommend verläuft die Straße Strucksbarg abschüssig in Richtung Beerentalweg.
Gegenüber der Einmündung Fuhrenkamp befindet sich eine Privatstraße, welche zum dortigen Schützenverein führt, sowie die Zuwegung zur Pestalozzi-Kita und der Schule „In der Alten Forst“ darstellt. Daher findet dort insbesondere zu den Bring- und Holzeiten ein höheres Verkehrsaufkommen statt.
Die Straßenverkehrsbehörde des PK 46 hat sich die Örtlichkeit zu verschiedenen Uhrzeiten mehrfach angesehen, Zählungen durchgeführt und bewertet. Die Fußgängerverkehrsstärken in Kombination mit den Kraftfahrzeugverkehrsstärken sind unterhalb des möglichen / empfohlenen Einsatzbereiches für FGÜ gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Des Weiteren wurde eine Auswertung der Unfälle im Zusammenhang mit Fußgängern innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt. Hierbei wurden keine Unfälle in diesem Zusammenhang festgestellt. Daher sieht die Straßenverkehrsbehörde aufgrund des geringen Fußgängerverkehrsaufkommen im Bereich Fuhrenkamp keine Notwendigkeit einen FGÜ anzuordnen.
gez. Böhm
f.d.R.
Riechers
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