20-3820.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Genehmigung von Außengastronomie

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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25.02.2019
Sachverhalt


 

Wie aus der Antwort auf die Anfrage der CDU Drs. 20-3457 hervorgeht, zieht die Verwaltung bei der Prüfung der Gewährung einer Sondernutzungserlaubnis für die Nutzungsart der Außengastronomie den § 19 Hamburgisches Wegegesetz heran.