Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Genehmigung von Außengastronomie
Wie aus der Antwort auf die Anfrage der CDU Drs. 20-3457 hervorgeht, zieht die Verwaltung bei der Prüfung der Gewährung einer Sondernutzungserlaubnis für die Nutzungsart der Außengastronomie den § 19 Hamburgisches Wegegesetz heran.