21-2766.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Abstufung des Straßenzuges zwischen Winsener Straße, Marmstorf und B73 zu Bezirksstraßen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.02.2024
Sachverhalt

Zwischen der Winsener Straße und der B 73 ist der Straßenzug - Am Frankenberg – Langenbeker Weg – Marmstorfer Weg – Ernst-Bergeest-Weg – Friedhofstraße – Weusthoffstraße – Lohmannsweg – Milchgrund - Teil des Haupverkehrsstraßennetzes (HVS) der Freien und Hansestadt Hamburg. Schon seit einiger Zeit besteht zwischen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), der Verkehrsdirektion in der Behörde für Inneres (BIS) und der Verwaltung des Bezirksamtes Harburg Konsens, dass dieser Straßenzug auch Teil des Bezirksstraßennetzes sein könnte, da die verkehrliche Bedeutung eher Bezirksstraßen entspricht.

Eine Abstufung hätte mehrere Konsequenzen:

-        Der Bezirk hat mehr Möglichkeiten, Teile dieses Straßenzuges in seine Überlegungen zur Verkehrsberuhigung einzubeziehen, wenn es sich nicht mehr um Hauptverkehrsstraßen handelt.

-        Der Bezirk erhält die Kompetenz, über Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen selbst zu entscheiden; damit werden auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bezirksversammlung bei Planungen gestärkt.

-        Der Bezirk wird Straßenbaulastträger und damit verantwortlich für die Straßenunterhaltung.

Petitum/Beschluss

1.     Die Bezirksversammlung bittet die Bezirksamtsleiterin, Gespräche mit der BVM und der BIS zu führen, mit dem Ziel, den genannten Straßenzug aus dem HVS in das Bezirksstraßennetz zu übergeben.

2.     Im Falle Übertragung des Straßenzuges oder auch Teilabschnitten muss eine Vereinbarung angestrebt werden, wie der Bezirk bei künftigen Instandhaltungs- und Umgestaltungsmaßnahmen unterstützt wird.

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

      12. Januar 2024

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der GRÜNE-Fraktion, Drs. 21-2766 wie folgt Stellung:

 

Der Beschluss der BV wurde durch das Bezirksamt Harburg umgesetzt.

 

Die von der BV gesehenen Vorteile der Abstufung des besagten Straßenzuges werden von der Bezirksverwaltung geteilt. Nach Abstufung der Straßen entstehen für die Bürger:innen des Bezirkes gemeinsam mit der Bezirksverwaltung die besten und anforderungsgerechten Gestaltungsmöglichkeiten dieser öffentlichen Räume.

 

Zur Erreichung dieser günstigen Rahmenbedingung haben mehrere Gespräche und sonstige Kommunikationen mit der zuständigen Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) stattgefunden. Das im Beschluss genannte Ziel wurde im Ergebnis erreicht; die genannten Straßenzüge wurden bereits zu Bezirksstraßen umgestuft.

 

Sobald der Bezirksverwaltung zeitliche Kapazitäten in der fachlich zuständigen Abteilung zur Verfügung stehen, werden die erforderlichen Umplanungen und baulichen Anpassungen angegangen. Die BVM hat die dafür erforderlichen monetären Mittel nach Anmeldung zugesagt.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und werden bei der Herstellung richtlinienkonformer Geh- und Radwege sowie Tempo 30 Zonen berücksichtigt.

 

 

i.V. Trispel