Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion: Fußgänger auf der Fahrbahn Neuenfelder Fährdeich
Der Straßenzug Neuenfelder Fährdeich hat größtenteils keinen Fußgängerweg und auch keinen Fahrradweg. Diese Straße ist eine häufig benutzte Verbindung von Hamburg ins Alte Land oder weiter Richtung Bremerhaven. Aber auch häufig der einzig nutzbare Schulweg.
Besonders für geh-eingeschränkte Personen, für Rollstuhlfahrer*innen, Eltern mit Kinderwagen ist der Weg auf der Straße zum Teil sehr unwegsam. Schulkinder müssen auf der Straße gehen, um zu den Bushaltestellen zu gelangen. Der Weg ist in einem teilweise sehr schlechten Zustand und es besteht Unfallgefahr.
In dem Teilbereich in Verantwortung Hamburg Port Authority (HPA) ist der Weg auf der Deichkrone nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Es handelt sich somit weder um einen Fuß- noch um einen Radweg. Eine Nutzung durch Dritte ist bei einer Hochwasserschutz-Anlage
grundsätzlich nicht vorgesehen.
In dem vom Bezirk Harburg verantworteten Bereich können etliche Passanten den Weg auf der Deichkrone nicht nutzen und gehen ebenfalls auf der Fahrbahn.
Durch die zunehmenden Ausweichverkehre auch durch ortsunkundige Personenwagenfahrer und Lastwagenfahrerinnen über diesen Straßenzug verstärkt nutzen, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen.
Abhilfe ist dringend geboten. Da dem Bezirk scheinbar keine finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stehen und bei der HPA kein Wille erkennbar ist, müssen die betroffenen Bürger weiterhin auf der Fahrbahn gehen.
Dieses Verhalten der Verantwortlichen widerspricht jedoch der Verkehrswegesicherungspflicht.
Das Präsidium der Bezirksversammlung setzt sich bei den zuständigen Stellen dafür ein,
- dass Planungen eingeleitet werden, die diesen unhaltbaren Zustand beenden.
- dass im notwendigen Maße das „Gefahren-Verkehrszeichen 133 Fußgänger“ mit dem Hinweis „auf ganzer Straßenlänge“ oder ähnlich aufgestellt werden.Vor den schwer einsehbaren Bereichen ist und den Engpässen dieses zu wiederholen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
27.05.2024
Die Behörde für Inneres und Sport – PK 47 - und die Behörde für Wirtschaft und Innovation nehmen zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Stellungnahme PK 47
1. Erörterungsgegenstand
Das Präsidium der Bezirksversammlung Harburg regt in ihrem Beschlussvorschlag hinsichtlich
der Gegebenheiten für Fußgänger im Neuenfelder Fährdeich an, dass
- Planungen zur Abstellung der Situation für Fußgänger eingeleitet werden
- und das Verkehrszeichen 133 (Fußgänger) aufgestellt werden.
2. Vorbemerkung
Neuenfelde ist Teil der Elbmarsch-Kulturlandschaft Altes Land und liegt auf der ehemaligen Elbinsel Hasselwerder. Der dörfliche Charakter ist hier erhalten geblieben und das Straßennetz derHauptverkehrsstraßen im Süderelberaum -ist im Vergleich zu anderen Stadtteilen Hamburgs aufgrund der topografischen Gegebenheiten- stark eingeschränkt. Die Einwohnerzahl ist gering.
Der Neuenfelder Fährdeich ist eine dem öffentlichen Verkehr für alle Bereiche gewidmete Straße,Teil des dynamischen Koordinierungsnetzes Hamburg und als Teil der Hauptstraßen zusätzlich als kritischer Straßenbereich ausgewiesen. Die stetig steigenden Infrastrukturbedarfe der Industrie-, Gewerbe- und Obstanbaubetriebe belasten die wenigen Straßen in Neuenfelde temporär deutlich.
3. Stellungnahme
Gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen durch die Straßenverkehrsbehörde Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn
auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
Eine aktuelle Auswertung der Elektronischen Unfalltypensteckkarte (EUSKA) ergab in der 3
Jahresauswertung, dass im Neuenfelder Fährdeich keine Unfälle mit Fußgängerbeteiligung polizeilich registriert wurden.
Eine besondere Gefahrenlage ist hier nicht begründbar.
Gefahrzeichen, wie VZ 133 (Fußgänger) dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.
Der Neuenfelder Fährdeich ist gut überschaubar und baulich so hergestellt, dass dem gemeinen Verkehrsteilnehmer der ländliche Charakter und dessen Besonderheit der Straßenführung sofort deutlich wird. Die Fahrbahn besteht aus Kopfsteinpflaster oder Asphaltdecke. In Teilbereichen sind Gehwege vorhanden. In anderen Bereichen lediglich Straßenbegleitgrün oder ein unmittelbar an der Fahrbahn angrenzender Deich, welcher Deichdurchstiche für Grundstückseinfahrten aufweist. Zudem nutzen Personen die Deichkronen und Deichhinterwege als Fußwege.
Wenige Personen gehen in Teilbereichen auf der Fahrbahn entlang, werden jedoch durch andere Verkehrsteilnehmer wahrgenommen.
Die Anordnung des Gefahrzeichens 133 (Fußgänger) ist an Ermangelung einer rechtlichen Begründbarkeit daher nicht möglich.
4. Sonstige Hinweise
Nach Kenntnisstand der örtlichen Straßenverkehrsbehörde PK 47 wird der Neuenfelder Fährdeich durch zwei Straßenbaulastträger (Hamburg Port Authority, Bezirksamt Hamburg-Harburg)
originär betreut.
Stellungnahme BWI
Aufgrund von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) nimmt die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) wie folgt Stellung:
Der „Neuenfelder Fährdeich“ befindet sich zwischen „Neuer Fährweg“ und „Groß Hove“ und fällt in die Zuständigkeit der Hamburg Port Authority (HPA). Die HPA bestätigt, dass in diesem Bereich größtenteils kein Gehweg vorhanden ist (siehe Anlage Lageplan).
Es wurde festgelegt, dass Fußgänger den Deichkronenweg nutzen können. Radfahrende sind angehalten, die Fahrbahn zu nutzen. Die HPA erfüllt ihre Verkehrssicherungspflicht und hat den Deichkronenweg instandgesetzt. Zusätzlich ist die Erneuerung der Fahrbahn zwischen „Neuer Fährweg“ und „Alter Fährweg“ geplant. Diese Maßnahme wird die Situation für den Kfz-Verkehr und Radfahrende erheblich verbessern. Aufgrund des begrenzten Platzes ist keine Möglichkeit zur Errichtung eines Gehweges in diesem Bereich gegeben.
Die vorgeschlagene Beschilderung wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeikommissariaten (PK) geprüft.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers
.