Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Nutria: Aktuelle Datenlage für Methoden des Bestandsmanagements
Letzte Beratung: 15.09.2026 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6.1
In der Debatte zur Reduktion der Nutriapopulation wird aktuell um die beste Methode gestritten. Hierbei werden, neben Allgemeinmaßnahmen wie Schilder für ein Fütterungsverbot oder angepasste Ufergestaltung, auch aktive Maßnahmen zur Bestandsregulierung nötig.
In der Vergangenheit wurde vor allem auf die Bejagung gesetzt, unter anderem mittels Lebendfallen und der sogenannten „Schwanzprämie“. Als Alternative wird nun, unter Verweis auf Pilotprojekte in Italien, auf die Möglichkeit einer Kastration verwiesen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, auskunftsfähige Vertreter der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) in den Ausschuss für Klima, Umwelt- und Verbraucherschutz (KUV) einzuladen, um eine Einschätzung zur aktuellen Datenlage hinsichtlich der Wirksamkeit, Kosten und Umsetzbarkeit verschiedener Methoden des Bestandsmanagements (Bejagung vs. Kastration) von Nutrias zu geben. Hierbei sollen verschiedene Projekte kurz umrissen und die daraus hervorgegangenen Paper mit den entsprechenden Kernaussagen vorgestellt werden.
Darüber hinaus soll der Evidenzgrad eingeschätzt und explizit ausgeführt werden, ob die Paper ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen haben.
Der Bericht der Fachbehörde kann dem KUV alternativ auch schriftlich vorgelegt werden.
Hamburg, am 08.05.2026
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
27.August 2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu der Drucksache wie folgt Stellung:
Hintergrund
Zum Thema der Kastration bzw. Sterilisation von Nutria wurde bereits im Jahr 2023 im Gutachten „Maßnahmenkonzept, Bestand – Schäden – Maßnahmen für die Art Nutria (Myocastor coypus) in den Hamburger Bezirken Bergedorf und Harburg“ eine erste Einschätzung vorgenommen. Das Gutachten kommt auf Seite 68 zu dem Ergebnis, dass diese Methode „nicht praktikabel und nur unter einem sehr hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand möglich wäre“. Zudem wird darauf hingewiesen, dass belastbare Studien zum Erfolg dieser Methode fehlen. Das Gutachten ist im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht.
Aufbauend auf dieser Einschätzung haben die Fachbehörde und eine externe Auftragnehmerin seit 2023 weitere Recherchen zur Kastration und Sterilisation von Nutria durchgeführt. Berücksichtigt wurden wissenschaftliche und graue Literatur, Berichte in unterschiedlichen Medien sowie eine beispielhafte Berechnung für die Hamburger Population.
Darüber hinaus erfolgte ein Austausch mit den für die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zuständigen Fachbehörden aller Bundesländer. Danach sind in Deutschland keine Projekte bekannt, bei denen Nutria zur Bestandsregulierung kastriert oder sterilisiert werden. In Gebieten mit Nutriavorkommen erfolgt in der Regel eine Bejagung.
Internationale Erfahrungen und wissenschaftlicher Kenntnisstand
Internet- und Literaturrecherchen zeigen, dass es in Italien seit mindestens 2008 verschiedene Ansätze zur Kontrolle von Nutriapopulationen durch Kastration oder Sterilisation gegeben hat. Auffällig ist jedoch, dass keine begutachteten wissenschaftlichen Veröffentlichungen vorliegen, in denen diese Projekte und insbesondere ihre populationsbiologischen Auswirkungen detailliert ausgewertet werden. Gefunden wurden lediglich veterinärmedizinische Fachartikel, die sich mit den operativen Methoden befassen, beispielsweise Di Ianni et al. (2025).
Auch das von der Fachbehörde beauftragte biologische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass vergleichbare Projekte mit Populationsgrößen wie in Hamburg nicht bekannt sind. Die bislang verfügbaren Berichte beziehen sich überwiegend auf kleine und räumlich isolierte Bestände, insbesondere in Italien. Teilweise stammen die herangezogenen Erkenntnisse zudem aus Projekten mit anderen Tierarten, beispielsweise dem Kanadischen Biber (Castor canadensis), und lassen sich daher nicht unmittelbar auf Nutria übertragen.
So wurden etwa in einem abgegrenzten Gebiet mit einer kleinen Population insgesamt 77 Nutria gefangen und kastriert oder sterilisiert. Die eingesetzten veterinärmedizinischen Verfahren wurden wissenschaftlich veröffentlicht (Bonaffini et al. 2023). Veröffentlichungen dazu, ob und über welchen Zeitraum diese Eingriffe tatsächlich zu einer Verringerung der Population geführt haben, liegen hingegen nicht vor. Auch weitere Projekte aus den Räumen Parma, Turin und Sesto San Giovanni werden lediglich in Berichten erwähnt, ohne dass belastbare wissenschaftliche Auswertungen ihrer populationsökologischen Wirksamkeit verfügbar sind.
Fachliche Einordnung der Methode
Die Kastration oder Sterilisation wird von verschiedenen Akteuren als mögliche tierschutzorientierte Alternative zur Bejagung angesehen, da sie den Schutz des einzelnen Tieres in den Vordergrund stellt. Bei einer Sterilisation – beispielsweise durch die Unterbrechung der Samenleiter – bleiben der Sexualtrieb und grundsätzlich auch das territoriale Verhalten der Tiere erhalten. Dies kann theoretisch von Vorteil sein, weil behandelte Tiere weiterhin Reviere besetzen, sich jedoch nicht mehr fortpflanzen.
Ob dieser Ansatz unter den konkreten Bedingungen einer großen, offenen und nicht isolierten Population zu einem langfristigen Bestandsrückgang führt, ist bislang jedoch nicht wissenschaftlich belegt. Die Hamburger Nutriapopulation steht sowohl innerhalb des Stadtgebietes als auch mit Populationen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Austausch. Selbst bei einer hohen Behandlungsquote könnten daher fortpflanzungsfähige Tiere aus angrenzenden Gebieten zuwandern und den erzielten Effekt abschwächen oder aufheben.
Aus tierschutzrechtlicher Sicht wäre ein entsprechendes Vorgehen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Unfruchtbarmachung zur Verhinderung einer unkontrollierten Fortpflanzung kann nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 des Tierschutzgesetzes grundsätzlich zulässig sein. Voraussetzung wären insbesondere eine tierärztliche Durchführung unter wirksamer Betäubung und Schmerzbehandlung sowie ein tierschutzgerechtes Konzept für Fang, Transport, vorübergehende Hälterung, Nachsorge und Freilassung. Besonderer Klärungsbedarf bestünde bei trächtigen oder säugenden Weibchen, abhängigen Jungtieren und hinsichtlich der erforderlichen Nachsorge bei einem wassergebundenen Säugetier.
Entsprechende rechtliche Fragen zeigten sich im Jahr 2025 beim Pilotprojekt „Biologisches Populations-Management für Waschbären“ in Kassel. Das Projekt wurde nach einer Änderung der behördlichen Zuständigkeit zunächst pausiert und einer erneuten rechtlichen Prüfung unterzogen. Dabei waren neben naturschutzrechtlichen Fragen auch Fragen zur EU-Verordnung und insbesondere die tierschutzgerechte Nachsorge sowie die mögliche Einordnung des wissenschaftlich begleiteten Pilotprojektes als genehmigungspflichtiger Tierversuch zu klären. Aus dem Vorgang lässt sich kein generelles Verbot der Kastration oder Sterilisation invasiver Wildtiere ableiten. Er verdeutlicht jedoch, dass für ein entsprechendes Hamburger Projekt vorab die tierschutzgerechte Durchführung, die Abgrenzung zwischen Management-maßnahme und Tierversuch sowie die Zulässigkeit der Wiederfreilassung und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen abschließend geprüft werden müssten.
Praktische und finanzielle Voraussetzungen
Bei der Umsetzung eines Sterilisations- oder Kastrationsprojektes wären insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Beispielrechnung für Hamburg
Der erforderliche Aufwand lässt sich anhand der im Gutachten von 2023 ermittelten Bestandsdaten überschlägig darstellen. Wird die dort genannte mittlere Schätzung von rund 25.000 Nutria in den Bezirken Bergedorf und Harburg zugrunde gelegt und für eine beispielhafte Maximalbetrachtung angenommen, dass 80 Prozent des Bestandes behandelt werden müssten, wären mehr als 20.000 Tiere zu fangen und zu operieren. Die angenommene Quote von 80 Prozent ist dabei nicht als wissenschaftlich belegter Schwellenwert für die Hamburger Nutriapopulation zu verstehen. Sie dient ausschließlich der überschlägigen Aufwandsberechnung. Welche Behandlungsquote erforderlich wäre, um das Populationswachstum zu stoppen oder einen dauerhaften Bestandsrückgang zu erreichen, ist bislang nicht bekannt und wäre insbesondere von der Fortpflanzungsrate, der natürlichen Sterblichkeit, dem Anteil behandelter Weibchen sowie der Zu- und Abwanderung abhängig.
Bei durchschnittlichen medizinischen Kosten von etwa 400 Euro pro Tier ergäben sich allein für die Eingriffe Kosten von rund 8 Millionen Euro. Aufwendungen für Fang, Transport, Vor- und Nachsorge, Hälterung, Personal und zusätzliche Fallen wären darin noch nicht enthalten. Ein solches Vorgehen wäre daher mit einem außerordentlich hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden und nach derzeitiger Einschätzung nicht verhältnismäßig.
Zum Vergleich zahlen die Bezirke Bergedorf und Harburg seit dem Sommer 2023 und seit Mai 2025 eine Aufwandsentschädigung für erlegte Nutria. Diese sogenannte Schwanzprämie betrug zunächst 7 Euro je Tier und dient als anteilige Kompensation der bei der Bejagung entstehenden Kosten sowie als Anreiz für die Beteiligung der Jägerinnen und Jäger. Da die Prämien teilweise zeitversetzt oder gesammelt abgerechnet werden, ist eine eindeutige Zuordnung zu den jeweiligen Jagdjahren nur eingeschränkt möglich.
Im Bezirk Bergedorf wurden folgende Prämien ausgezahlt:
Kalenderjahr |
Eingereichte Nutria |
Ausgezahlte Summe |
2023 |
1.840 |
12.880 Euro |
2024 |
1.496 |
10.472 Euro |
2025 bis einschließlich April |
1.294 |
9.058 Euro |
Gesamt |
4.630 |
32.410 Euro |
Entsprechende Abrechnungszahlen aus dem Bezirk Harburg liegen bislang nicht vor. Seit dem 1. Dezember 2025 beträgt die Aufwandsentschädigung hamburgweit 14 Euro je erlegter Nutria. Außerdem wurde die Bejagung auf alle Hamburger Bezirke ausgeweitet. Ergänzend wurden insgesamt 100 Lebendfallen zu einem Preis von jeweils rund 220 Euro und damit mit einmaligen Beschaffungskosten von insgesamt rund 22.000 Euro bereitgestellt.
Würde die erhöhte Aufwandsentschädigung von 14 Euro rein rechnerisch auf die bei einer Sterilisation angenommene Zahl von 20.000 Tieren übertragen, ergäben sich Prämienzahlungen von rund 280.000 Euro. Zusammen mit den einmaligen Beschaffungskosten für die 100 Lebendfallen lägen die unmittelbar bezifferbaren Aufwendungen bei rund 302.000 Euro. Dem stünden bei einer Sterilisation allein medizinische Kosten von rund 8 Millionen Euro gegenüber; zusätzliche Kosten für Fang, Transport, Hälterung, Vor- und Nachsorge sowie Personal wären darin noch nicht enthalten.
Diese Gegenüberstellung stellt keine vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung dar. Insbesondere sind bei der Bejagung weitere Aufwendungen der Bezirke und der Jägerschaft sowie bei beiden Methoden unterschiedliche Wirkungsweisen, Zeiträume und erforderliche Wiederholungen zu berücksichtigen. Sie verdeutlicht jedoch die erhebliche Größenordnung des Kostenunterschieds: Bezogen auf die unmittelbaren, derzeit bekannten Aufwendungen ist die anlassbezogene Bejagung deutlich kostengünstiger als die flächendeckende operative Behandlung eines vergleichbaren Anteils der Hamburger Nutriapopulation.
Hinzu kommt, dass sich nicht verlässlich vorhersagen lässt, wie lange ein möglicher Bestandsrückgang anhalten würde. Aufgrund der Zuwanderung fortpflanzungsfähiger Tiere aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen müsste ein entsprechendes Vorgehen voraussichtlich bundeslandübergreifend und dauerhaft durchgeführt werden, um überhaupt einen nachhaltigen Effekt erzielen zu können. Diese Einschätzung deckt sich auch mit Erfahrungen aus dem deutsch-niederländischen Pilotprojekt „Grenzüberschreitender Nutria-Fang“.
Derzeitige Vorgehensweise
Die in Hamburg derzeit durchgeführte Bejagung von Nutria erfolgt anlassbezogen. Sie dient insbesondere dazu, wirtschaftliche Schäden zu minimieren oder zu vermeiden und die örtlichen Bestände zu begrenzen.
Im Vergleich zu einer Sterilisation oder Kastration wirkt die Bejagung dabei unmittelbar auf beide maßgeblichen Ziele: Das erlegte Tier scheidet sowohl als fortpflanzungsfähiges Individuum als auch als möglicher Verursacher weiterer Schäden aus. Ein sterilisiertes oder kastriertes Tier kann sich hingegen nicht mehr fortpflanzen, verbleibt aber in der Population und könnte weiterhin Schäden verursachen. Die theoretisch mögliche Besetzung des bisherigen Lebensraumes durch ein unfruchtbares Tier könnte zwar die Zuwanderung anderer Tiere begrenzen; ob und in welchem Umfang dieser Effekt bei Nutria tatsächlich eintritt, ist für große, offene Populationen wie in Hamburg bislang jedoch nicht belegt.
Eine begutachtete wissenschaftliche Veröffentlichung zur erfolgreichen Bejagung von Nutria liegt beispielsweise für ein Sumpfgebiet in den USA vor (Anderson et al. 2022). Die dortigen Ergebnisse lassen sich aufgrund der unterschiedlichen naturräumlichen, rechtlichen und siedlungsstrukturellen Bedingungen jedoch nicht unmittelbar auf Deutschland und insbesondere auf eine Großstadt wie Hamburg übertragen.
In Deutschland wird die Bejagung von Nutria über die Wildnachweise dokumentiert. Diese geben Auskunft über die Anzahl der in einem Jagdjahr erlegten Tiere. Wissenschaftlich begutachtete Veröffentlichungen, die auf Grundlage dieser Daten die langfristige populationsbiologische Wirksamkeit der Bejagung untersuchen, sind der Fachbehörde nicht bekannt.
Zusammenfassung
Zusammenfassend fehlen derzeit sowohl für die Kastration beziehungsweise Sterilisation als auch für andere Formen der Bestandsregulierung umfassende wissenschaftliche Untersuchungen, die ihre langfristige Wirkung unter großstädtischen Bedingungen belegen. Eine Kastration oder Sterilisation von Nutria wäre tierschutzrechtlich zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, würde jedoch ein umfassendes veterinärmedizinisches Konzept für Fang, Transport, Betäubung, Operation, Nachsorge, Hälterung und Freilassung sowie eine abschließende Prüfung der erforderlichen Genehmigungen voraussetzen. Gleichzeitig würden die behandelten Tiere in der Population verbleiben und könnten weiterhin Schäden verursachen.
Für die Hamburger Nutriapopulation wären zudem ein sehr hoher personeller und organisatorischer Aufwand sowie eine dauerhafte, voraussichtlich länderübergreifende Umsetzung erforderlich. Auch finanziell unterscheiden sich die Methoden erheblich: Für die operative Behandlung von rund 20.000 Nutria wären allein medizinische Kosten von etwa 8 Millionen Euro zu erwarten. Demgegenüber lägen die unmittelbar bezifferbaren Kosten einer Entnahme von 20.000 Tieren bei einer Aufwandsentschädigung von 14 Euro je Tier rechnerisch bei rund 280.000 Euro. Vor dem Hintergrund der fehlenden Wirksamkeitsnachweise, der offenen rechtlichen und tierschutzfachlichen Fragen sowie des erheblich höheren organisatorischen und finanziellen Aufwandes wird die Kastration oder Sterilisation derzeit nicht als praktikable und verhältnismäßige Alternative zur anlassbezogenen Bejagung bewertet.
Zitierte Literatur (peer-review)
Anderson, D.P., Pepper, M.A., Travers, S. et al. (2022) Confirming the broadscale eradication success of nutria (Myocastor coypus) from the Delmarva Peninsula, USA. Biol Invasions24, 3509–3521 (2022). https://doi.org/10.1007/s10530-022-02855-x
Bonaffini G, Serpieri M, Ottino C, Scandone L, Quaranta G, Mauthe von Degerfeld M. (2023) Laparoscopic salpingectomy and vasectomy to inhibit fertility in free-ranging Nutrias (Myocastor coypus). Animals (Basel). 2023 Mar 19;13(6):1092. doi: 10.3390/ani13061092. PMID: 36978633; PMCID: PMC10044515.
-Di Ianni F, Pelizzone I, Gavezzoli M, Fumeo M and Vetere A (2025) Midline vs. lateral flank approach for spaying nutrias (Myocastor coypus). Front. Vet. Sci. 12:1529359. doi: 10.3389/fvets.2025.1529359
gez. Böhm f.d.R. Hille
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