20-4732.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Rückstau Bundesstraße 73

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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10.09.2019
Sachverhalt


In den Hauptverkehrszeiten kommt es regelmäßig an Wochentagen zu offenbar vermeidbaren erheblichen Rückstaus auf der Bundesstraße 73. Dieses ist im morgendlichen Berufsverkehr im Straßenstück Einmündung Waltershofer Straße bis Moorburger Bogen und nachmittags in Gegenrichtung von der Einmündung Waltershofer Straße bis Rehrstieg festzustellen.

Offenbar sind die Ampelschaltungen an der B73 nicht auf die entsprechende Verkehrsbelastung ausgerichtet.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit der Innenbehörde und dem Landesbetrieb LSBG in Verbindung zu setzen, um durch veränderte Ampelschaltungen oder andere geeignete Maßnahmen zu erreichen, dass es wochentags im Berufsverkehr an der B73 jeweils ab Einmündung Waltershofer Straße nicht zu erheblichen Staubildungen kommt.

Hamburg, am 03.04.2019

Ralf-Dieter Fischer                                     Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender                                 Brit-Meike Fischer-Pinz

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg 03.06.2019

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU Drs. 20-4732 wie folgt Stellung:

 

 

Die Lichtsignalanlagen (LSA) an der Bundestraße 73 sind im Bereich Süderelbe zu den Hauptverkehrszeiten morgens stadteinwärts und nachmittags stadtauswärts aufeinander abgestimmt und koordiniert.

 

Zwischen der Waltershofer Straße und Moorburger Bogen ist eine Verbesserung des Verkehrsflusses für die Zeit am Morgen stadteinwärts möglich. Dies hat allerdings gleichzeitig Einschränkungen der Koordinierung der Gegenrichtung zur Folge. Der LSBG wird versuchsweise die Koordinierung entsprechend anpassen. Für diese Anpassungen ist noch weiterer Bearbeitungsaufwand erforderlich, sodass die Änderungen voraussichtlich erst im dritten Quartal des Jahres 2019 umgesetzt werden können.

 

r die Fahrtrichtung stadtauswärts am Nachmittag zwischen der Waltershofer Straße und dem Rehrstieg sind kaum Optimierungen möglich. Die Freigabe der Nebenrichtung (KFZ bzw. Fußverkehr) wird an der LSA Cuxhavener Straße / Rehrstieg am Nachmittag in jedem Umlauf angefordert. Für die Cuxhavener Straße stadtauswärts ist dementsprechend die Freigabe im Verltnis zu den Freigaben der davor liegenden LSA kürzer, was zu Veränderungen im Verkehrsfluss führen kann.

 

 

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers