Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Genehmigung von Außengastronomie
Letzte Beratung: 25.02.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Ö 3
Wie aus der Antwort auf die Anfrage der CDU Drs. 20-3457 hervorgeht, zieht die Verwaltung bei der Prüfung der Gewährung einer Sondernutzungserlaubnis für die Nutzungsart der Außengastronomie den § 19 Hamburgisches Wegegesetz heran.
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